Samstag, 29. Juli 2017
NSU-Prozess: Die Staatsanwaltschaft rechnet ab. Mit ihren Kritikern
„... Auch die aktive Beteiligung des Trios an den NSU-Verbrechen kann
aufgrund eindeutiger und einer Vielzahl von Indizien als belegt
gelten. Zschäpe und die anderen Angeklagten sitzen deshalb zu Recht,
wo sie sitzen. Nicht belegt ist allerdings die alleinige und
ausschließliche Täterschaft des Trios. Handelte es in einem größeren
Zusammenhang? Gab es eine Vermischung verschiedener
Kriminalitätsszenen? Und vor allem: Welche Rolle spielte der
Verfassungsschutz in dem Gesamtkomplex? (…) Wer ihn aber kategorisch
ausschließt, wie es die Bundesanwaltschaft tut und zahllose profunde
Belege für eine Verstrickung des Geheimdienstes negiert, kann die
Mordserie nicht lösen. Ihr bleibt nur, alle Puzzlestücke ihrer
Ermittlungen durch das Nadelöhr der Drei-Täter-Theorie zu zwängen. Die
Bundesanwaltschaft versucht das seit über fünf Jahren und scheitert
wiederholt. So auch jetzt die BAW-Vertreterin Greger in ihrem Part des
Behördenplädoyers. Unfreiwillig lieferte sie Belege für die
Oberflächlichkeit, Löchrigkeit und Mutwilligkeit ihrer eigenen
Theorie...“ – aus dem Artikel „Plädoyers im NSU-Prozess:
Bundesanwaltschaft kann vieles nicht erklären“ von Thomas Moser am 27.
Juli 2017 bei telepolis, der die Bilanz der insgesamt ersten vier
Stunden des Plädaoyers der Bundesstaatsanwaltschaft nach der
Dokumentation eines ganzen Katalogs offen gebliebener Fragen als
dürftig beurteilt.
https://www.heise.de/tp/features/Plaedoyers-im-NSU-Prozess-Bundesanwaltschaft-kann-vieles-nicht-erklaeren-3784389.html
Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge und einen Verweis auf
unseren ersten Beitrag zur Anklage (gegen Kritiker)
http://www.labournet.de/?p=119422
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