Samstag, 29. Juli 2017

NSU Prozess: Die Staatsanwaltschaft hat alles richtig gemacht. Sagt die Staatsanwaltschaft



Zur Eröffnung der Plädoyers der Bundesstaatswanwaltschaft im  
NSU-Prozess ist die hier kommentierte Aussage charakteristisch: „Was  
der Ankläger als scheinbar objektiv und unabänderlich hinstellt, ist  
jedoch die Entscheidung seiner Behörde gewesen. Sie ist für die  
Auswahl - nur - dieser fünf Angeklagten verantwortlich, ganz  
subjektiv. Gegen neun weitere Verdächtige ermittelt sie bisher  
lediglich.  Die Mörder seien Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos "und  
niemand anderes", beharrte Diemer, Beate Zschäpe sei Mittäterin,  
unterstützt worden sei der NSU von den Angeklagten "hier im Saal".  
Warum die Menschen sterben mussten, sei aufgeklärt, ebenso die  
Sprengstoffanschläge in Köln. Der Anschlag auf die zwei Polizeibeamten  
in Heilbronn sei ein Angriff auf "unseren Staat" gewesen. Die Opfer  
seien "willkürlich" ausgesucht worden und das Motiv sei nicht in ihrer  
Persönlichkeit oder irgendeiner Vorgeschichte begründet. Namentlich  
nannte er die erschossene Polizistin Michèle Kiesewetter.  Ganz  
offensichtlich reagierte der Bundesanwalt auf die anhaltende Kritik an  
der Arbeit der Bundesanwaltschaft. Sein Prolog gipfelte in einer Art  
Abrechnung. Vor allem im Fall Kiesewetter, bei dem die  
Hauptverhandlung ein "eindeutiges Ergebnis" erbracht habe, gebe es  
"haltlose Spekulationen selbsterklärter Experten", so Herbert Diemer  
wörtlich - und ergänzte: "Experten, wie Irrlichter, wie  
Fliegengesurre!"“ – aus dem Beitrag „NSU-Prozess: Ankläger verteidigen  
ihre tendenziöse Anklage“ von Thomas Moser am 26. Juli 2017 bei  
telepolis, worin der Autor zur Schlussfolgerung kommt, dass dieses  
Plädoyer vor allem einen Demonstrationszweck der Staatsanwaltschaft  
hatte – es kann nur eine Ermittlung geben, unsere.
https://www.heise.de/tp/features/NSU-Prozess-Anklaeger-verteidigen-ihre-tendenzioese-Anklage-3783314.html

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