Samstag, 29. Juli 2017

Bundesverfassungsgericht: "Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar" - nun bleibt also nur der Streik?!


a) Tarifeinheit: Glückwunsch, Allen & Overy!

"Bundesverfassungsgericht fördert rechtliche Verwirrung.  
Prozesshanselei und Überlastung der Arbeitsgerichte werden zunehmen
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz vom  
11. Juli 2017 dokumentiert eine tiefe Zerissenheit. Die alten Zeiten,  
als sich “die Gewerkschaften” und “die Arbeitgeber” in Elefantenrunden  
gegenüber saßen, sind nicht nur auf Gewerkschaftsseite passé. Anstelle  
von Arbeitgeberverbänden hat ein juristisch-betriebswirtschaftlicher  
Komplex die Führung übernommen. Neben Unternehmensberatern (McKinsey,  
Boston Consulting, Kienbaum, Roland Berger) und Wirtschaftsprüfern  
(PWC, KMPG, Deloitte) gehören dazu große Wirtschaftskanzleien und  
deren Arbeitsrechtsabteilungen. Sie dürfen sich über das jüngste  
Urteil zur Tarifeinheit freuen. Ihr Leitwolf in Sachen  
Streikverhinderung hatte das Tarifeinheitsgesetz nach Kräften voran  
getrieben. (...) Die Versuche, jede Streikbewegung gerichtlich zu  
unterbinden, werden aller Voraussicht nach weiter zunehmen, da das  
jüngste Urteil widersprüchlich und unklar ist..." Ein Kommentar von  
Elmar Wigand veröffentlicht am 16. Juli 2017 bei Arbeitsunrecht
https://arbeitsunrecht.de/tarifeinheit-glueckwunsch-allen-overy/

b) [unter_bau] Kommentar zur Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum  
Tarifeinheitsgesetz

"Das durch die Rechtsprechung vergleichsweise restriktiv ausgelegte  
deutsche Streikrecht wurde mit dem Tarifeinheitsgesetz weiter  
gesetzlich beschnitten. (...) Überdenkenswert ist schließlich auch das  
generelle Koalitions- und Streikverständnis des BVerfG. Im deutschen  
arbeitsrechtlichen Diskurs fehlt generell jegliches über das  
Tarifsystem hinausgehende Verständnis der Koalitionsfreiheit, die  
zudem in ihrem demokratietheoretischen Gehalt verkannt wird. Denn  
Streiks und die Organisierung der Lohnabhängigen sind auch als  
demokratisch-solidarische Praktiken zu deuten, die sich nicht auf ihre  
Funktionalität für die Tarifpolitik beschränken lassen. Vielmehr  
eröffnen gewerkschaftliche Praktiken potentiell Räume, in denen  
individuelle und kollektive Autonomieausbildung praktisch möglich  
wird..." Beitrag von Marie Diekmann vom 12. Juli 2017 bei unter_bau
https://unterbau.org/2017/07/12/kommentar-zur-bundesverfassungsgerichtsentscheidung-zum-tarifeinheitsgesetz/

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