Donnerstag, 10. November 2016

Grüne wollen Hartz-IV aufhübschen



02.11.2016

Politiker vom linken Flügel der Grünen stellte einen Antrag für den Bundesparteitag, die Sanktionen für Hartz-IV-Abhängige abzuschaffen. Den Antrag stellten Sven Lehmann aus Nordrhein-Westfalen, Daniel Wesener aus Berlin und Katja Dörner. Die Grünen selbst hatten in der rot-grünen Koalition das Hartz-System eingeführt und damit Arbeitslosengeld – und hilfe abgeschafft, bei denen es keine Sanktionen gab. Im Antrag steht: „Wir wollen ein Ende der Praxis von Androhung und Bestrafung, die in vielen Job-Centern und Arbeitsagenturen Realität ist.“
Kein menschenwürdiges ExistenzminimumDie Sanktionen würden den „kooperativen Charakter des Fallmanagements“ ebenso gefährden wie ein „menschenwürdiges Existenzminimum.“ Insbesondere gelte das für besondere Sanktionen für Menschen unter 25 Jahren und die Kosten für Wohnung und Heizung.

Der Bundesvorstand von Bündnis 90 / Die Grünen setzt sich lediglich dafür ein, die Sanktionen zu „evaluieren“, übersetzt also, sie zu überprüfen.

Die Vertreter des linken Parteiflügels halten hingegen jede Sanktion für eine Belastung des Klimas in den Jobcentern. Sanktionen stünden demnach einer „emanzipatorischen Sozialpolitik“ entgegen, in der das Individuum unteilbare soziale Grundrechte habe.

Hofreiter fordert ReformDer grüne Fraktionschef Anton Hofreiter fordert, das Hartz-IV-System grundlegend zu reformieren. Die Sanktionen würden Menschen oft schikanieren und brächten „unnötigen rechtlichen Streit“. Tatsächlicher Missbrauch allerdings müsse auch in Zukunft Folgen haben.

Wie viele Sanktionen gibt es?Im ersten Halbjahr 2016 gab es 457.000 Strafen für Hartz-IV-Abhängige. Bei 77 % handelte es sich um Meldeversäumnisse, zum Beispiel, wenn Betroffene sich zu spät aus dem Urlaub zurück meldeten oder einen Termin mit ihrem Sachbearbeiter nicht wahrnahmen, ohne sich zu entschuldigen. Jede zehnte Sanktion wurde verhängt, weil Betroffene eine Arbeit ablehnten oder sie nicht weiter ausführten.

Verschärfte RegelnSeit dem 1. August müssen Antragsteller für Hartz-IV-Mittel Bußen bis zu 5000 Euro befürchten, wenn sie Erbschaften oder Vermögen nicht anmelden – auch beim Erstantrag. Zuvor galt das nur für Betroffene, die das Jobcenter nicht über Änderungen ihrer Vermögenslage in Kenntnis setzten, während sie Gelder empfingen.

Hartz-IV-Abhängige, die Bußgelder nicht zahlen, können in Zukunft in Erzwingungshaft kommen. Geben sie ihr Vermögen absichtlich falsch an, droht ihnen eine Anzeige wegen Betrug bei der Staatsanwaltschaft.

Grüne ErbschaftDer Antrag der „linken Grünen“ wirkt etwas hilflos. Hartz-IV gehört untrennbar zur Agenda 2010, mit der die rot-grüne Koalition die Rechte von Arbeitnehmern, Erwerbslosen und anderen Unterprivilegierten verstümmelte, um den Kapitaleignern freies Feld für die bestmögliche Ausbeutung zu geben. Der Entzug von Grundrechten für Erwerbslose, Hungerlöhne für die, die noch Arbeit haben und eine „Reservearmee“ aus Entrechteten, die Arbeitgeber nach Gutdünken einstellen und feuern können, waren die Folge.

Nachdem die Grünen also als aktive Täter den Sozialstaat der Bundesrepublik Deutschland zerstörten, Millionen von Menschen per Gesetz in die Armut und Rechtlosigkeit trieben, versuchen nun „linke Grüne“, den Kreis zum Quadrat zu formen.

Hartz-IV reformieren?Das bedingungslose Abschaffen der grundrechtswidrigen Sanktionen wäre zwar ein Schritt in die richtige Rechnung, setzt aber voraus, dass sich das Hartz-System reformieren ließe. Dabei war es von Anfang an darauf angelegt, Erwerbslose ihrer Rechte zu berauben und sie zur Verfügungsmasse von Jobcentern und Wirtschaft zu machen.

Die Strafen abzuschaffen erinnert daran, jemand krankenhausreif zu schlagen und ihm dann ein Pflaster zu schenken. Auch die Formulierungen des Antrags reden die Realität schön: Die Sanktionen „gefährden kein kooperatives Fallmanagement“, sondern das „Fallmanagement“ besteht vor allem aus Repression.

Ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ ist für Hartz-IV-Abhängige nicht erst durch die Sanktionen „gefährdet“, sondern schon ohne Sanktionen nicht vorhanden.

Allerdings haben nicht die Vertreter der Grünen, die den Antrag stellten, das Hartz-IV-System eingeführt, und der linke Flügel der Grünen steuert eine rot-rot-grüne Koalition an.

Ins Wasser springen, ohne nass zu werden„Selig ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist“ ? Ein einmal verankertes System komplett aufzugeben, erfordert erstens Mut, und ist zweitens schwierig. Wer Hartz-IV, die Armut per Gesetz, wirklich durch eine menschenwürdige Hilfe für Erwerbslose ersetzen will, der hat eine Vielfalt von Lobbygruppen gegen sich.

Zeitarbeitsfirmen profitieren von der Rechtlosigkeit der Hartz-IV-Abhängigen ebenso wie die Mitarbeiter der Jobcenter, die Kommunen, die sich mit Ein-Euro-Jobs sanierten ebenso wie Vermieter, die ihre Bruchbuden an den Mann bringen – Arbeitgeber können die berechtigte Angst der Arbeitnehmer, in die Hartz-Falle zu rutschen, als Druckmittel nehmen.

Da es sich bei dem Großteil der Sanktionen um Strafen für Terminversäumnisse handelt, treten die linken Grünen den diversen Profiteuren der Entrechtung nur sehr zaghaft auf die Füße.

Ohne zumindest die schlimmsten Menschenrechtsverletzungen von Hartz-IV abzuschaffen, wird indssen ein Bündnis mit der Partei Die LINKE nicht möglich sein, und das wissen die „linken Grünen“ sehr genau.

Die „linken Grünen“ wollen ins Wasser springen, ohne nass zu werden – Hartz-IV-Betroffene sollten die Entwicklung sehr genau beobachten, ohne sich falsche Hoffnungen zu machen. (Dr. Utz Anhalt)

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