Samstag, 29. Juli 2017
Ausländische Journalisten in der BRD stehen weiter unter Geheimdienst-Beobachtung
"Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von
Reporter ohne Grenzen gegen die Massenüberwachung des
Bundesnachrichtendienstes nicht zur Entscheidung angenommen. ROG warf
dem Geheimdienst vor, er habe im Zuge seiner strategischen
Fernmeldeüberwachung den E-Mail-Verkehr der Organisation mit
ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen ausgespäht.
Ein anderer Teil der ursprünglichen Klage ist weiterhin beim
Bundesverwaltungsgericht anhängig. Er richtet sich gegen das
Metadaten-Analysesystem „VerAS“, mit dem der BND seit dem Jahr 2002
ohne gesetzliche Grundlage Verbindungsdaten über Telefongespräche mit
Auslandsbezug sammelt. „Nun werden wir uns umso mehr auf die weiter
anhängige Klage gegen die unverhältnismäßige und widerrechtliche
BND-Metadatensammlung konzentrieren“, sagte ROG-Geschäftsführer
Christian Mihr. „Schon jetzt hat dieses Verfahren gezeigt, dass das
Bundesverwaltungsgericht erhebliche Zweifel an der bisherigen
BND-Praxis hat – und dass bisher nur die Spitze des Eisbergs sichtbar
ist.“..." Pressemitteilung von und bei „Reporter ohne Grenzen“ (ROG)
vom 21.07.2017 mit umfangreichen Hintergründen
https://www.reporter-ohne-grenzen.de/presse/pressemitteilungen/meldung/verfassungsbeschwerde-abgewiesen/
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