Dienstag, 15. November 2016

Berufung gegen absurdes Urteil: Journalistin kämpft weiter gegen Auftraggeber der Rosa-Luxemburg-Stiftung



"Richter weist Honorarklage einer freien Journalistin mit der 
Begründung zurück, es habe keinen schriftlichen Vertrag gegeben. Hätte 
ein solches Urteil bestand, wäre der Rechtsanspruch aller freien 
JournalistInnen erheblich eingeschränkt, da mündliche Verträge bisher 
die gängige Praxis darstellen. (...) Dass der Direktor den gelieferten 
Text redigiert und somit eindeutig abgenommen hat, ignorierte der 
Richter. Die Journalistin will nicht auf unbezahlter Arbeit für über 
3.000 € sitzen bleiben und ist nun in Berufung gegangen. (...) Mit der 
Berufung steht nun noch mehr auf dem Spiel als das ausstehende 
Honorar. „Durch das Urteil des Amtsgerichts Kreuzberg-Tempelhof werden 
die Rechte der Arbeitnehmer weiter aufgeweicht“, kommentiert die 
Journalistin. „Wenn in Zukunft Honorare nur noch bei Vorliegen eines 
schriftlichen Vertrages gezahlt werden, können freiberufliche 
Journalisten im Grunde nicht mehr im Aktuellen arbeiten, ohne Gefahr 
zu laufen, um ihr Honorar geprellt zu werden.“" Pressemitteilung der 
FAU Berlin vom 11. November 2016
https://berlin.fau.org/news/berufung-gegen-absurdes-urteil-journalistin-kaempft-weiter-gegen-auftraggeber-der-rosa-luxemburg-stiftung

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