Mittwoch, 23. September 2020

IM STURM DER REPRESSION HEISST ES ZUSAMMENSTEHEN! WEG MIT §§ 129, A,B

 


21.09.20

roter aufbau_berlinSeit dem G20 Gipfel und dem dortigen Zusammenspiel zahlreicher Aktionsformen, um das Treffen der Herrschenden zu stören, folgen immer neue Repressionsschläge gegen die revolutionäre und politische Widerstandsbewegung.

Mit Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft, langwierigen und teuren Prozessen, sowie drakonischen Haftstrafen wollen sie eine linke Bewegung, die sich nicht von reaktionären Versammlungs- und Polizeigesetzen vorschreiben lässt in welchem Rahmen sie sich zu bewegen hat, mundtot machen. Bereits seit längerem steht dabei die Hamburger Gruppe „Roter Aufbau“ im Fadenkreuz der Repressionsbehörden. Nun wollen sie mit der Konstruktion eines § 129(a) Verfahrens die Gruppe zerschlagen bzw. in ihrer politischen Bewegungsfreiheit einengen und lähmen. Gleichzeitig nutzen sie die Schnüffelparagraphen 129 bzw. 129a um alle ihnen zur Verfügung stehenden geheimdienstlichen Methoden gegen die politische Widerstandsbewegung einsetzen zu können. Nach dem Ende des Mammutprozess gegen Mitglieder der TKP/ML nach § 129b, der vor wenigen Wochen in München mit hohen Gefängnisstrafen zu ende ging, ist dies nun der nächste Großangriff, der Mitten in der größten Wirtschaftskrise des Kapitalismus, die vermutlich noch lange nicht ihren Tiefpunkt erreicht hat, stattfindet. Um solche und noch kommende härtere Repressionsschläge aushalten und wachsend aus ihnen hervor gehen zu können, müssen wir uns auf diese vorbereiten und als logische Konsequenz der Klassenfeindes auf unsere revolutionäre Arbeit betrachten. Im Sturm der Repression heißt es zusammenstehen und ideologische, organisatorische und politische Differenzen für den Moment zur Seite zu legen und gemeinsam die Repression zurück zuschlagen und durch unseren organisierten Widerstand ins Leere laufen zu lassen. Solidarität mit dem Roten Aufbau! Weg mit den §§ 129, a, b! Als Klasse organisiert kämpfen! https://komaufbau.org/im-sturm-der-repression-heisst-es-zusammenstehen-weg-mit-§§-129-ab/

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