Samstag, 29. Juli 2017
Zu viel, zu lange, zu wenig kontrolliert – EuGH stutzt Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten zusammen
"Weite Teile des geplanten Fluggastdaten-Abkommens zwischen der EU und
Kanada sind nicht mit den Grundrechten vereinbar. Das hat heute der
Europäische Gerichtshof erklärt. Die anlasslose Datenübermittlung kann
zwar zulässig sein, muss aber nachgebessert werden. (...) Die
Speicherung und Verwendung der Daten greift in das Grundrecht auf
Achtung des Privatlebens und das Grundrecht auf Schutz
personenbezogener Daten ein. Diese Eingriffe seien zwar zur
Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit im Rahmen der Bekämpfung
terroristischer Straftaten und grenzübergreifender schwerer
Kriminalität gerechtfertigt, mehrere Bestimmungen des Abkommens sind
jedoch nicht auf das absolut Notwendige beschränkt und enthalten keine
klaren und präzisen Regeln. Das geplante Abkommen erlaubt, dass
sensible Daten übermittelt werden dürfen. Dazu gehören sämtliche
Informationen, aus denen „die rassische oder ethnische Herkunft,
politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder
die Gewerkschaftszugehörigkeit“ hervorgehen oder die die „Gesundheit
oder Sexualleben einer Person“ betreffen. Das oberste Gericht stellt
fest, dass die Speicherung und Verarbeitung solcher Daten nicht mit
den Grundrechten vereinbar ist. (...) Zu möglichen Auswirkungen gebe
es noch keine abschließende Erkenntnis, sagte ein Sprecher des
Innenministeriums in Berlin. (...) Geprüft werden müsse nun auch, ob
die Entscheidung Folgen für vergleichbare Vereinbarungen etwa mit den
USA habe." Beitrag von Markus Reuter vom 26. Juli 2017 bei Netzpolitik
https://netzpolitik.org/2017/zu-viel-zu-lange-zu-wenig-kontrolliert-eugh-stutzt-vorratsdatenspeicherung-von-fluggastdaten-zusammen/
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