Dienstag, 15. November 2016
Berufung gegen absurdes Urteil: Journalistin kämpft weiter gegen Auftraggeber der Rosa-Luxemburg-Stiftung
"Richter weist Honorarklage einer freien Journalistin mit der
Begründung zurück, es habe keinen schriftlichen Vertrag gegeben. Hätte
ein solches Urteil bestand, wäre der Rechtsanspruch aller freien
JournalistInnen erheblich eingeschränkt, da mündliche Verträge bisher
die gängige Praxis darstellen. (...) Dass der Direktor den gelieferten
Text redigiert und somit eindeutig abgenommen hat, ignorierte der
Richter. Die Journalistin will nicht auf unbezahlter Arbeit für über
3.000 € sitzen bleiben und ist nun in Berufung gegangen. (...) Mit der
Berufung steht nun noch mehr auf dem Spiel als das ausstehende
Honorar. „Durch das Urteil des Amtsgerichts Kreuzberg-Tempelhof werden
die Rechte der Arbeitnehmer weiter aufgeweicht“, kommentiert die
Journalistin. „Wenn in Zukunft Honorare nur noch bei Vorliegen eines
schriftlichen Vertrages gezahlt werden, können freiberufliche
Journalisten im Grunde nicht mehr im Aktuellen arbeiten, ohne Gefahr
zu laufen, um ihr Honorar geprellt zu werden.“" Pressemitteilung der
FAU Berlin vom 11. November 2016
https://berlin.fau.org/news/berufung-gegen-absurdes-urteil-journalistin-kaempft-weiter-gegen-auftraggeber-der-rosa-luxemburg-stiftung
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