Verkehrminister Dobrindt hat einen Witz erzählt: VW-Chef Martin Winterkorn habe ihm „seine absolute Unterstützung“ dafür zugesagt… Schallendes Gelächter.
Kriminelle Machenschaften der Auto-Industrie
Von U. Gellermann
Quelle: rationalgalerie vom 07. November 2016
Dieses Szenario ist nur ein skuriler Traum:In den frühen Morgenstunden: Der Generalbundesanwalt, von bewaffneten Polizisten begleitet, lässt die Tür des VW-Vorstandsvorsitzenden stürmen. Zeitgleich sind die Staatsanwaltschaften in vielen Bundesländern unterwegs. Überall dort, wo Autokonzerne im Verdacht der Abgas-Manipulation stehen. Also fast überall. Parallel stürmt die Polizei die Büros der Konzern-Komplizen in den Technischen Überwachungsvereinen. Laut Staatsanwaltschaft werden deren oberste Funktionäre wegen Verdacht auf Verdunkelung und Verschleierung in Untersuchungshaft genommen. Der bisherige Verkehrsminister Dobrindt versucht mit einem Rücktritt seiner Verhaftung als Mitwisser vorzubeugen. Der Justizminister soll auf der Flucht sein. Gegen beide wird wegen Bruch des Amtseides und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung untersucht. Die Ermittlungen gegen das Kanzleramt laufen noch. Im Terminkalender von Frau Merkel konnte eine Vielzahl von Treffen mit den Spitzen der Automobil-Industrie festgestellt werden. Der Verdacht auf Begünstigung im Amt ist nicht von der Hand zu weisen.
Natürlich ist dieses Szenario nur ein Traum. Zwar hat es im Vorbild-Land deutscher Eliten bereits Strafverfahren gegen VW, Porsche und Audi gegeben. Zwar wurden die ersten Milliarden bereits an US-Staaten gezahlt und Rückruf-Aktionen zur Behebung des Betrugs in die Wege geleitet. Aber nichts auch nur annähernd Ähnliches ist bisher in Deutschland zu beobachten. Die Unterschiede im Rechtsverständnis gehen bis zur Regierungsebene: Neben den zivilrechtlichen Auseinandersetzungen laufen selbstverständlich auch strafrechtliche Ermittlungen der US-Bundes-Justiz. Das Justizministerium in Washington erklärte öffentlich, es sähe Anhaltspunkte für kriminelle Machenschaften. Zwar ist Leib, Leben und Eigentum von Menschen außerhalb der USA durch diese imperiale Vereinigung ständig bedroht, aber das Eigentum Einzelner erfährt, selbst wenn sie farbig sind, in den Vereinigten Staaten einen nachdrücklichen Schutz.
Mehr als 60 Millionen Autos fahren auf deutschen Straßen. Mehr als 30 Prozent davon werden mit Dieselmotoren betrieben. Zwar sind Hersteller wie Daimler oder BMW scheinbar am Abgasbetrug nicht beteiligt. Aber während Regierung und Justiz ihr mafiöses Schweigen eisern durchhalten, hat immerhin der wissenschaftliche Dienst des Bundestages im März festgestellt, dass die Abschaltung von Abgasreinigungssystemen bei geringen Temperaturen, wie sie bei Modellen von Mercedes und anderen Herstellern vorkommt, „nicht notwendig“ ist und damit unzulässig im Sinne der Emissions-Grundverordnung. Zu Deutsch: Alle bescheißen, alle müssten strafrechtlich verfolgt werden, aber wer sich jeden Tag vor den Konzernen verbeugt, der beugt auch gern das Recht.
Irgendwann im letzten Jahr hatte man mal kurz den Groß- und Laut-Sprecher Alexander Dobrindt gehört: Er kündigte eine „strenge Nachprüfung“ der Dieselmodelle an. Dann hat er schnell noch einen Witz erzählt: VW-Chef Martin Winterkorn habe ihm „seine absolute Unterstützung“ dafür zugesagt, teilte das Verkehrsministerium mit. Schallendes Gelächter. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte mal kurz verlauten lassen, sie müsse von Amts wegen und aufgrund mehrerer Strafanzeigen von Bürgern ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vorstandschef Martin Winterkorn wegen Betrugsvorwürfen nach § 263 StGB einleiten. Wenige Tage später rief die Staatsanwaltschaft „April! April“, löschte ihre ursprüngliche Pressemitteilung und beglückte die Öffentlichkeit mit dieser Nachricht: „Ein formelles Ermittlungsverfahren wird gegen Prof. Dr. Winterkorn gegenwärtig nicht geführt. Sofern dieser Eindruck entstanden ist, bedauert die Staatsanwaltschaft Braunschweig dies sowie die Irritationen, welche die Pressemitteilungen in diesem Zusammenhang hervorgerufen haben.“ Längst ist allen das Lachen vergangen.
Doch kühn und konsequent hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig nur wenig später ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen fünf namentlich bekannte Mitarbeiter des Volkswagen-Konzerns eingeleitet. Grund dafür ist die Bekanntgabe von Volkswagen, CO2- und Verbrauchswerte von Fahrzeugen manipuliert zu haben, dadurch seien an die Fahrzeughalter durch die falschen Angaben auch unzutreffende Kraftfahrzeugsteuerbescheide ergangen. Deutschland ist eben doch irgendwie ein Rechtsstaat: Die Betrüger in Konzern- und Regierungs-Spitzen können ruhig weiter betrügen. Aber wenn durch deren Manipulation und Duldung von Manipulationen ein Verdacht auf Kraftfahrzeug-Steuerhinterziehung ruchbar wird, dann muss gnadenlos durchgegriffen werden.
Das deutsche Recht kennt den Begriff des „Offizialdeliktes“. Das ist eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt werden muss. Dies betrifft in Deutschland alle Verbrechen sowie die meisten Vergehen. Beispiele für Offizialdelikte sind Verbrechen wie Betrug (§ 263 StGB), der beim Abgasbetrug schon im Wort zu lesen ist. Wie die Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129), wie sie unschwer auf der Konzernebene und den verbündeten Ministerien zu erkennen ist. Und natürlich ist auch die Rechtsbeugung (§ 339 StGB) ein Offizialdelikt. Selten, außer bei den Auslandseinsätzen der Bundeswehr, ist das geschriebene Recht so offen und schamlos gebeugt worden, wie bei den Abgasverbrechen. Denn von Amts wegen wird zwischen nichts und gar nichts unternommen, um das bekannte Verbrechen zu verfolgen. Obwohl es ein Leichtes wäre, auf dem Wege der Amtshilfe die Akten der US-Justiz einzusehen. Ein Verfahren, das beim Austausch illegal erfasster Daten bisher glänzend funktioniert, bei legalen aber offenkundig so schwierig ist, dass auf alle Fälle noch der § 257 (Begünstigung) hinzu kommt, der von einer geradezu klassischen Strafvereitelung im Amt( § 258a) begleitet wird.
Aber die extrem wachsame Staatsanwaltschaft Braunschweig hat ihr Verfahren wegen des Verdachts auf Marktmanipulation“ gegen VW-Vorstände jetzt ausgeweitet. Gegen die Manager liegt ein Anfangsverdacht vor, die Finanzwelt zu spät über den aufgeflogenen Abgas-Skandal informiert und so wichtige Informationen für Anleger unterdrückt zu haben. Die VW-Aktie hatte nach Bekanntwerden der Manipulationsvorwürfe im vergangenen Jahr massiv an Wert verloren. Langsam, zum Mitdenken: Man verfolgt VW nicht wegen Betrugs am Auto-Käufer. Nicht wegen Verbrechen gegen die Umwelt. Auch nicht wegen schlichter Gesetzesverstöße. Geschützt wird von der Justiz offenkundig nur der arme Aktionär. Ein Gesetz gegen die Verarschung der Öffentlichkeit und der Verhöhnung des Rechtsempfindens gibt es leider nicht.
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