Dienstag, 15. September 2020

Keine Strafverfolgung der Geflüchteten ›EL HIBLU 3‹ – Malta muss europäisches und internationales Recht beachten und anwenden


EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)“In der Nacht vom 25. auf den 26. März 2019 verließ ein Gummiboot Libyen mit etwa 114 Personen an Bord, darunter 20 Frauen und mindestens 15 Kinder. Es geriet in schwere Seenot und wurde von dem Öltanker El Hiblu 1 gerettet. Als die betroffenen Menschen bemerkten, dass sie zurück nach Libyen verfrachtet werden, begannen Szenen der Verzweiflung und Panik. Sie machten deutlich, dass dies für sie den Tod bedeuten würde. Nach von Amnesty International gesammelten Informationen haben die Geretteten zu keinem Zeitpunkt gewaltsame Aktivitäten gegen den Kapitän oder Crewmitglieder unternommen. Die verantwortlichen Besatzungsmitglieder der El Hiblu 1 beschlossen, das Schiff in Richtung Malta zu steuern. Das maltesische Militär eskortierte das Schiff nach Malta, wo die Passagiere am 28. März 2019 von Bord gingen. Drei der geretteten Menschen – zwei Minderjährige (damals 15 und 16 Jahre alt) sowie ein 19-Jähriger – wurden sofort verhaftet und anschließend für acht Monate inhaftiert. Sie wurden Ende November 2019 gegen Kaution freigelassen und sind unter dem Namen ›El Hiblu 3‹ bekannt. Die maltesischen Behörden ermitteln gegen sie wegen einer Reihe schwerer Vergehen, darunter der Vorwurf des Terrorismus und der Piraterie. Einige dieser Straftaten können mit lebenslanger Haftstrafe geahndet werden. (…) Der RAV fordert die Bundesregierung auf, sich bei den maltesischen Behörden und der Justiz dafür einzusetzen, dass – alle Verpflichtungen, die sich aus dem internationalen und europäischen Recht, den Menschenrechten und dem Flüchtlingsrecht ergeben – sowie die Verpflichtungen aus der UN-Konvention über die Rechte des Kindes –, vollständig umgesetzt werden. (…) Wir rufen die demokratische Gesellschaft auf, den Prozess gegen diese Jugendlichen zu beobachten und sich für ihre Zukunft in Freiheit einzusetzen…” RAV-Pressemitteilung 5/20 vom 27. März 2020 externer Link, siehe auch:
  • Malta: Menschenrechtswidrige Praktiken führen zu Tod und Leid von flüchtenden Menschen New
    “… Der neue Amnesty-Bericht „Waves of impunity: Malta’s violations of the rights of refugees and migrants in the Central Mediterranean“ beschreibt, wie maltesische Behörden im Jahr 2020 mit gefährlichen und rechtswidrigen Maßnahmen immer wieder Menschenleben aufs Spiel setzen. „Amnesty-Recherchen zeigen, dass Menschen ums Leben kommen, weil maltesische Behörden die Hilferufe von Schutzsuchenden missachten. Auch werden Flüchtlinge und Migranten von maltesischen Behörden zurück nach Libyen verbracht, wo sie weiter schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind“, sagt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland. „Unser aktueller Bericht belegt die menschenrechtswidrigen Handlungen Maltas. Es sind jedoch viele europäische Akteure daran beteiligt, den Schutz von Menschen auf der Flucht an den EU-Außengrenzen systematisch zu verhindern.“ (…) Auch die Aufklärungsflugzeuge von FRONTEX tragen dazu bei, dass Menschen nach Libyen zurückgebracht werden. (…) „Wir erwarten von der Europäischen Kommission, dass der für Ende September angekündigte neue Migrationspakt den bislang unzureichenden Schutz von Menschen ebenso in den Fokus nimmt wie den Grenzschutz. Es braucht wirkungsvolle Überwachungsmechanismen für die Einhaltung der Menschenrechte an den EU-Außengrenzen“, so Beeko. Im Jahr 2020 hat Amnesty International in Berichten zu anderen EU-Außengrenzen dokumentiert, wie dringend notwendig ein unabhängiges, wirksames Monitoringsystem für die Einhaltung der Menschenrechte ist. Anfang März 2020 meldete Amnesty, dass an der griechisch-türkischen Grenze mindestens zwei Menschen von der griechischen Polizei erschossen wurden, als die Türkei ihre Grenzen für Migranten kurzfristig öffnete. Ende Mai 2020 berichtete Amnesty International über eine Eskalation der Polizeigewalt gegen Asylsuchende aus Pakistan und Afghanistan an der kroatischen Grenze zu Bosnien.” Pressestatement von Amnesty International Deutschland zum neuen Bericht bei ‘Die Freiheitsliebe’ am 10. September 2020 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=167897

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