Sonntag, 28. Oktober 2018
Klüh Security am Flughafen Düsseldorf: Arbeitgeber beabsichtigt BR-Vorsitzenden zu kündigen! Polizei-Einsatz während der BR-Sitzung!
"Der Arbeitgeber beabsichtigt unseren Betriebsratsvorsitzenden
fristlos zu kündigen. Im Raum steht der Vorwurf, dass der
BR-Vorsitzende die Anwesenheitsliste einer BR-Sitzung mit seiner
Unterschrift verändert habe. Der BR-Vorsitzende weist diesen Vorwurf
entschieden zurück. Arbeitgeber sucht das Haar in der Suppe, um
BR-Spitze zu kündigen! Offenbar gefallen dem Arbeitgeber die
Entscheidungen des Betriebsrates zu Personalangelegenheiten nicht. Es
scheint, als würde der Arbeitgeber jetzt eine Retourkutsche erteilten,
indem er den BR-Vorsitzenden vor die Tür setzen möchte. (...)
BR-Mitglied XY wollte zunächst unerlaubterweise die nicht öffentliche
BR-Sitzung mit ihrem Handy aufzeichnen. Das haben die anwesenden
BR-Mitglieder klar und deutlich verboten. Was XY mit der
Tonaufzeichnung bezwecken wollte, ist unbekannt. Es erweckt aber den
Anschein, dass sie es jemanden vorspielen wollte. Dem Arbeitgeber
vielleicht? Weiterhin hat sie den BR-Vorsitzenden aufgefordert, die
Sitzung zu verlassen, ohne dass es dafür einen triftigen Grund gab. Im
Laufe der BR-Sitzung stellte sich sodann heraus, dass der
Niederlassungsleiter, Herr Daniels, die Anhörung zur beabsichtigten
Kündigung des Vorsitzenden bereits am Freitag (19.10) persönlich an
XY, zur Weitergabe an das Betriebsratsgremium, übergab. XY hat aber
den Betriebsrat offenkundig nicht über die beabsichtigte Kündigung
informiert und damit billigend in Kauf genommen, dass der Betriebsrat
die dreitägige Frist zur Stellungnahme verpasst. Sie hat damit bewusst
wichtige Informationen zurückgehalten und damit die eigenen
BR-Mitglieder getäuscht. Der absolute Höhepunkt ihrer
arbeitnehmerfeindlichen Aktion war, dass sie sogar die Polizei gerufen
hat. Die Polizei sollte nach ihrem Verständnis unseren BR-Vorsitzenden
aus der Sitzung entfernen. (...) XY hat aus unserer Sicht mit dieser
Aktion ganz klar Amtsmissbrauch betrieben und nichts mehr im
Betriebsrat verloren. Wer sich aktiv und absichtlich gegen die eigenen
Kolleginnen und Kollegen stellt, muss umgehend den Betriebsrat
verlassen. Wir werden den Ausschluss dieser Person aus dem Betriebsrat
rechtlich überprüfen lassen." Mitteilung/Flyer vom 22.10.2018 von
ver.di-NRW, FB Besondere Dienstleistungen (pdf)
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2018/10/klueh_security221018.pdf
Siehe im Beitrag auch eine Pressemeldung dazu
http://www.labournet.de/?p=138951
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