Samstag, 29. Juli 2017
NSU Prozess: Die Staatsanwaltschaft hat alles richtig gemacht. Sagt die Staatsanwaltschaft
Zur Eröffnung der Plädoyers der Bundesstaatswanwaltschaft im
NSU-Prozess ist die hier kommentierte Aussage charakteristisch: „Was
der Ankläger als scheinbar objektiv und unabänderlich hinstellt, ist
jedoch die Entscheidung seiner Behörde gewesen. Sie ist für die
Auswahl - nur - dieser fünf Angeklagten verantwortlich, ganz
subjektiv. Gegen neun weitere Verdächtige ermittelt sie bisher
lediglich. Die Mörder seien Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos "und
niemand anderes", beharrte Diemer, Beate Zschäpe sei Mittäterin,
unterstützt worden sei der NSU von den Angeklagten "hier im Saal".
Warum die Menschen sterben mussten, sei aufgeklärt, ebenso die
Sprengstoffanschläge in Köln. Der Anschlag auf die zwei Polizeibeamten
in Heilbronn sei ein Angriff auf "unseren Staat" gewesen. Die Opfer
seien "willkürlich" ausgesucht worden und das Motiv sei nicht in ihrer
Persönlichkeit oder irgendeiner Vorgeschichte begründet. Namentlich
nannte er die erschossene Polizistin Michèle Kiesewetter. Ganz
offensichtlich reagierte der Bundesanwalt auf die anhaltende Kritik an
der Arbeit der Bundesanwaltschaft. Sein Prolog gipfelte in einer Art
Abrechnung. Vor allem im Fall Kiesewetter, bei dem die
Hauptverhandlung ein "eindeutiges Ergebnis" erbracht habe, gebe es
"haltlose Spekulationen selbsterklärter Experten", so Herbert Diemer
wörtlich - und ergänzte: "Experten, wie Irrlichter, wie
Fliegengesurre!"“ – aus dem Beitrag „NSU-Prozess: Ankläger verteidigen
ihre tendenziöse Anklage“ von Thomas Moser am 26. Juli 2017 bei
telepolis, worin der Autor zur Schlussfolgerung kommt, dass dieses
Plädoyer vor allem einen Demonstrationszweck der Staatsanwaltschaft
hatte – es kann nur eine Ermittlung geben, unsere.
https://www.heise.de/tp/features/NSU-Prozess-Anklaeger-verteidigen-ihre-tendenzioese-Anklage-3783314.html
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