Mittwoch, 31. Juli 2019

Ulrike Henning über die unsinnige Spaltung der Krankenversicherung

Wettbewerb am falschen Ort

Das neue Urteil des Bundessozialgerichts schränkt den Spielraum der gesetzlichen Krankenkassen in der Konkurrenz mit privaten Versicherern weiter ein. Die Entscheidung wirft darüber hinaus ein Schlaglicht auf die widersprüchliche Gestalt der deutschen Krankenversicherungslandschaft, nämlich ihre Spaltung in gesetzlich und privat. Vereinfacht bestätigt das Urteil, dass die Privaten Wettbewerb in jeder Form betreiben dürften, die Gesetzlichen hingegen nur ein bisschen.
Letztere Kassen können noch mit einem individuellen Zusatzbeitrag punkten, der den Versicherten niemals niedrig genug ist. Ihr Leistungsangebot hingegen ist nur im engen Rahmen variabel, und jetzt gehen auch die Wahltarife nicht mehr. Warum dann überhaupt noch so viele gesetzliche Krankenkassen - aktuell 109 -, wird sich mancher fragen.
Untersagt wurde außerdem Werbung mit Vergünstigungen privater »Vorteilspartner«. Das ist schlüssig, denn Rabatte für Kochkurse oder Freizeitparks sollten nicht über die Wahl der Krankenkasse entscheiden. Private Versicherer dürfen weiter mit Werbegeschenken locken, aber das hilft ihnen auch immer weniger. Gerade mussten diese Anbieter zugeben, dass die Kosten für Neuabschlüsse erneut stiegen. Noch ein Hinweis darauf, dass Gesundheitsversorgung und Wettbewerb sich eigentlich ausschließen.
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