Mittwoch, 23. September 2020

Schreibt die Berliner Polizei selbst Drohbriefe – oder beschafft sie nur das Material dazu?

 


Dossier

Rigaer94: Schläge, Beleidigungen, Drohungen – wenn das SEK Berlin eine Hausbegehung macht»Eure Gesichter Namen Adressen Fahrzeuge Geschwister Eltern sind sehr lange schon bekannt«, heißt es bei sehr sparsamer Interpunktion in einem anonymen Schreiben, das laut Angaben der Internetseite indymedia.org kurz vor Weihnachten »in verschiedenen Lokalitäten, die in Veröffentlichungen von Behörden als ›linksextremistische Treffpunkte‹ bezeichnet werden«, ein. In dem neunseitigen Brief werden demnach insgesamt 42 Personen aus dem Umfeld des Hausprojekts Rigaer Straße 94 in Friedrichshain mit vollen Namen erwähnt. Zu 18 dieser Personen sind »Lichtbilder aus erkennungsdienstlichen Behandlungen des Berliner LKA bzw. Personalausweisfotos mit teilweise zutreffenden, meist verleumderischen Kommentaren aus Datenspeicherungen beigefügt, die dem Staatsschutz zugerechnet werden können«, heißt es weiter auf der Webseite. Zuerst hatte der »Spiegel« berichtet. Absender des Briefes ist ein fiktives »Zentrum für politische Korrektheit«. Auf Indymedia dokumentieren auch einige Fotos den Brief. Das Schreiben ist offenbar eine Retourkutsche auf einen Fahndungsaufruf von Aktivisten aus dem Umfeld der »Rigaer 94«. Diese hatten »anlässlich der Hetzkampagne und den Aufrufen zur Denunziation« im Zuge der G20-Ermittlungen Mitte Dezember auf der Webseite Indymedia.org die Bilder von 54 Polizisten veröffentlicht. Die Beamten sollen an einer Räumung des Projektes beteiligt gewesen sein“ – aus dem Bericht „Drohbriefe an Bewohner der Rigaer 94“ von Nicolas Sustr am 02. Januar 2018 in neues deutschland externer Link, worin faktisch diese beiden Optionen als Ergebnis nahe gelegt werden. Siehe dazu auch die Antwort der Betroffenen und einen Beitrag von amnesty international sowie neu:

  • „NSU 2.0“: Böhmermann-Daten von Berliner Polizei-Computer illegal abgerufen / Comedians Kebekus und Ehring werden auch bedroht New
    • „NSU 2.0“: Comedians Kebekus und Ehring werden auch bedroht
      “… Rechtsextremistische Täter haben noch mehr Prominente ausgespäht als bisher bekannt. Auch die Comedians Carolin Kebekus und Christian Ehring sind nach Informationen der Frankfurter Rundschau (Samstagsausgabe) in den Fokus der Absender von rechtsextremen Drohbriefen geraten, die unter dem Kürzel „NSU 2.0“ firmieren. (…) In der gleichen E-Mail, die an mehrere Empfänger ging, wurden nach Angaben der Frankfurter Rundschau auch Kebekus und Ehring mit dem Tode bedroht. Darin nenne der Absender ihre Geburtsdaten, Geburtsorte und angeblichen Wohnanschriften. Er beschimpfe die Comedians als „Volksschädling“ und „Ungeziefer“ und kündige an, dass Blut fließen werde, schreibt die Zeitung. Ob die persönlichen Daten der beiden Fernsehstars illegal über Polizeicomputer abgefragt wurden wie bei anderen Personen, die von „NSU 2.0“ bedroht werden, sei bisher nicht bekannt, fügt die FR hinzu.” Artikel von Pitt v. Bebenburg vom 19.09.2020 bei der Frankfurter Rundschau online externer Link
    • „NSU 2.0“-Drohbriefe: Böhmermann-Daten von Berliner Polizei-Computer illegal abgerufen
      Der Skandal über illegale Abfragen von Polizeicomputern im Zusammenhang mit rechtsextremen Drohmails weitet sich nach Informationen der Frankfurter Rundschau immer mehr aus. Persönliche Daten des Fernsehmoderators Jan Böhmermann sind von einem Polizeirechner abgerufen worden – vor einem Drohschreiben von „NSU 2.0“.  Die Berliner Polizei stellte am Freitag klar, dass die Abfrage vom Juli 2019 und nicht vom Juli 2020 stammte. Nach FR-Informationen verschickte „NSU 2.0“ im August 2020 eine Drohmail, die Böhmermanns Namen und eine Anschrift nennt, die ihm zugeordnet wird. Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hatte am Donnerstag im Innenausschuss des Hessischen Landtags mitgeteilt, dass persönliche Daten Böhmermanns von einem Polizeirechner in Berlin abgerufen worden seien. Der Vorgang sei Teil der Ermittlungen im Zusammenhang mit den rechtsextremen Drohschreiben, die mit „NSU 2.0“ unterschrieben sind. Auf die Frage, ob die Daten in einem Drohschreiben gegen Jan Böhmermann aufgetaucht seien, machte die hessische Ministerin keine Angaben. Der Frankfurter Rundschau liegt jedoch das Drohschreiben von „NSU 2.0“ vor, in dem Daten von Böhmermann verwendet werden. Es wurde am 1. August per Mail versandt – also wenige Tage nach der Abfrage. Das Schreiben ging nicht an Böhmermann, sondern an andere Adressaten…” Artikel von Pitt v. Bebenburg vom 18.09.2020 bei der Frankfurter Rundschau online externer Link
  • Rechtsextreme Drohschreiben: Spur von “NSU 2.0” führt nach Berlin
    Im Zuge der Ermittlungen wegen rechtsextremer Drohbriefe sind nach Recherchen von WDR externer Link und “SZ” Polizisten in Berlin befragt worden. Sie sollen ohne dienstlichen Grund die Daten von zwei Personen abgefragt haben. Demnach haben Sonderermittler aus Hessen in Neukölln und Spandau zwei Polizeibeamte vernommen. Diese sollen aus der Polizeidatenbank private Daten der Kabarettistin Idil Baydar und der “taz”-Kolumnistin Hengameh Yaghoobifarah abgefragt haben. Beide Frauen erhielten kurz darauf Drohschreiben, in denen sie beleidigt und mit dem Tode bedroht wurden. Die Schreiben waren mit “NSU 2.0” unterzeichnet. Die Beamten sollen ohne dienstlichen Grund die persönlichen Daten der Kabarettistin und der Kolumnistin abgefragt haben, heißt es in den Berichten. Eine Abfrage von Baydar gelte als besonders auffällig; sie sei am 5. März 2019 erfolgt, zeitgleich mit einer derartigen Abfrage auch in Hessen, in einem Polizeirevier in Wiesbaden. (…) Eine weitere Spur führt den Berichten zufolge zur Hamburger Polizei; auch hier sollen zwei Personen befragt worden sein. Alle vier dürfen vorerst weiterarbeiten…”  Meldung vom 07.09.20 beim rbb externer Link
  • [B] Drohbriefe vom Staatsschutz – neuste Erkenntnisse 
    In Sachen Drohbriefe gegen unsere Strukturen gibt es einige neue Informationen. Wie der RBB ausführlich berichtet, wurde ein Ex-LKA-Mitarbeiter bereits rechtskräftig unter Geheimhaltung dafür verurteilt. Dies war geschehen, um den Rest des Staatsschutzes vor weiteren Ermittlungen zu schützen. Es ist offensichtlich, dass hier mal wieder die Einzeltäterthese herangezogen wurde um den faschistoiden Charakter der Polizei zu kaschieren. Wir wissen es besser und wir wissen noch mehr. (…) Ein Original der Drohbriefe ist in die Hände der Bullen gelangt. Über dieses konnte der Drucker identifiziert werden, mit dem er gedruckt wurde. Es wurde ermittelt, dass dieser bei der Polizei steht. Über den ungefähren Zeitraum und den Umfang des Ausdrucks im Druckerprotokoll konnte ein ehemaliger Staatsschützer, Sebastian K., als Verdächtigter namhaft gemacht werden. Bei einer Hausdurchsuchung bei diesem wurde ein USB-Stick mit diversen Daten gefunden, die auch im Drohbrief verwendet wurden. In seiner Vernehmung gab er an, vollkommen eigenständig gehandelt zu haben. Seine Lebensgefährtin P. arbeitet immer noch beim Staatsschutz, dank der Aussage von Sebastian K. fiel aber kein weiterer Verdacht auf sie. Er selbst hat aber bereits vor einiger Zeit in eine andere Dienststelle gewechselt, weswegen er keinen Zugriff auf alle in den Drohbriefen enthaltenen Daten haben konnte. Im Sommer 2018 wurde die Ermittlungen dennoch abgeschlossen und K. unbürokratisch und unter Geheimhaltung vor der Datenschutzbeauftragten des Landes und eines Klägers aus den Reihen der Betroffenen verurteilt. Wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz muss er eine Geldstrafe von 3.500 Euro zahlen und ist nicht vorbestraft. Anfang 2019 schließlich erhielt der Kläger aus der Reihe der Betroffenen eine stark zensierte Akteneinsicht mit den Namen der zwei erwähnten Bullen. Noch nicht öffentlich ist bis jetzt, dass Sebastian K. im Staatsschutz in der Auswerteeinheit LKA 52 AE arbeitete. Die Lebensgefährtin P. ist dort nach wie vor aktiv…” Beitrag von “Einige der Betroffenen” am 22.02.2019 bei indymedia externer Link
  • Polizei & Datenschutz 
    “Im Zusammenhang mit den Drohbriefen, die ein zwischenzeitlich verurteilter Berliner Polizeibeamter Ende ’17 an linke Einrichtungen verschickt hat, beklagt die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte (LfD), Maja Smoltczyk, den „mangelnden Aufklärungswillen“ der Berliner Polizei; die Polizei “mauert“ gegenüber der Berliner LfD. Wie die taz vom 07.02.19 berichtet, erhebt Frau Smoltczyk diesbezüglich „schwere Vorwürfe gegen Polizei und Staatsanwaltschaft“: Diese würden nur sehr begrenzt mit der Datenschutzbehörde zusammenarbeiten und so die lückenlose Aufklärung des Falls erschweren. Unklar ist immer noch, wie der überführte Berliner Polizeibeamte an die polizeilichen Datensätze gelangt ist; ob er diese selbst abgerufen hat oder dies über “Mittelsmänner“ (Mittäter) geschehen ist, ist weiterhin unklar. Auch mit Blick auf die neuen Polizeiaufgabengesetze (PAG), die in zahlreichen Bundesländern verabschiedet wurden – oder noch in Planung sind -, wurden und werden die LfD oftmals übergangen und vor vollendete Tatsachen gestellt. Der Umgang, der Hauptstadt-Polizei, mit der Berliner Datenschutzbeauftragten, Maja Smoltczyk, zeigt anschaulich, was die Polizei von Datenschutz – und den Aufsichtsbehörden hierüber – hält: Bei der Überarbeitung bzw. Neugestaltung der PAG ist kaum ein Bundesland bekannt, indem die Landesregierung (Innenministerium) den LfD über geplante Änderungen informiert hat bzw. die Fachkompetenz des LfD – beim Entwurf des neuen PAG – (beratend) miteinbezogen hat. Alle neuen PAG, die von den jeweiligen Landesparlamenten bisher verabschiedet wurden – oder noch in Planung sind -, enthalten erhebliche datenschutzrechtliche Einschränkungen für die BürgerInnen…” Beitrag von Thomas Brunst aus Trend onlinezeitung 02/2019 externer Link
  • Drohbriefe: Zweifel an Einzeltäter-These – Der Polizist, der Drohbriefe an Linke geschickt hat, soll nicht alleine gehandelt haben 
    “Zu den Drohbriefen an vermeintliche Angehörige der linken Szene aus dem Umfeld des Hausprojekts »Rigaer 94« in Berlin-Friedrichshain bleiben trotz rechtskräftiger Verurteilung eines Polizisten Fragen offen. Die Frage der Landesdatenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk, »wie der Tatverdächtige an die im Drohbrief enthaltenen personenbezogenen Daten gelangen konnte«, beziehungsweise ob und wo er diese gespeichert oder gesammelt hat, konnte durch das Landeskriminalamt »nicht vollumfänglich« ermittelt werden, heißt es bei der Polizei auf nd-Anfrage. »Die Antwort der Polizei scheint mir den Verdacht zu nähren, dass der Polizist nicht allein gehandelt hat, sondern Helfer oder Mittäter in der Polizei hatte«, sagt der Anwalt Martin Henselmann, der einige in dem Drohbrief genannte Personen vertritt. Offenbar habe der betreffende Beamte selber keinen freien Zugang zu den in dem Brief genutzten Daten gehabt, vermutet er. Diese »umfassten teilweise sehr spezielle polizeiliche Erkenntnisse über die Betroffenen«, so Henselmann. »Wenn der Beamte den Ermittlern in seinem ›vollumfänglichen Geständnis‹ also nicht offenbarte, wo er die Daten her hatte, dann möglicherweise deshalb, weil er dadurch seine Helfer oder Mittäter verraten müsste«, schlussfolgert der Anwalt. Wie berichtet, hatte ein Polizist bereits im August 2018 zugegeben, die Briefe mit Daten von insgesamt 45 Personen verschickt zu haben. Er kam nach rbb-Informationen mit einem Strafbefehl über 3500 Euro wegen Datenschutzverstößen davon…” Beitrag von Nicolas Šustr bei neues Deutschland vom 10. Februar 2019 externer Link
  • Datenschutzskandal bei Berliner Polizei: Umfassende Aufklärung angemahnt 
    Drohbriefe an die linksautonome Szene enthielten Informationen, die offensichtlich aus Polizei- oder Justizkreisen stammten. Die Aufklärung schleppt sich dahin. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk verlangt von der Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft vollständige Aufklärung über Drohbriefe, die mutmaßlich aus Polizeikreisen an Protagonisten der linken Szene verschickt wurden. Sie vermisst auch Präventionsmaßnahmen, wie sie die hessische Polizei nun nach Drohbriefen gegen eine Anwältin getroffen hat. (…) Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk stellte damals einen Antrag auf Strafverfolgung gegen Unbekannt wegen Verstößen gegen das Berliner Datenschutzgesetz. Bis heute sind die Vorfälle nicht vollständig aufgeklärt. (…) Die Datenschutzbeauftragte in Berlin ist auf die Zusammenarbeit angewiesen, da sie über keine Anordnungsbefugnis verfügt und damit keine gerichtliche Klärung herbeiführen kann. Sie kann lediglich Beanstandungen aussprechen, was sie in diesem Fall noch nicht getan hat. Bisher hat sich auch keine Vor-Ort-Kontrollen bei den Strafverfolgungsbehörden durchgeführt. Die Berliner Politik hatte bei der Umsetzung der EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz bewusst entschieden, der Datenschutzaufsicht keine Sanktionsmittel zur Verfügung zu stellen…” Artikel von Christiane Schulzki-Haddouti vom 06.02.2019 bei heise-news externer Link
  • Berliner Polizei: Polizist verschickte Drohbriefe 
    Ein Beamter der Berliner Polizei hat nach Informationen des ARD-Politikmagazins Kontraste zugegeben, sich aus einer polizeilichen Datenbank persönliche Daten, darunter Wohnadressen und teilweise auch Fotos von insgesamt 21 Personen besorgt zu haben und diese Daten in zwei Drohbriefen weiterverbreitet zu haben. “Eure Gesichter, Namen, Adressen, Fahrzeuge, Eltern, Geschwister sind sehr lange schon bekannt”, heißt es in den Briefen, die im Dezember 2017 unter dem Absendernamen “Zentrum für politische Korrektheit” verschickt worden waren, und in denen gedroht wird, die Daten der Betroffenen “an die Identitären, die AN’s [Anm. d. Red.: Autonome Nationalisten] oder die Bullen oder wen auch immer” weiterzuleiten. Die Drohbriefe waren offenbar eine Reaktion auf die Veröffentlichung von 54 Portraitfotos von Polizistinnen und Polizisten, die durch linke Aktivisten bei der Räumung eines linksradikalen Zentrums in der Rigaer Straße fotografiert worden waren. (…) Der Beamte akzeptierte inzwischen einen Strafbefehl über insgesamt 3500 Euro. Dieser wurde allerdings wegen Verstoßes gegen das Berliner Datenschutzgesetz verhängt und nicht wegen Bedrohung. Damit gilt der Mann nicht als vorbestraft, wie eine Sprecherin der Berliner Kriminalgerichte gegenüber Kontraste bestätigte. Ob gegen den Beamten auch disziplinarrechtlich ermittelt wird und wo der Beamte eingesetzt ist, ist momentan noch nicht bekannt. Eine Anfrage an die Berliner Polizei blieb zunächst unbeantwortet.” Beitrag von Georg Heil, RBB, vom 21.12.2018 bei tagesschau.de externer Link
  • „Antwort auf den Fahndungsaufruf der Rigaer94: Drohbriefe vom Polizeistaat“ am 29. Dezember 2017 bei indymedia.org externer Link, worin es unter anderem heißt: „Die Drohung besteht darin, dass über die Betroffenen noch mehr Informationen veröffentlicht werden. Außerdem würden die Datensätze möglicherweise an organisierte Nazis weitergegeben. Benannt werden konkret „AN‘s“ (Szenejargon für Autonome Nationalisten) und die „Identitären“ (Identitäre Bewegung). Derzeit ist nicht bekannt, in welchem Umfang diese personenbezogenen Daten bereits verschickt wurden. Der Text droht etwas nebulös mit weiteren Konsequenzen, zum Beispiel gegen Fahrzeuge und Familie oder die Tätigkeit des Ermittlungsausschusses oder von Anwält_innen. Die alibihafte Drohung, die Daten an die Polizei weiterzugeben, belegt die Urheberschaft des Briefes. Eine erste Auswertung durch einen Teil der Betroffenen hat bestätigt, dass die Informationen ohne verleumderischen Inhalt nur den „szenekundigen“ Beamten des Staatsschutzes (LKA 5) zur Verfügung stehen können. Sie beziehen sich auf den ungefähren Zeitraum der letzten zehn Jahre. Wir sind sicher, dass das Schreiben von der Berliner Polizei erstellt und verschickt wurde, da niemand sonst Zugang zu entsprechenden Fotos von ED-Behandlungen und Ermittlungsakten haben dürfte“.
  • „Drohbrief: Schwere Vorwürfe gegen Berliner Polizeibeamt*innen“ am 03. Januar 2018 bei ai externer Link, worin noch informiert wird: „Nach Aussage des Rechtsanwalts Martin Henselmann stammen die Fotos nicht aus ihm bekannten Gerichtsakten, sondern vom Landeseinwohneramt. Hinzu käme, dass manche der Betroffenen nie in der Rigaer Str. 94 gemeldet waren, und dort auch nicht tatsächlich gewohnt hätten. Dies würde den Verdacht nahelegen, dass diese durch Observationsmaßnahmen in das Visier der Autor*innen des Briefs gelangten. Insgesamt spräche damit vieles dafür, dass die Urheber*innen des Briefes aus Polizeikreisen stammen. Der von zahlreichen Rechtschreibfehlern durchsetzte Brief nimmt dabei insbesondere Bezug auf die Veröffentlichung von Fotomaterial von Polizeibeamt*innen, welche an Räumungen in der Rigaer Str. 94 beteiligt gewesen sein sollen. Der Vorgang wird am Montag im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses behandelt. Auch in der Senatsverwaltung für Inneres ist der Vorgang bekannt, und wird überprüft“.

Siehe zum Hintergrund:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=126150

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