Samstag, 29. Juli 2017
Das Kreuz mit der Tarifeinheit – Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
"... Wer dieses Urteil aus gewerkschaftlicher Sicht als „Teilerfolg“
einschätzt, hat es nicht verstanden. Es ist zuallererst eine Art
„Kotau“ vor dem Gesetzgeber und ein Verzicht auf die Kontrollbefugnis
des BVerfG. Zu Recht kritisieren deshalb auch die Richter Paulus und
Baer in ihrem Minderheitenvotum, daß das Urteil die
Überwachungsfunktion des Gerichts vermindere. Die dem Gesetzgeber
zugestandenen Einschätzungsspielräume seien viel zu weit gefasst.
Tatsächlich erkennt der Senat des Gerichts im Gesetz besonders schwere
(!) Eingriffe in die Tarifautonomie, meint aber diese Eingriffe seien
„zugunsten anderer Ziele mit Verfassungsrang“ gerechtfertigt. Dabei
akzeptiert es empirische Annahmen des Gesetzgebers, die vollkommen
abseits der Wirklichkeit liegen (...) Auf geradezu absurde Weise
erklärt das Gericht Kernelemente des Gesetzes zwar für
verfassungswidrig, spricht aber nicht deren Unwirksamkeit aus. Es
versucht „aus Respekt vor dem Gesetzgeber“ (!) zu retten was nicht zu
retten ist und verweist schließlich – zu allem Überfluß – auf die
Arbeitsgerichte (!), die nun in vielen Einzelfällen das Gesetz
„schonend auslegen“ sollen... (...) Aber vielleicht ist dieses Urteil
auch Gelegenheit, endlich einen Schlußstrich zu ziehen unter den
jahrzehntelangen Prozeß der Verrechtlichung von Arbeitsbeziehungen und
der Gerichtsgläubigkeit, die den Gewerkschaften hierzulande – mehr als
in jedem anderen westeuropäischen Land – eine massive faktische
Einschränkung ihres Handlungsspielraums beschert hat. Es gibt aber
natürlich auch die Alternative die Handlungsoptionen g a n z den
Juristen zu übertragen. Den eigenen wie denen an den Gerichten. Die
Gewerkschaften haben die Wahl." Analyse des Urteils des BVerfG zur
Tarifeinheit vom 12.7.2017 von und bei Rolf Geffken
http://www.drgeffken.de/nc/aktuelle-bereiche/inhalt-rat-tat-infos/einzelansicht-rat-tat-infos/article/rat-tat-info-268-das-kreuz-mit-der-tarifeinheit/
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