Donnerstag, 10. November 2016

„Operation Konfetti“.


Angehörige des vom NSU ermordeten Mehmet Kubaşık und deren 
Rechtsanwälte erstatten Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Bundesamtes 
für Verfassungsschutz

Staatsanwaltschaft Köln will das Verfahren gegen Mitarbeiter des 
Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht aufnehmen - jedenfalls aber 
verjähren lassen

"Am heutigen Tag (8.11.16) teilte die Staatsanwaltschaft Köln auf die 
Strafanzeige von Elif und Gamze Kubasik sowie der Anwälte der Familie 
Kubasik aus Dortmund mit, dass Sie keine Ermittlungen gegen den 
Mitarbeiter mit dem Deckmnahmen "Lothar Lingen" oder sonstige 
Verantwortliche des Bundesamtes für Verfassungsschutz aufnehmen will. 
Einen Anfangsverdacht sehe man dort weder für eine Strafvereitelung, 
noch für eine Urkundenunterdrückung oder einen Verwahrungsbruch. Die 
Anzeige war unter dem 05.10.2016 erstattet worden, nachdem Ende 
September im Bundestagsuntersuchungsausschuss eine Vernehmung von 
"Lothar Lingen" durch das BKA und die Bundesanwaltschaft bekannt 
geworden war, aus der klar hervorgeht, dass wichtige Akten von 
thüringer V-Leuten nach Selbstenttarnung des NSU bewußt herausgesucht 
und geschreddert wurden, um das Bundesamt für Verfassungsschutz vor 
zumindest schwierigen Fragen zu bewahren. "Vernichtete Akten können 
aber nicht mehr geprüft werden“, sagte der ehemalige Mitarbeiter des 
Bundesamtes resümierend in seiner erst Ende September 2016 bekannt 
gewordenen Vernehmung…" Presseerklärung der Nebenklagevertreter 
Rechtsanwältin von der Behrens, Rechtsanwalt Ilius, Rechtsanwalt 
Scharmer, Rechtsanwalt Dr. Stolle vom 08.11.2016
http://www.dka-kanzlei.de/news-reader/staatsanwaltschaft-koeln-will-das-verfahren-gegen-mitarbeiter-des-bundesamtes-fuer-verfassungsschutz-nicht-aufnehmen-jedenfalls-.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen