2017 steigen die Bezüge für Alleinstehende bereits um 5
Euro, von 404 auf 409 Euro. Die Grundsicherung für Kinder erhöht sich um
21 auf 291 Euro. Die Grundlage für diese Berechnungen sind Stichproben
des statistischen Bundesamtes. 2018 könnte der Satz für Kinder bis auf
295 Euro steigen. Jugendliche bis zur Volljährigkeit erhalten vermutlich
ab 2017 311, ab 2018 315 Euro. Der Regelbedarf berechnet sich zu 70 %
aus der Preisentwicklung und zu 30 % aus der Entwicklung des Nettolohns.
Wohlfahrtsverbände, Erwerbsloseninitiativen und die Partei DIE LINKE fordern hingegen wesentlich höhere Regelsätze, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen orientieren. (Dr. Utz Anhalt)
Wohlfahrtsverbände, Erwerbsloseninitiativen und die Partei DIE LINKE fordern hingegen wesentlich höhere Regelsätze, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen orientieren. (Dr. Utz Anhalt)
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