Dienstag, 15. November 2016

CETA: Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada



Noch überwiegen die Risiken: Der Streit um CETA ist längst noch nicht 
beigelegt

"Jetzt ist die Tinte trocken. Die Regierungschefs haben das 
europäisch-kanadische Freihandelsabkommen unterschrieben. (...) Bis 
zum heutigen Tag ist CETA nicht zustimmungsfähig. Zwar hat es Dank der 
europäischen Protestbewegung Verbesserungen gegeben. Doch unter dem 
Strich überwiegen noch immer die Gefahren und Risiken. Im aktuellen 
Vertrag haben ausländische Investoren weiterhin Sonderklagerechte. 
Daran ändert auch die Einrichtung eines öffentlichen Schiedsgerichts 
nichts. Zudem können ausländische Konzerne auf entgangene zukünftige 
Einnahmen klagen. Doch damit nicht genug. Bei Verstößen gegen 
Arbeitnehmerrechte sind im Vertrag keine Sanktionen vorgesehen. 
Darüber hinaus sind das europäische Vorsorgeprinzip und die 
Daseinsvorsorge nicht hinreichend geschützt. Rechtspolitisch ist es 
fraglich, ob die vielen neuen Zusatzerklärun¬gen, Auslegungshilfen, 
Garantien und Schutzklauseln einen schlechten und komplexen Vertrag 
überhaupt nachträglich heilen können. Tatsache ist, dass sich 
Zusatzdokumente und Vertragstext in vielen Punkten widersprechen. Die 
Rechtslage bleibt unklar. Wenn der Vertrag nicht geändert wird, werden 
Gerichte entscheiden müssen. Der CETA-Streit ist durch die 
Vertragsunterzeichnung noch lange nicht beigelegt..." Beitrag von 
Dierk Hirschel in ver.di-Publik 07/2016
https://publik.verdi.de/2016/ausgabe-07/gesellschaft/meinung/seite-15/A0

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