Samstag, 29. Juli 2017

[Chiapas98] Bundesstaat Coahuila: Morde, Verschwindenlassen und Folter sollen vor den Intern...

(Mexiko-Stadt/Berlin, 23. Juli 2017, poonal).- Am 6. Juli übergab die Internationale Föderation für Menschenrechte FIDH (International Federation for Human Rights) gemeinsam mit mehr als 100 mexikanischen Organisationen dem Internationalen Strafgerichtshof in den Haag (IStGH) einen detaillierten Bericht* über die schwerwiegenden Verbrechen, die zwischen 2009 und 2016 im mexikanischen Bundesstaat Coahuila (im Nordosten des Landes an der Grenze zu Texas) begangen wurden. FIDH und mexikanische Organisationen, die in den Taten Verbrechen gegen die Menschlichkeit sehen, bitten den Internationalen Strafgerichtshof um eine Vorprüfung für die mögliche Einleitung eines Verfahrens in Den Haag. Der Bericht dokumentiert über 500 Fälle von willkürlicher Inhaftierung, Folter und gewaltsamen Verschwindenlassen als Teil eines systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung in diesem Bundesstaat.
Sicherheitsbehörden und und Kartelle begehen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Mexiko hat am 25. Oktober 2005 das römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofes ratifiziert. Dieser ist darum auch im Falle Mexikos inhaltlich wie zeitlich zuständig für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in Mexiko oder von mexikanischen Bürger*innen begangen wurden. Die fehlenden Ermittlungen in Mexiko selbst und die Art und Schwere der Verbrechen zwingen den Internationalen Strafgerichtshof laut Artikel 15 seiner Statuten zur Einleitung einer Vorprüfung und dann möglicherweise eines Verfahrens.
Der Bericht belegt, dass es sich in Coahuila nicht um sporadische Gewalttaten handelt, die allein auf die Drogenkartelle zurückgehen. Er belegt die Existenz einer Politik, bei der staatliche Strukturen im Bundesstaat Coahuila Angriffe auf die Zivilbevölkerung zuließen und aktiv unterstützten. In den Jahren 2009 bis in das Jahr 2012 hinein haben demnach staatliche Sicherheitsbehörden gemeinsam mit dem Drogenkartell „Zetas“ Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Im Zeitraum 2011/12 bis 2016 werden die staatlichen Sicherheitsbehörden direkt verantwortlich gemacht, mittels ihrer Spezialeinheiten solche Verbrechen verübt zu haben.
Massaker von Allende
Die vorgelegten Informationen beinhalten auch zwei besonders gewalttätige Vorkommnisse, die für sich genommen schon Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen würden: Fall Eins betrifft den Mord der „Zetas“ an möglicherweise bis zu 300 Dorfbewohner*innen in der Gemeinde Allende (Massaker von Allende) im März 2011. Es gibt Hinweise darauf, dass nicht nur die lokale Gemeinderegierung, sondern auch der damals amtierende Gouverneur von den geplanten Taten wusste. Die „Zetas“ konnten mit der Untätigkeit und sogar der Kooperation der Sicherheitskräfte rechnen.
Fall Zwei bezieht sich auf die Vorfälle im Gefängnis von Piedras Negras. Die Haftanstalt entwickelte sich unter den Augen der Regierung Coahuilas in den Jahren 2008 bis 2012 zu einem operativen Zentrum des Zeta-Drogenkartelles. Die Insassen konnten nach Belieben ein- und ausgehen. Sie zerlegten, montierten und verkauften dort unter anderem Fahrzeuge und stellten schusssichere Westen her. Das schwerste Verbrechen war, dass in der Haftanstalt auch mindestens 150 Personen ermordet wurden. Ihre Leichen wurden verbrannt oder in Säurefässern aufgelöst. Solche Vorfälle wären ohne die Komplizenschaft der Gefängnisverwaltung und deren Vorgesetzte nicht möglich gewesen.
„Dreigliedriges Netzwerk zwischen Kartellen, Staatsbeamten und Unternehmen“
„Wir wenden uns an den Internationalen Strafgerichtshof, weil sich der mexikanische Staat in den 10 Jahren dieses sogenannten Krieges gegen die Drogenkartelle als völlig unfähig erwiesen hat, die Verantwortlichen für diese schrecklichen Verbrechen, wie wir sie für Coahuila dokumentiert haben, zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen. Auch detaillierte Dokumente aus Strafprozessen in Texas liefern eine Vorstellung von diesem dreigliedrigen Netzwerk der Absprachen zwischen Kartellen, Staatsbeamten und Unternehmen“, resümieren die Verfasser*innen des Berichtes.
Wenn der Internationale Strafgerichtshof die Vorprüfung eröffnet und offiziell Verbrechen gegen die Menschlichkeit feststellt, liegt es in den Händen dieses Gerichtshofes zu entscheiden, ob er für diesen Fall zuständig ist. Er kann auch offiziell feststellen, ob die mexikanischen Behörden juristische Schritte eingeleitet haben oder einleiten werden, um die Täter*innen oder Kompliz*innen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht zu stellen. Darunter würden leitende Beamt*innen und Personen des öffentlichen Lebens gehören.
* (Presseerklärung und Bericht in spanischer Sprache : https://www.fidh.org/es/temas/)


https://www.npla.de/poonal/bundesstaat-coahuila-morde-verschwindenlassen-und-folter-sollen-vor-den-internationalen-strafgerichtshof/
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Chiapas98 Mailingliste

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