Samstag, 29. Juli 2017

Ausländische Journalisten in der BRD stehen weiter unter Geheimdienst-Beobachtung


"Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von  
Reporter ohne Grenzen gegen die Massenüberwachung des  
Bundesnachrichtendienstes nicht zur Entscheidung angenommen. ROG warf  
dem Geheimdienst vor, er habe im Zuge seiner strategischen  
Fernmeldeüberwachung den E-Mail-Verkehr der Organisation mit  
ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen ausgespäht.  
Ein anderer Teil der ursprünglichen Klage ist weiterhin beim  
Bundesverwaltungsgericht anhängig. Er richtet sich gegen das  
Metadaten-Analysesystem „VerAS“, mit dem der BND seit dem Jahr 2002  
ohne gesetzliche Grundlage Verbindungsdaten über Telefongespräche mit  
Auslandsbezug sammelt. „Nun werden wir uns umso mehr auf die weiter  
anhängige Klage gegen die unverhältnismäßige und widerrechtliche  
BND-Metadatensammlung konzentrieren“, sagte ROG-Geschäftsführer  
Christian Mihr. „Schon jetzt hat dieses Verfahren gezeigt, dass das  
Bundesverwaltungsgericht erhebliche Zweifel an der bisherigen  
BND-Praxis hat – und dass bisher nur die Spitze des Eisbergs sichtbar  
ist.“..." Pressemitteilung von und bei „Reporter ohne Grenzen“ (ROG)  
vom 21.07.2017 mit umfangreichen Hintergründen
https://www.reporter-ohne-grenzen.de/presse/pressemitteilungen/meldung/verfassungsbeschwerde-abgewiesen/

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