Mittwoch, 31. Juli 2019

Familiennachzug: Menschenfeindliche Abschreckungspolitik


Dossier

Familiennachzug jetzt!Im März 2016 hat die Bundesregierung den Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen für zwei Jahre ausgesetzt. Jetzt fordert der Bundesinnenminister die Aussetzung abermals zu verlängern. Für die betroffenen Familien hätte das katastrophale Folgen. (…) In der Folge wird aus der erwarteten vorübergehenden Abwesenheit eines Elternteils die Erfahrung einer unerwartet lange andauernden Familientrennung, begleitet von Ohnmachtsgefühlen. Aus Frust hierüber begannen einige Flüchtlinge, die Leiden durch die andauernde Familientrennung gegen die Gefahren der irregulären Migration über das Mittelmeer oder auch die eigene Rückkehr zu ihrer Familie in die Konfliktregion abzuwägen. Viele Geflüchtete berichteten, dass es ihnen wegen der Sorge um ihre Familie sehr schwerfalle, sich auf das Lernen der deutschen Sprache und andere Aktivitäten zu konzentrieren, die ihnen beim Einleben in Deutschland helfen und ihr Wohlbefinden steigern könnten. Die befragten Familien sorgten sich auch um die schädigenden Effekte der andauernden Trennung für die Kinder und emotionalen Beziehungen innerhalb der Familie. (…) Wie will der Staat von Menschen verlangen, im Abschlusstest ihres Integrationskurses auf die Frage „Deutschland ist ein Rechtsstaat. Was ist damit gemeint?“ nicht zu antworten: „Der Staat muss sich nicht an die Gesetze halten“, wenn er ihnen deutlich zu verstehen gibt, dass er jederzeit dazu bereit ist, quasi über Nacht elementare Grundrechte geflüchteter Menschen aus migrationspolitischen Erwägungen heraus zu suspendieren? (…) Höchste Zeit also, dass die Betroffenen und ihre Berater und Unterstützer sich zusammentun und ihre Stimme hörbar machen – gegen eine Abschreckungspolitik, die über Leichen geht.”Beitrag von Sebastian Muy vom 6. September 2017 bei Migazin externer Link – wir erinnern an die Petition von und bei Pro Asyl externer Link: Familien gehören zusammen! Flüchtlinge dürfen nicht über Jahre von ihren Angehörigen getrennt werden! Siehe auch zu den Kämpfen für Familiennachzug unser Dossier Humanitäre Krise in Griechenland droht zu eskalieren und die die Homepage der Initiative ‘Familienleben für Alle!’ externer Link. Hier dazu:
  • Protest für das Recht auf Familiennachzug am 1. August 2019 – Aktivist*innen fordern: Menschenrechte statt Behördenwillkür! New 
    Berlin: Geflüchtete und Menschenrechtsaktivist*innen protestieren gegen Gesetze und bürokratische Hürden, die vielen Familien das Recht auf ein Zusammenleben verweigern. Die Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ ruft zu einer Kundgebung am 01.08.2019 in Berlin auf. Am 1. August 2019 ist es genau ein Jahr her, dass das ‚Familiennachzugsneuregelungsgesetz‘ in Kraft trat. Mit diesem Gesetz schaffte die Bundesregierung den Rechtsanspruch auf Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus endgültig ab, nachdem er zuvor bereits fast zweieinhalb Jahre ausgesetzt worden war. Aus dem Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung für Flüchtlinge wurde so ein willkürlicher Gnadenakt im Ermessen der Behörden. Deshalb ruft die Initiative ‚Familienleben für Alle‘ am 1. August 2019 zu einer Protestkundgebung in Berlin auf. In dem Aufruf der Initiative externer Link heißt es: „Ein selbstbestimmtes Familienleben ist ein Menschenrecht und ein Grundrecht in der deutschen Verfassung. Aber die deutsche Regierung und deutsche Behörden missachten dieses Recht durch… grausame Gesetze: Beim Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen werden willkürlich bis zu 1000 Menschen pro Monat ausgewählt, während die anderen Familien weiter warten müssen. Das macht Visumsverfahren zum Wettbewerb – mit schlechten Gewinnchancen. bürokratische Hürden: Die Botschaften fordern für Visa zur Familienzusammenführung oft Dokumente, die Flüchtlinge nicht beschaffen können.  willkürliche Asylentscheidungen und Abschiebungen, die Familien auseinanderreißen.“ „Menschenrechte statt Behördenwillkür! Familienleben für Alle!“...” Gemeinsame Pressemitteilung vom 31.Juli 2019 externer Link der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ und der Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e. V. (KuB) zur Kundgebung am 01.08.19 um 16:00 Uhr auf dem Oranienplatz, 10999 Berlin
    • Familiennachzug zu Flüchtlingen aus Eritrea: Kundgebung am 01.08.19 in Berlin  
      Heute hat die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Familiennachzug zu Flüchtlingen aus Eritrea externer Link  veröffentlicht. Sie sagt: „Nur gut ein Drittel der Anträge auf ein Visum zum Familiennachzug zu eritreischen Flüchtlingen wurden 2018 positiv beschieden, das entspricht 634 erteilten Visa. Indem die deutschen Behörden Dokumente verlangen, die die in Deutschland lebenden Flüchtlinge und ihre Angehörigen beim besten Willen nicht beschaffen können, schaffen sie einen Vorwand, um reihenweise Anträge ablehnen zu können. Die Bundesregierung betreibt eine schäbige Familiennachzugsverhinderungspolitik, die dazu führt, dass Familien auf Jahre oder sogar für immer getrennt leben müssen“ (Quelle externer Link). Der Hintergrund: Die Botschaften verlangen von Flüchtlingen aus Eritrea einen „Nachweis der amtlichen Registrierung der Ehe“. Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür nicht: Bis 2017 haben die Botschaften auch religiöse Eheurkunden oder andere Beweise für die familiäre Bindung akzeptiert. Vor kurzem hat PRO ASYL externer Link von einer Familie berichtet, die erfolgreich dagegen geklagt hat. Besonders interessant in der Antwort der Bundesregierung sind die Fragen zu denen sie keine Auskunft geben kann (…) Offensichtlich besteht kein Interesse daran, die Entscheidungspraxis der Botschaften zu überprüfen. Das nennen wir systematische Behördenwillkür. Dagegen protestieren wir…” Mitteilung vom 25. Juli 2019 der Initiative ‘Familienleben für Alle!’ externer Link zur Kundgebung am 01.08.19 um 16:00 Uhr auf dem Oranienplatz in 10999 Berlin
  • Familiennachzug: Immer weniger Flüchtlinge holen Angehörige nach Deutschland – [Mission geglückt?]  
    “… Die Anzahl der Angehörigen, die zu Flüchtlingen nach Deutschland nachkommen durften, ist im Verlauf der vergangenen beiden Jahre deutlich gesunken. So bekamen nach Angaben des Auswärtigen Amtes im ersten Quartal 2017 noch 17.322 Menschen aus den sechs Hauptherkunftsländern von Flüchtlingen ein Visum. Im ersten Quartal diesen Jahres waren es nur noch 7402 Personen – obwohl mit Somalia mittlerweile sieben Haupt-Herkunftsländer in die Statistik eingingen. Die größte Gruppe von mehr als 5000 Menschen kam zuletzt aus Syrien, mit großem Abstand gefolgt von Angehörigen aus Irak, Iran, Afghanistan, Eritrea, Somalia und Jemen. (…) »Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist deutlich geringer, als uns die Bundesregierung immer weismachen wollte«, erklärt Jelpke. »Umso schlimmer, dass auf der Grundlage dieser falschen Prognosen erhebliche Gesetzesverschärfungen vorgenommen und tief in das Menschenrecht auf Familiennachzug eingegriffen wurde.« Das Recht auf Familienleben müsse endlich wieder uneingeschränkt für alle schutzbedürftigen Flüchtlinge gelten.” Meldung bei neues Deutschland online vom 22. Mai 2019 externer Link
  • Rheinland-Pfalz & Thüringen: Bundesratsinitiative zum Familiennachzug eingebracht  
    Rheinland-Pfalz und Thüringen haben am Freitag eine Gesetzesinitiative externer Link  in den Bundesrat eingebracht, die den Familiennachzug für Eltern und Geschwister von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erleichtern soll. Auch anerkannte Asylbewerber, die während des Verfahrens volljährig werden, sollen demnach künftig ihre Angehörigen nach Deutschland holen können. Damit würde die europäische Rechtsprechung umgesetzt, begründete die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) den Vorstoß…” Beitrag vom 15. April 2019 beim Migazin externer Link
  • Demo in Köln am 16. März 2019: Gemeinsam für Familiennachzug und Grundrechte  
    Der 16. März ist für viele Flüchtlinge ein wichtiges Datum und ein trauriger Tag. Zwei Jahre lang haben Geflüchtete mit subsidiärem Schutz ein Informationsblatt über ihre „Rechte und Pflichten“ von BAMF bekommen, darin stand: „Nach dem 16. März 2018 haben Ehegatten und minderjährige ledige Kinder einen Anspruch auf Familiennachzug“. Aber am 1. Februar 2018 hat die Mehrheit der Abgeordneten des deutschen Bundestags entschieden, den Familiennachzug für die Familienangehörigen von subsidiär geschützten Flüchtlingen bis zum 1.August 2018 weiter auszusetzen und bis dahin ein neues Gesetz zur Regelung des Familiennachzugs zu machen. (…) Das Antragsverfahren ist kompliziert und mehrstufig und die beteiligten Behörden bearbeiten die Anträge so langsam, dass noch nicht einmal diese 1000 Menschen pro Monat einreisen können. Gleichzeitig verhindern Gesetze und bürokratische Hürden auch bei vielen anderen Familien ihr Zusammenleben, zum Beispiel indem für den Familiennachzug Dokumente verlangt werden, die Flüchtlinge aus vielen Ländern nicht beschaffen können. Es macht uns wütend, dass die deutsche Regierung und das Asyl- und Aufenthaltsrecht Rechte von Flüchtlingen missachten. Wir wollen ein uneingeschränktes Recht auf Bildung, das Recht auf Sicherheit und ein Leben ohne Verfolgung. Wir wollen Respekt für alle Formen von Familie und das Recht auf Zusammenleben mit unseren Familien, wir fordern eine Arbeitserlaubnis, menschenwürdige Unterkünfte mit Privatsphäre und Bewegungsfreiheit. Mit einer Demonstration in Köln am 16. März wollen wir zeigen, dass wir weiter gemeinsam protestieren werden, bis Grund- und Menschenrechte endlich für alle gelten. Wir demonstrieren in Köln, weil wir uns an die Ereignisse in der Silvesternacht 2015/16 erinnern. Wir wollen damit eine Botschaft an alle Menschen in Deutschland schicken: Wir sind gegen sexuelle Übergriffe. Wir sind Flüchtlinge und Migrant*innen aus verschiedenen Ländern oder Deutsche, wir sind Frauen* oder Männer*… wir sind verschieden. Aber wir alle sind gegen Gewalt und wollen mit unsere Familien in Sicherheit und Frieden leben.” Aufruf von und bei der Initiative ‘Familienleben für Alle!’ externer Link für den 16.03.2019 (den das LabourNet Germany mit unterzeichnet), ab 13:00 Uhr in Köln – Domplatte
  • Familiennachzug: Drei Jahre politisch forcierte Familientrennung  
    Vor drei Jahren trat das ‚Asylpaket II‘ in Kraft. Für zehntausende Geflüchtete, die 2015 und 2016 nach Deutschland geflohen waren, begann an diesem Tag eine quälend lange Zeit der politisch forcierten Familientrennung. (…) Besonders dramatische Folgen hat das Gesetz in den Fällen, in denen ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling volljährig wird, bevor seine Familie nachziehen kann, oder auch dann, wenn ein Kind im Ausland während der Zeit der Aussetzung des Familiennachzugs volljährig wurde. In diesen Fällen ist das neue Gesetz nicht anwendbar, das heißt: Den Familien droht die dauerhafte Trennung. (…) Offenbar will der Innenminister nun also schon die Erfüllung einer gesetzlich beschlossenen Quote an die Zustimmung zu weiteren massiven Gesetzesverschärfungen koppeln. Mittlerweile ist das Verfahren zwar besser in Gang gekommen, so dass in den Monaten Dezember, Januar und Februar jeweils rund 1.000 Visa nach § 36a Aufenthaltsgesetz erteilt wurden. Die im Jahr 2018 rund 2.000 zu wenig erteilten Visa drohen jedoch, zu Lasten der getrennten Familien, verloren zu gehen – oder als Verhandlungsmasse für einen ‚schmutzigen Deal‘ um weitere Verschärfungen instrumentalisiert zu werden…” Artikel von Sebastian Muy vom 15. März 2019 beim Migazin externer Link
  • Kontingent ausgeschöpft: Rund 1.000 Visa für Familiennachzug pro Monat
    Mehr als zwei Jahre war der Familiennachzug zu Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz ausgesetzt. Zuletzt wurden Visa für rund 1.000 Angehörige pro Monat ausgegeben – womit das vorgesehene Maximum erreicht ist. Zehntausende warten aber noch. (…) Auch im Februar dürfte die Zahl voraussichtlich wieder bei 1.000 liegen, bis zum 18. Februar gaben die deutschen Auslandsvertretungen demnach bereits mehr als 700 Visa aus. Von August bis Dezember 2018 waren 2.612 Visa ausgestellt worden, also im Schnitt lediglich 522 pro Monat. Im Ministerium sei man „sehr erfreut“, dass nach der anfänglich zögerlichen Bearbeitung seit November 2018 eine deutliche Beschleunigung festzustellen sei, teilte der Ministeriumssprecher auf Anfrage mit. (…) Seit August 2018 gilt nach langem politischen Streit eine Kontingent-Regelung, nach der bis zu 1.000 Angehörige pro Monat kommen können. Derzeit liegen den deutschen Vertretungen weltweit etwa 36.000 Terminanfragen für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vor, wie es aus dem Auswärtigen Amt heißt. Das Verfahren zum Familiennachzug ist kompliziert…” Beitrag vom 27. Februar 2019 beim Migazin externer Link
  • [1. und 2. Februar 2019] Familiennachzug: Menschenrechte statt Behördenwillkür! Bundesweiter Protest gegen die familienfeindliche Flüchtlingspolitik der Bundesregierung – Seehofer spielt Geflüchtete gegeneinander aus  
    Mehr als 50 Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsinitiativen protestieren gegen Gesetze und bürokratische Hürden, die vielen Familien das Recht auf ein Zusammenleben verweigern und Flüchtlingen elementare Rechte verwehren. Die Initiative „Familienleben für Alle!“ ruft für das kommende Wochenende bundesweit zu Aktionen auf. „Es macht uns wütend, dass die Bundesregierung grundgesetzlich verbriefte Rechte von Flüchtlingen missachtet“, stellt Karim Alwasiti klar. „Wir fordern ein uneingeschränktes Recht auf den Schutz der Familie, das Recht auf Asyl und ein Leben ohne Verfolgung im Familienverband. Wir fordern Bildung für alle, eine Arbeitserlaubnis, menschenwürdige Unterkünfte mit Privatsphäre und Bewegungsfreiheit.“ Alwasiti führt beim Flüchtlingsrat Niedersachsen für PRO ASYL ein Projekt zur Familienzusammenführung durch. Mit bundesweiten Aktionen erinnert die Initiative „Familienleben für Alle!“ – gemeinsam mit mehr als 50 weiteren Menschenrechtsorganisation und Flüchtlingsinitiativen – daran, dass am 1. Februar vor einem Jahr im Vorgriff auf die Große Koalition aus Union und SPD im Bundestag eine folgenreiche Entscheidung fiel: Der Familiennachzug für die Familienangehörigen von subsidiär geschützten Geflüchteten wurde bis zum 1. August 2018 weiter ausgesetzt…” Gemeinsame Pressemitteilung vom 29.01.2019 externer Link von PRO ASYL, der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ und dem Flüchtlingsrat Niedersachsen – LabourNet Germany hat mitaufgerufen! Siehe dazu:
    • Weitere Aktionen in Kiel, Osnabrück, Mainz und Köln: http://familienlebenfueralle.net/termine/ externer Link
    • Demo für Familiennachzug in Berlin am 02.02.2019: Gemeinsam für Familiennachzug und Grundrechte!  
      Unsere Demonstration beginnt am ‚Tränenpalast‘ neben dem S-Bahnhof Friedrichstraße. Dort war bis Ende 1989 ein Grenzbahnhof zwischen der DDR und der BRD. Viele Familien haben unter dieser Grenze gelitten. Wir gehen zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, am Brandenburger Tor und dem Bundestag vorbei zum Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Dort machen wir unsere Abschlusskundgebung.” Ankündigung der Initiative zur Demo externer Link am 02.02.2019 ab 13:00 Uhr am S-BHF Friedrichstraße in 10117 Berlin – siehe dort den mehrsprachigen Aufruf und Flugblätter
  • Am Tag der Menschenrechte rufen Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsinitiativen zu Aktionen für Familiennachzug auf. Sie fordern: Menschenrechte statt Behördenwillkür!  
    Ein breites Bündnis von 30 Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsinitiativen veröffentlicht am heutigen Tag der Menschenrechte gemeinsam mit der Initiative ‘Familienleben für Alle!’ einen Aufruf zu einer Demonstration in Berlin am 2. Februar 2019 und dezentralen Aktionen in anderen Städten Deutschlands am 1. und 2. Februar 2019. Die Menschenrechtsorganisationen und Aktivist*innen protestieren dagegen, dass Gesetze und bürokratische Hürden vielen Familien das Recht auf ein Zusammenleben verweigern…” Aus der Pressemitteilung der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ vom 10.12.2018 zum Aufruf externer Link:
    • Gemeinsam für Familiennachzug und Grundrechte. 1. und 2. Februar 2019: Together for family reunification and fundamental rights
      “… Diese Regierungskoalition verabschiedete am 15. Juni 2018 das ‚Familiennachzugsneuregelungsgesetz‘. Dieses Gesetz ist seit 01.08. 2018 in Kraft: Aus den Visumsanträgen von Familienangehörigen von Geflüchteten mit subsidiärem Schutzstatus sollen 1000 Personen pro Monat ausgewählt werden, die als „humanitäre Fälle“ einreisen dürfen. Damit wurde aus dem Recht auf Familiennachzug ein willkürliches Gnadenrecht. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen: Das Antragsverfahren ist kompliziert und mehrstufig und die beteiligten Behörden bearbeiten die Anträge so langsam, dass noch nicht einmal diese 1000 Menschen pro Monat einreisen können. Bis Ende November wurden nur 1385 Visa ausgegeben. Das entlarvt das Gesetz als Instrument, um Familiennachzug zu verhindern. Gleichzeitig verhindern Gesetze und bürokratische Hürden auch bei vielen anderen Familien ihr Zusammenleben, zum Beispiel indem für den Familiennachzug Dokumente verlangt werden, die Flüchtlinge aus vielen Ländern nicht beschaffen können. Es macht uns wütend, dass die deutsche Regierung und das Asyl- und Aufenthaltsrecht Rechte von Flüchtlingen missachten. Wir wollen ein uneingeschränktes Recht auf Bildung, das Recht auf Sicherheit und ein Leben ohne Verfolgung. Wir wollen Respekt für alle Formen von Familie und das Recht auf Zusammenleben mit unseren Familien, wir fordern eine Arbeitserlaubnis, menschenwürdige Unterkünfte mit Privatsphäre und Bewegungsfreiheit. Mit einer Demonstration in Berlin am 2. Februar und dezentralen Aktionen in anderen Städten Deutschlands am 1. und 2. Februar wollen wir zeigen, dass wir weiter gemeinsam protestieren werden, bis Grund- und Menschenrechte endlich für alle gelten.”
  • Familiennachzug: Regierung verzögert Umsetzung von EuGH-Urteil  
    “… Ein halbes Jahr nach einem europäischen Urteil zum Recht auf Familiennachzug zu jugendlichen Flüchtlingen prüft die Bundesregierung noch die Umsetzung für Deutschland. Dabei geht es um die Frage, ob Jugendliche den Anspruch auf das Nachholen ihrer Eltern verlieren, wenn sie während des Verwaltungsverfahrens volljährig werden. Die Bundesregierung sei sich einig, dass ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über einen Fall aus den Niederlanden keine Bindungswirkung für Deutschland entfalte, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin. Ob man bei der deutschen Praxis Änderungen vornehme, sei Gegenstand einer derzeit laufenden Ressortabstimmung, ergänzte sie. Beteiligt sind daran den Angaben zufolge auch das Auswärtige Amt und das Bundesfamilienministerium. Die Sprecherin bestätigte damit einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“, wonach Deutschland das Urteil bislang nicht umsetzt. Jugendliche können demnach ihre Eltern nicht nachholen, wenn sie 18 Jahre alt werden, bevor über ihren Antrag auf den Nachzug der Eltern entschieden wird…”Beitrag vom 25. Oktober 2018 von und bei MiGAZIN externer Link
  • Glücksrad Familiennachzug: Konsequenzen der Neuregelung für subsidiär Schutzberechtigte  
    Ab 1.8.2018 gilt die Neuregelung zum Familiennachzug zu den sog. subsidiär Schutzberechtigten. Nur 1000 Angehörige pro Monat soll im Rahmen eines Kontingentes der Nachzug gestattet werden. Das Ergebnis des hitzigen Gesetzgebungsverfahrens wird dem Grund- und Menschenrecht auf Familie nicht gerecht und ist in menschlicher Hinsicht nicht vertretbar…” Stellungnahme vom 01.08.2018 von und bei Pro Asyl externer Link
  • So funktioniert die Auswahl der 1.000 Verwandten beim Familiennachzug  
    “Ab August ist für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz der Familiennachzug wieder möglich. 1.000 Angehörige von in Deutschland lebenden Flüchtlingen mit dem untergeordneten Schutzstatus dürfen dann pro Monat kommen. Wer hat die besten Chancen? Wer entscheidet über die Auswahl der 1.000 Personen? MiGAZIN beantwortet die wichtigsten Fragen. (…) Nach Angaben des Auswärtigen Amts liegen weltweit bereits 34.000 Terminwünsche zum Familiennachzug vor. Aus diesen Anfragen können ab 1. August konkrete Anträge werden. (…) Wie schnell die Abläufe nach dem neuen Verfahren sind, muss sich erst in der Praxis zeigen. Konkrete Termine gibt es daher nicht. Bis Ende des Jahres gilt deswegen auch, dass nicht ausgeschöpfte Plätze in den Folgemonat übertragen werden können. Bis Ende Dezember können also 5.000 Visa bewilligt werden. Ab 2019 soll das dann nicht mehr gelten. Werden die 1.000 Plätze in einem Monat dann nicht gefüllt, sollen sie verfallen. (…) Einen Rechtsanspruch für den Familiennachzug gibt es bei subsidiär Schutzberechtigten mit der Neuregelung nicht mehr…” Erläuterungen von Corinna Buschow und Dirk Baas vom 1. August 2018 beim MiGAZIN externer Link
  • Das ‚Familiennachzugsneuregelungsgesetz‘ tritt in Kraft: Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz protestieren am 01.08. ab 10 Uhr vor dem Auswärtigen Amt in Berlin gegen Behördenwillkür  
    Morgen, am 1. August tritt das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs in Kraft. Mohamad Malas, selbst subsidiär schutzberechtigter Flüchtling und Sprecher der Initiative ‚Familienleben für alle‘. beschreibt, was das für Betroffene bedeutet: „Einerseits wird der Rechtsanspruch auf Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz abgeschafft. Das macht uns wütend, denn das steht eindeutig im Gegensatz zu Artikel 6, dem Grundrecht auf Ehe und Familienleben. Wir haben dem Grundgesetz vertraut, jetzt scheint es für uns nicht zu gelten. ndererseits haben wir alle die Hoffnung, dass unsere Familie bei den glücklichen 1000 im Monat dabei ist, die als „humanitäre Fälle“ einreisen dürfen. Andererseits haben wir alle die Hoffnung, dass unsere Familie bei den glücklichen 1000 im Monat dabei ist, die als „humanitäre Fälle“ einreisen dürfen. Wir rennen von Beratungsstelle zu Beratungsstelle und hören dort, dass sie viele Fragen zum neuen Gesetz auch noch nicht beantworten können, und wir ärgern uns, dass wir zu wenig gesicherte Informationen im Internet finden. Und niemand erfährt, wann endlich der Termin bei der Botschaft für den Visumsantrag sein wird. (…) Wir sind aus Staaten geflohen, in denen die Willkür herrscht – nun sind wir wieder der Willkür ausgeliefert. Das ist die selbe Behördenwillkür, die uns nur den subsidiären Schutz gegeben hat, statt den vollen Flüchtlingsschutz. Wir haben das Gefühl, ein Trauma wieder und wieder zu erleben. Wir werden uns deshalb am 1. August vor dem Auswärtigen Amt versammeln. Wir verlangen endlich klare Informationen.“” Pressemitteilung der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ vom 31.07.2018 externer Link und deren Aufruf externer Link 
  • Asylrecht: Bundesregierung ignoriert EuGH-Urteil  
    Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden, behalten laut Europäischem Gerichtshof ihr Recht auf Familiennachzug. Berlin hat dieses Urteil nicht umgesetzt. Die Grünen finden das “skandalös”. Unbegleitete Minderjährige, die während des Asylverfahrens volljährig werden, behalten ihr Recht auf Familiennachzug. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April beschlossen. Die Bundesregierung aber hat dieses Grundsatzurteil nicht umgesetzt und hält sich offen, ob sie dies überhaupt tun will. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. (…) Bei der aktuellen Neuregelung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz übernimmt die Bundesregierung die Linie des EuGH nicht. Hier muss Familiennachzug vor der Volljährigkeit des Kindes beantragt werden. Stichtag ist also der Tag, an dem die Familie sich bei einer deutschen Vertretung meldet. Das Urteil des EuGH, wonach als minderjährig alle gelten, die es bei der deutlich früheren Einreise waren, wird umschifft.” Artikel von Constanze von Bullion vom 27. Juli 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Statt Recht auf Familie: »Glücksrad Familiennachzug«  
    “… Heute soll sehenden Auges ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet werden. Mit dem »Familiennachzugsneuregelungsgesetz« spielt die Bundesregierung auf Zeit. Denn dass dieser Gesetzentwurf nicht verfassungskonform ist, wissen die Abgeordneten. Das Grundrecht auf Familie für subsidiär Geschützte wird rechtswidrig ausgehebelt, da die Familieneinheit im Herkunftsland auf unabsehbare Zeit nicht möglich ist. »Statt des Rechts auf Familie heißt es ab 1. August: Glücksrad Familiennachzug mit Gewinnchancen für wenige«, kritisiert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Betroffene Familien werden dazu genötigt, in der ohnehin unerträglichen Situation der langen Familientrennung den beschwerlichen Rechtsweg zu beschreiten, um zu einem Recht zu kommen, das ihnen sofort zusteht. Aber bis das Verfassungsgericht ein Urteil gefällt hat, kann es Jahre dauern. Statt eines Rechtsanspruchs wird der Familiennachzug künftig auf 1.000 pro Monat begrenzt. Die Auswahlkriterien und die Ausgestaltung des Verfahrens sind für die geschätzten 60.000 Betroffenen nicht ersichtlich. Das in einem Rechtsstaat geltende Prinzip der Rechtssicherheit wird den Betroffenen verwehrt. (…) PRO ASYL appelliert daher an den Bundestag, das »Familiennachzugsneuregelungsgesetz« nicht zu verabschieden und stattdessen den Familiennachzug für subsidiär Geschützte wieder grundrechtskonform zu ermöglichen.” Pressemitteilung von Pro Asyl vom 15. Juni 2018 externer Link
  • Familiennachzug: Organisationen fordern Ablehnung des Gesetzentwurfs  
    “Die Kritik am Gesetzesentwurf zum Familiennachzug für Flüchtlinge reißt nicht ab. (…) Hilfsorganisationen und Gewerkschaften rufen Bundestag und Bundesrat dazu auf, den Gesetzentwurf zum Familiennachzug abzulehnen. In einem gemeinsamen Brief mahnten die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Diakonie Deutschland, die Deutsche Liga für das Kind, der Verband Entwicklungspolitik (Venro) sowie das Zentralkomitee der deutschen Katholiken am Montag, dass die damit verbundene Trennung von Ehepaaren und Familien auf lange Dauer nicht hinnehmbar sei. Die Organisationen appellierten an die Politik, keine Ängste zu schüren. Stattdessen müsse ein Signal gesendet werden, dass Deutschland ein starkes Land, eine offene Gesellschaft und eine handlungsfähige Demokratie sei, die dem Schutz der Familie gerecht werde. Die Verbände argumentierten zugleich, dass die Zusammenführung der Kernfamilie einen Beitrag für eine erfolgreiche Integration leisten könne, da sie die Betroffenen ansporne und von der ständigen Angst um Leib und Leben ihrer Angehörigen befreie…” Meldung vom 12. Juni 2018 von und bei MiGAZIN externer Link
  • Europäischer Gerichtshof: Recht auf Familienzusammenführung für Flüchtlinge erleichtert  
    Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestärkt. Ihr Recht auf Familiennachzug bleibt auch dann bestehen, wenn Sie nach der Einreise volljährig werden. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verlieren nach ihrer Volljährigkeit nicht ihr Recht auf Familienzusammenführung. Voraussetzung hierfür ist, dass sie innerhalb einer „angemessenen Frist“ nach ihrer Flüchtlingsanerkennung einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg urteilte. (AZ: C-550/16) Nach EU-Recht können unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in ihrem Heimatland lebende nahe Angehörigen nachkommen lassen. Das Recht auf Familienzusammenführung ist nicht in das Ermessen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten gestellt…” Meldung vom 13. April 2018 beim Migazin externer Link, siehe dazu auch: Urteil des EuGH Deutschland: verstößt wohl gegen EU-Recht. Meldung vom 12.04.2018 bei tagesschau.de externer Link
  • Syrer verlassen Deutschland mangels Familiennachzugs  
    Wegen des erschwerten Familiennachzugs verlassen einem Bericht zufolge immer mehr syrische Flüchtlinge mit gültigem Aufenthaltsstatus Deutschland. Viele von ihnen reisten illegal in die Türkei, berichten das ARD-Politikmagazin „Panorama“ und die investigative Reporterplattform „STRG_F“ am Donnerstag. Da die Flüchtlinge kein Visum für die Ausreise in die Türkei erhielten, wählten sie zum Teil riskante Routen und nähmen Hilfe von Schleusern in Anspruch. In sozialen Netzwerken wie Facebook gebe es inzwischen Gruppen, in denen sich Tausende Syrer über die „umgekehrte Flucht“ austauschten, hieß es. Auch Informationen über Schleuser und Preise würden dort gepostet. So koste eine Überfahrt über den Grenzfluss Evros zwischen Griechenland und der Türkei etwa 200 Euro. Ein Schleuser habe den Reportern erklärt, er bringe täglich bis zu 50 Menschen zurück aus Europa in die Türkei – hauptsächlich syrische Flüchtlinge mit einem Aufenthaltsstatus in Deutschland. (…) Der Repräsentant des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) in Deutschland, Dominik Bartsch, bestätigte „Panorama“ entsprechende Fälle, erklärte aber, er könne diese aber nicht quantifizieren. „Die Tatsache, dass Flüchtlinge auf derselben Route, auf der sie ursprünglich nach Deutschland gekommen sind, wieder zurückgehen, ist paradox“, sagte er. Dass Einzelne so hohe Risiken eingingen, zeige auch den hohen Schutzwert der Familie, fügte Bartsch hinzu. Dem werde Deutschland nicht gerecht. „Viele der Flüchtlinge aus Syrien, mit denen wir gesprochen haben, die subsidiären Schutzstatus haben, wurden damals informiert, dass der Familiennachzug ab dem Stichtag März 2018 stattfinden kann. Diese Flüchtlinge fühlen sich natürlich im Stich gelassen.“ Denn sie hätten diese Nachricht sogar schriftlich bekommen…” Artikel vom 12.4.2018 in der Frankfurter Rundschau online externer Link
  • Bundesverfassungsgericht: Familiennachzug für Flüchtlinge bleibt vorerst ausgesetzt  
    Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für eingeschränkt Schutzberechtigte wird nicht ausgesetzt. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im Fall eines 13-jährigen Syrers, der seine Mutter nachholen wollte. Minderjährige Flüchtlingskinder mit eingeschränktem Schutzstatus können ihre Eltern weiter nicht im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland holen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Montag veröffentlichten Beschluss erneut den Antrag auf einstweilige Anordnung auf Aussetzung der gesetzlichen Bestimmung zum Familiennachzug und zur Erteilung vorläufiger Visa abgelehnt. (AZ: 2 BvR 1266/17) (…) Den Antrag auf einstweilige Anordnung, die bestehende gesetzliche Bestimmung auszusetzen, wies das Bundesverfassungsgericht jetzt ab. Die Verfassungsbeschwerde sei zwar weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Für eine einstweilige Anordnung bestünde aber ein besonders strenger Maßstab, der hier nicht erfüllt werde, hieß es. Nur im Hauptsacheverfahren könne geprüft werden, ob die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte mit dem Grundrecht auf Schutz der Familie im Einklang steht, befand das Gericht. Bereits am 1. Februar 2018 hatten die Verfassungsrichter ähnlich entschieden und den Antrag dreier minderjähriger, in Kenia lebender Kinder abgelehnt, die Bestimmung zur Aussetzung des Familiennachzugs vorerst aufzuheben. (AZ: 2 BvR 1459/17) Die Kinder wollten zu ihrer nach Deutschland geflohenen Mutter nachziehen und hierfür Visa erhalten.” Meldung vom 10. April 2018 von und bei Migazin externer Link.
    • Zu Details der Begründung siehe BVerfGE 2 BvR 1266/17 der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2018 externer Link
    • Anm.: Das lässt sich mit Blick auf das Grundgesetz auch anders sehen. So ist nach Art. 1 GG der Staat verpflichtet die Menschenwürde zu schützen. Irgendeine Wahlfreiheit des Gesetzgebers besteht hier nicht. So etwas sollte es aufgrund der Erfahrungen mit dem deutschen Nationalsozialismus auch nicht geben, weshalb Art.1 GG auch unter der “Ewigkeitsgarantie” (Art. 79 Abs.3 GG) gefasst wurde. Die Begründung des Gerichts: “Das Ziel des Gesetzgebers, „im Interesse der Integrationssysteme in Staat und Gesellschaft“ (vgl. BTDrucks 18/7538 S.1) Einreisen der Familienangehörigen von subsidiär Schutzberechtigten in diesem Zeitraum gerade nicht zu ermöglichen, würde in diesem Umfang vereitelt”, ist eine objektive Selbstentmachtung des Gerichts. Außerdem ist die Begründung sachlich falsch. Denn das Gericht übergeht einfach den Umstand, dass wohl keine problemlose Integration möglich sein kann, wenn der oder die Betroffene in permanenter Angst um seine Angehörigen hier leben und arbeiten soll. Auch begründet das Gericht nicht überzeugend, warum angeblich keine “dringenden humanitäre Gründe” vorlägen. Faktisch versagt das Gericht beim Grundrechteschutz statt seiner Aufgabe gerecht zu werden, Grundrechte gerade dann zu schützen, wenn die herrschende Politik immer eindeutiger gegen Menschenrechte handelt. Den Schutz der Familie (Art. 6 GG) nicht auf in Deutschland lebende Ausländer zu erstrecken, ist eine gefährliche Richtung – auch mit Blick auf die deutsche Vergangenheit.
  • Familiennachzug zu subsidiär Geschützten. PRO ASYL kritisiert: Soziale Selektion würde den Familiennachzug endgültig ad absurdum führen  
    Mit dem Ressortentwurf eines »Familienzusammenführungsneuregelungsgesetzes« (FzNeuG) verschärft Bundesinnenminister Seehofer insbesondere die Nachzugsregelungen für subsidiär geschützte Flüchtlinge. Eine Neuregelung war in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen. Was jetzt vorliegt, geht über das dort Vereinbarte weit hinaus. Es ist der Versuch auszutesten, inwieweit man mit dem Koalitionspartner SPD Schlitten fahren kann und zugleich ein weiterer Beitrag zum bayerischen Vorwahlkampf. Empfänger von Hartz IV-Leistungen unter den subsidiär Geschützten sollen künftig keinen Anspruch auf den Nachzug der Kernfamilie haben. Das ist ebenso absurd wie inakzeptabel. (…) Die Sicherung des Lebensunterhaltes und der Nachweis vorhandenen Wohnraums als Voraussetzung für den Nachzug waren nicht Bestandteil der Koalitionsvereinbarung. Für Flüchtlinge jedweden Schutzstatus ist es in den wenigsten Fällen möglich, schon kurz nach unanfechtbarer Anerkennung ihren Lebensunterhalt in vollem Umfang sicherzustellen. (Erläuterung: Um den Anspruch zu sichern, müssen subsidiär Geschützte binnen drei Monaten nach Zusprechung des Status den Antrag auf Erteilung des Visums stellen.) Mit der Neuregelung wäre der Familiennachzug zu Empfängern von Sozialleistungen mit subsidiärem Schutzstatus faktisch ausgeschlossen. Die Regelung wäre ein Mittel sozialer Selektion…” Pressemitteilung vom 05.04.2018 externer Link
  • Bundesverfassungsgericht: Familiennachzug für Flüchtlinge bleibt ausgesetzt  
    Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag zur Erteilung vorläufiger Visa zum Familiennachzug abgelehnt. Der Entscheidung lag der Fall von drei minderjährigen Mädchen aus Somalia zugrunde. Sie wollten zu ihrer Mutter nach Deutschland, die subsidiär schutzberechtigt ist. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt vorerst weiter bestehen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss den Antrag auf einstweilige Aufhebung der gesetzlichen Bestimmung und zur Erteilung vorläufiger Visa zum Familiennachzug abgelehnt. (AZ: 2 BvR 1459/17)…” Meldung vom 26. Februar 2018 bei Migazin externer Link
  • 1.000 plus Härtefälle: Union und SPD einig beim Familiennachzug  
    Erhöhung auf „1.000+“: Union und SPD wollen neben einem monatlichen Kontingent beim Familiennachzug von Flüchtlingen auch weiter Härtefälle berücksichtigen. Wie groß das Plus ausfällt, ist offen. Kritiker fürchten, es wird nur wenigen mehr geholfen. (…) Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl zeigte sich dennoch enttäuscht und sprach von einer „Pseudolösung“. Wegen der extrem hohen Anforderungen der Härtefallregelung habe sie schon in der Vergangenheit nur wenigen Menschen geholfen. Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiären Schutz können seit März 2016 ihre Angehörigen nicht nach Deutschland nachholen wie andere Flüchtlinge. Betroffen sind vor allem Syrer. (…) Die neue Regelung soll bis Ende Juli in Kraft gesetzt sein. Bis dahin soll der Familiennachzug übergangsweise weiter ausgesetzt bleiben. Über diese Übergangsregelung soll am Donnerstag der Bundestag abstimmen. (…) Das Deutsche Kinderhilfswerk hat den Kompromiss von Union und SPD als „menschenrechtliche Katastrophe“ kritisiert. (…) Die Menschenrechtsorganisation „terre des hommes“ bezeichnet den Kompromiss als „ein trauriger Deal auf dem Rücken schutzbedürftiger Flüchtlingskinder“. Die strikte Begrenzung des Familiennachzugs sei rechtswidrig…” Meldung von und bei Migazin vom 31.1.2018 externer Link
    • Einstieg in den Ausstieg aus einem Grundrecht
      Kurz vor den abschließenden Beratungen des Deutschen Bundestags zum Gesetzentwurf der Union über eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs fordert PRO ASYL alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, sich an Grund- und Menschenrechte zu halten. Der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, CSU und SPD (Ausschussdrucksache 0011) beseitigt das Recht für Folteropfer und Kriegsflüchtlinge, als Familie zusammenzuleben. »Dieses Gesetz führt zum Einstieg in den Ausstieg aus dem Grundrecht, als Familie zusammen zu leben. Aus einem Grundrecht darf kein Gnadenrecht werden«, fordert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Die von der SPD-Spitze formulierte »1000+«-Regelung und der Verweis auf die bereits bestehende Härtefallregelung nach §22 ist eine Nebelkerze…” Pro Asyl-Pressemitteilung vom 01.02.2018 externer Link
    • Unser Zitat zum Thema: “Familiennachzug
      “Die CSU ist beim Familiennachzug von Flüchtlingen inzwischen kompromißbereit. In folgenden Härtefällen sollte dies möglich sein:
      1. Wenn ein Flüchtling bereits in die CSU eingetreten ist, eine großzügige Parteispende gemacht und die Parteieintrittsformulare der einreisewilligen Familienmitglieder vorgelegt hat.
      2. Wenn der Flüchtling nachweisbar über herausragende Kenntnisse im bayerischen „Amigo“ oder anderen Korruptionswissenschaften verfügt, die der CSU möglicherweise von Nutzen sind.
      3. Wenn die Familie aus einem gravierenden menschenrechtlichen Grund, etwa wegen Waffenschieberei, verfolgt wird
      .”
      Aus: Deutscher Einheit(z)-Textdienst 2/18
  • Aussetzung des Familiennachzugs – Ist es dem Völkerrecht wirklich so egal?  
    “Am 19. Januar 2018 hat der deutsche Bundestag intensiv über die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte debattiert. (…) Im Rahmen dieser Debatte waren die Abgeordneten, welche sich für die Verlängerung ausgesprochen haben, nicht müde zu betonen, dass es keinerlei völkerrechtliche Verpflichtung zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte gebe. Diese Aussagen machen stutzig: Kann es wirklich sein, dass die Bundesrepublik Deutschland einer Fülle von menschenrechtlichen Verträgen und Regelungen unterworfen ist und sich keine davon zum Familiennachzug verhält? (…) Das Völkerrecht verhält sich sehr wohl zum Familiennachzug und zeigt klare Tendenzen hin zum Schutz der Familie und insbesondere von minderjährigen unbegleiteten Personen. Und angesichts der Tatsache, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages darauf schon 2016 hingewiesen hat, ist es schwer zu glauben, dass diese Tendenzen den Mitgliedern des Bundestags nicht bewusst sind. Zum Schluss sei angemerkt, dass es das Bundesverfassungsgericht war, das in seinem berühmten Görgülü-Urteil eine Entscheidung des OLG Naumburg für verfassungswidrig erklärte, weil die völkerrechtliche Rechtsprechung des EGMR nicht ausreichend berücksichtig wurde, dies aber wegen des Rechtsstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 3 GG unbedingt nötig sei. Und um welches Grundrecht ging es? Ausgerechnet um den Schutz der Familie, Art. 6 GG.” Beitrag von Benedikt Behlert vom 21 Januar 2018 beim Verfassungsblog externer Link
  • Familiennachzug: 16-jähriger Syrer darf seine Familie nach Deutschland holen  
    Nach jahrelangem Rechtsstreit gibt ein Gericht dem jungen Flüchtling recht. Das Urteil könnte ein Präzedenzfall für andere Familien werden. Erstmals hat das Verwaltungsgericht Berlin das Auswärtige Amt verurteilt, aus humanitären Gründen einer syrischen Familie ein Visum auszustellen, um zu ihrem kranken Sohn und Bruder nach Deutschland zu reisen. Dieser war 2015 als 14-Jähriger geflohen, hatte aber nur subsidiären Schutz zugesprochen bekommen. Für Flüchtlinge mit diesem Status ist der Familiennachzug seit knapp zwei Jahren ausgesetzt, über die mögliche Verlängerung wird seit Monaten politisch heftig gerungen. (…) Im Fall der Familie des jetzt 16-jährigen Syrers aber widerspricht das Gericht dem Auswärtigen Amt, das kein Visum vergeben wollte: Diese Weigerung sei “rechtswidrig”. Die Richter sehen das Kindeswohl “erheblich und akut gefährdet”, deshalb sei es “zwingend geboten”, die Familie rasch zu vereinen. Der Jugendliche sei durch die Trennung enorm belastet…” Artikel von Bernd Kastner vom 23. Dezember 2017 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Studie: Sachverständige fordern Recht auf Familiennachzug für Flüchtlinge 
    “… In der politisch erhitzten Debatte über den Familiennachzug haben Integrationsexperten für die Zusammenführung naher Angehöriger plädiert. Nach der zeitweiligen Aussetzung sollte der Familiennachzug auch für die Gruppe der Flüchtlinge mit dem untergeordneten subsidiären Schutz wie geplant ab März 2018 wieder eingeführt werden, heißt es in einer am Donnerstag in Berlin vorgestellten Studie des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration. Die Autoren halten das Verbot des Familiennachzugs für ein Hindernis bei der Integration. Bereits während des Asylverfahrens spiele das Thema bei Betroffenen insbesondere aus Syrien eine „wichtige, meist problematische“ Rolle. „Die Ungewissheit und die Sorge um die Zukunft der engsten Familienangehörigen belastet den Alltag und macht es den Menschen schwer, sich auf ihre Integration zu fokussieren“, heißt es in der Studie, für die 62 Flüchtlinge mit noch nicht geklärtem Aufenthaltsstatus aus Syrien, Afghanistan, Somalia, Pakistan und Westbalkan-Staaten befragt wurden. (…) Integration müsse immer im familiären Kontext gesehen werden, mahnen die Sachverständigen. Sie fordern zudem schnellere Asylentscheidungen. Auch eine unsichere Aufenthaltsperspektive belaste die Antragsteller und behindere Integration. Die Studie wurde erstellt vom Forschungsbereich des Sachverständigenrats und der Robert Bosch Stiftung….” Beitrag vom 24. November 2017 von und bei Migazin externer Link, zu Details und weiteren Ergebnissen siehe die Studie des SVR-Forschungsbereichs 2017-4 “Wie geling Integration?” externer Link  (108 Seiten)
  • Deckelung des Familiennachzugs aus Griechenland ist rechtswidrig. VG Wiesbaden verpflichtet Bundesamt die Überstellungsfristen einzuhalten. PRO ASYL: Bundesinnenministerium muss illegale Praxis beenden 
    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in einem gestern übermittelten Beschluss das Bundesamt verpflichtet, die in der Dublin-Verordnung geregelten Überstellungsfristen von 6 Monaten bei Familienangehörigen einzuhalten. (…) Dies ist der erste Gerichtsbeschluss, der sich mit dem leidvollen Thema der gedeckelten, verschleppten Familienzusammenführung aus Griechenland befasst. Das Gericht folgt der Rechtsauffassung von PRO ASYL und zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Deutschland und Griechenland: Das Recht auf Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-Verordnung ist innerhalb der festgelegten 6- Monatsfrist zu gewährleisten…” Pressemitteilung vom 19.09.2017 externer Link

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