Donnerstag, 10. November 2016
„Operation Konfetti“.
Angehörige des vom NSU ermordeten Mehmet Kubaşık und deren
Rechtsanwälte erstatten Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Bundesamtes
für Verfassungsschutz
Staatsanwaltschaft Köln will das Verfahren gegen Mitarbeiter des
Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht aufnehmen - jedenfalls aber
verjähren lassen
"Am heutigen Tag (8.11.16) teilte die Staatsanwaltschaft Köln auf die
Strafanzeige von Elif und Gamze Kubasik sowie der Anwälte der Familie
Kubasik aus Dortmund mit, dass Sie keine Ermittlungen gegen den
Mitarbeiter mit dem Deckmnahmen "Lothar Lingen" oder sonstige
Verantwortliche des Bundesamtes für Verfassungsschutz aufnehmen will.
Einen Anfangsverdacht sehe man dort weder für eine Strafvereitelung,
noch für eine Urkundenunterdrückung oder einen Verwahrungsbruch. Die
Anzeige war unter dem 05.10.2016 erstattet worden, nachdem Ende
September im Bundestagsuntersuchungsausschuss eine Vernehmung von
"Lothar Lingen" durch das BKA und die Bundesanwaltschaft bekannt
geworden war, aus der klar hervorgeht, dass wichtige Akten von
thüringer V-Leuten nach Selbstenttarnung des NSU bewußt herausgesucht
und geschreddert wurden, um das Bundesamt für Verfassungsschutz vor
zumindest schwierigen Fragen zu bewahren. "Vernichtete Akten können
aber nicht mehr geprüft werden“, sagte der ehemalige Mitarbeiter des
Bundesamtes resümierend in seiner erst Ende September 2016 bekannt
gewordenen Vernehmung…" Presseerklärung der Nebenklagevertreter
Rechtsanwältin von der Behrens, Rechtsanwalt Ilius, Rechtsanwalt
Scharmer, Rechtsanwalt Dr. Stolle vom 08.11.2016
http://www.dka-kanzlei.de/news-reader/staatsanwaltschaft-koeln-will-das-verfahren-gegen-mitarbeiter-des-bundesamtes-fuer-verfassungsschutz-nicht-aufnehmen-jedenfalls-.html
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