Dienstag, 15. November 2016
CETA: Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada
Noch überwiegen die Risiken: Der Streit um CETA ist längst noch nicht
beigelegt
"Jetzt ist die Tinte trocken. Die Regierungschefs haben das
europäisch-kanadische Freihandelsabkommen unterschrieben. (...) Bis
zum heutigen Tag ist CETA nicht zustimmungsfähig. Zwar hat es Dank der
europäischen Protestbewegung Verbesserungen gegeben. Doch unter dem
Strich überwiegen noch immer die Gefahren und Risiken. Im aktuellen
Vertrag haben ausländische Investoren weiterhin Sonderklagerechte.
Daran ändert auch die Einrichtung eines öffentlichen Schiedsgerichts
nichts. Zudem können ausländische Konzerne auf entgangene zukünftige
Einnahmen klagen. Doch damit nicht genug. Bei Verstößen gegen
Arbeitnehmerrechte sind im Vertrag keine Sanktionen vorgesehen.
Darüber hinaus sind das europäische Vorsorgeprinzip und die
Daseinsvorsorge nicht hinreichend geschützt. Rechtspolitisch ist es
fraglich, ob die vielen neuen Zusatzerklärun¬gen, Auslegungshilfen,
Garantien und Schutzklauseln einen schlechten und komplexen Vertrag
überhaupt nachträglich heilen können. Tatsache ist, dass sich
Zusatzdokumente und Vertragstext in vielen Punkten widersprechen. Die
Rechtslage bleibt unklar. Wenn der Vertrag nicht geändert wird, werden
Gerichte entscheiden müssen. Der CETA-Streit ist durch die
Vertragsunterzeichnung noch lange nicht beigelegt..." Beitrag von
Dierk Hirschel in ver.di-Publik 07/2016
https://publik.verdi.de/2016/ausgabe-07/gesellschaft/meinung/seite-15/A0
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