Samstag, 29. Juli 2017

NSU-Prozess: Die Staatsanwaltschaft rechnet ab. Mit ihren Kritikern



„... Auch die aktive Beteiligung des Trios an den NSU-Verbrechen kann  
aufgrund eindeutiger und einer Vielzahl von Indizien als belegt  
gelten. Zschäpe und die anderen Angeklagten sitzen deshalb zu Recht,  
wo sie sitzen. Nicht belegt ist allerdings die alleinige und  
ausschließliche Täterschaft des Trios. Handelte es in einem größeren  
Zusammenhang? Gab es eine Vermischung verschiedener  
Kriminalitätsszenen? Und vor allem: Welche Rolle spielte der  
Verfassungsschutz in dem Gesamtkomplex? (…) Wer ihn aber kategorisch  
ausschließt, wie es die Bundesanwaltschaft tut und zahllose profunde  
Belege für eine Verstrickung des Geheimdienstes negiert, kann die  
Mordserie nicht lösen. Ihr bleibt nur, alle Puzzlestücke ihrer  
Ermittlungen durch das Nadelöhr der Drei-Täter-Theorie zu zwängen. Die  
Bundesanwaltschaft versucht das seit über fünf Jahren und scheitert  
wiederholt. So auch jetzt die BAW-Vertreterin Greger in ihrem Part des  
Behördenplädoyers. Unfreiwillig lieferte sie Belege für die  
Oberflächlichkeit, Löchrigkeit und Mutwilligkeit ihrer eigenen  
Theorie...“ – aus dem Artikel „Plädoyers im NSU-Prozess:  
Bundesanwaltschaft kann vieles nicht erklären“ von Thomas Moser am 27.  
Juli 2017 bei telepolis, der die Bilanz der insgesamt ersten vier  
Stunden des Plädaoyers der Bundesstaatsanwaltschaft nach der  
Dokumentation eines ganzen Katalogs offen gebliebener Fragen als  
dürftig beurteilt.
https://www.heise.de/tp/features/Plaedoyers-im-NSU-Prozess-Bundesanwaltschaft-kann-vieles-nicht-erklaeren-3784389.html

Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge und einen Verweis auf  
unseren ersten Beitrag zur Anklage (gegen Kritiker)
http://www.labournet.de/?p=119422

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