“… Vor dem Amtsgericht Mannheim wurde gegen den Angeklagten Ufuk T. verhandelt. Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde dem Hartz IV Betroffenen Widerstand gegen die Staatsgewalt, Hausfriedensbruch und Körperverletzung vorgeworfen. Doch vor Gericht stellte sich der Fall vollkommen anders dar. Dennoch wurde der Angeklagte verurteilt. (…) Er wurde aufgefordert das Jobcenter zu verlassen. Weil aber die existenzielle Not so groß war, ging der Angeklagte nicht. Stattdessen wollte er so lange bleiben, bis er mit einem Sachbearbeiter sprechen könne. Die Mitarbeiter des Jobcenters riefen daraufhin die Polizei. (…) Die Auseinandersetzung, die zunächst als Rangelei begann, eskalierte. Dabei wurde der Angeklagte zu Boden geworfen. (…) Dabei rief er sinngemäß: “Ich habe Schmerzen und wurde gerade operiert, bitte hören sie auf!”. Nun forderte ein Polizeibeamter Verstärkung an. (…) Nach dem Zugriff war der Angeklagte beim Arzt. Dort wurden schwere Hämatome diagnostiziert. Entsprechende Beweisfotos wurden dem Gericht vorgelegt. Das Gericht verurteilte daraufhin den Angeklagten zu 170 Tagessätze à 15 Euro. Mit dem Urteil ging das Gericht nochmals erheblich höher, als die ursprüngliche Geldstrafe, die mittels Starfbefehl zuvor ergangen war. In dem wurde der Mann zu 120 Tagessätze à 10 Euro verdonnert. Zudem muss der Angeklagte die Gerichts und Anwaltskosten tragen…” Bericht vom 13. Juli 2019 von und bei gegen-hartz.de . Siehe dazu:
- Statt Hilfe für eine notleidende Familie – Polizeischläge und Hausverbot / Rechtshilfefond für Aufklärung
“Beinahe täglich ereignen sich dramatische Szenen in Deutschlands Jobcentern. So auch im Juni 2018 im Jobcenter Mannheim. Vor dem Amtsgericht Mannheim wurde gegen den Angeklagten Ufuk T. verhandelt und nicht gegen den Jobcenter der seine Aufgabenpflicht aus unserer Sicht verletzte.Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde Ufuk T. Widerstand gegen die Staatsgewalt, Hausfriedensbruch und Körperverletzung vorgeworfen. Doch vor Gericht stellte sich der Fall vollkommen anders dar. Dennoch wurde Ufuk T. bei einem völlig einseitigen ja auch einschüchterndem Prozessverlauf verurteilt, mit der vorherigen Begründung der Staatsanwaltschaft “das Jobcenter steht hier nicht vor Gericht”. (…) Mit dem Urteil ging das Gericht nochmals erheblich höher, als die ursprüngliche Geldstrafe es vorsah. In der wurde Ufuk T. zu 120 Tagessätze à 10 Euro verdonnert. Zudem muss der Angeklagte die Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Wir sagen genau wie der Rechtsanwalt im Prozess: Freispruch für Ufuk T. Deshalb haben wir einen Rechtshilfefond aufgelegt. Berufung wurde eingelegt. Dafür werden wir das Verfahren an einen Strafverteidiger übergeben. Wir als Zivilgesellschaft klagen parallel den Jobcenter Mannheim an, der Millionnen von Steurgeldern von der Bevölkerung zur Verfügung gestellt bekommt und so fahrlässig, unprofessionell und menschenverachtend damit umgeht. Wir kritisieren auch die Polizei die sich durch den Jobcenter bewußt oder unbewust instrumentalisieren liess. Wir wollen Aufklärung. (…) Wir sehen in der Rechtsentwicklung der Regierung ein weiteres Indiz für die zugespitzten Auswirkungen auf Institutionen wie Jobcenter, Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter. Dieser ganzen Rechtsentwicklung können wir nur gemeinsam entgegentreten. So wie wir bei der Seenotrettung verhindern müssen, dass diejenigen abgeurteilt werden die Menschenleben retten, so müssen wir darauf achten, dass Menschen die friedlich für ihr Rechte eintreten nicht brutal zusammengeschlagen und anschließend nochverurteilt werden. Deshalb unterstützt den Rechtshilfefond Üsoligenial Heidelberg Rhein Neckar e.V. IBAN: DE 40 6729 1700 0024 7310 06 bitte mit Zusatz RHF Ufuk. Wir werden im Rahmen der Woche “gegen Armut und Ausgrenzung” am Montag ,den 14. Oktober, 20 Uhr eine Veranstaltung durchführen, die sich kritisch mit den Vorgehensweisen des JC auseinandersetzt und Solidarität mit Ufuk zeigt. Wir freuen uns, wenn sich viele Organisationen, Parteien und Initiativen beteiligen.Macht dies nach euren Möglichkeiten bekannt.” Presseerklärung von Üsoligenial Heidelberg Rhein Neckar e.V. (ohne Datum)
- Eskalation beim Jobcenter – Anklagepunkt: Widerstand gegen die Staatsgewalt und Hausfriedensbruch. Verhandlung beim Amtsgericht Mannheim mit vielen Fragezeichen“Am 25. Juni fand von 10.00 bis 16.30 Uhr mit einer 1,5 stündigen Mittagspause der Prozess gegen Ufuk T. vor dem Amtsgericht statt. Angeklagt war Ufuk T. wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt in Tateinheit mit Körperverletzung und Hausfriedensbruch. Als Zeugen wurden insgesamt sechs Polizeibeamte, die am Einsatz betreilgt waren, die Ehefrau des Beklagten und die 20jährige Tochter vernommen. (…) Merkwürdig nur: bis zur oben beschriebenen Eskalation fand ein mindestens 20 minütiges Gespräch „in vernünftiger Atmosphäre ohne Aggressivität von Seiten des Angeklagten“ (laut Polizeibericht und gestriger Aussage eines Polizisten) zwischen dem Beklagten und den Beamten statt. Weitere Aussage eines Polizisten: während der „Rangelei“ sei nicht zu erkennen gewesen, dass der Angeklagte gezielt nach Polizisten geschlagen hätte. Während der Verhandlung versuchte der Beklagte immer wieder deutlich zu machen, dass er zu keinem Zeitpunkt aggressiv war und niemanden verletzen wollte und dies auch nicht getan habe. Wobei der Richter und der Staatsanwalt ihm häufig ins Wort fielen, dass er nur Fragen zu beantworten habe und Fragen stellen könnte, ohne Erklärungen zur Sache abzugeben. Dies geschah in einem lautstarken Ton, mit der Androhung ihn von seinem eigenen Prozess auszuschließen und ihn einer Ordnungsstrafe zu unterziehen (…) Gleich zu Beginn seines Schlussplädoyers stellte Staatsanwalt Dr. Hager klar: “Die Arbeitsagentur steht nicht vor Gericht”. Was nicht sein darf, kann nicht sein, ist offensichtlich seine Devise. Schuld an der Eskalation sei allein der Angeklagte gewesen. Der Frau und der Tochter des Angeklagten unterstellte er, als Zeugen die Unwahrheit gesagt zu haben. Der Staatsanwalt forderte als Strafmaß in seinem Plädoyer 7 Monate auf 2 Jahre Bewährung, begründete das mit „Fehlverhalten“ des Beklagten und stellte klar, dass die Polizeibeamten mit ihren Gewaltmaßnahmen bis „zur Ausschöpfung der Schmerzobergrenzen gehen durften, um den Willen des Angeklagten zu brechen“. Das Gericht mit Richter Fritz machte sich offensichtlich die Argumentation von Staatsanwalt Dr. Hager vollständig zueigen. Das Urteil lautete auf 170 Tagessätze à 15 Euro. In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt bereits erwähnt, dass er ursprünglich diese Tagessätze fordern wollte, aber im Hinblick auf die vermutliche Zahlungsunfähigkeit des Angeklagten habe er die 7 Monate auf Bewährung gefordert. Mit dem Urteilsspruch ging das Gericht nochmals erheblich über der ursprünglichen Geldstrafe des Strafbefehls, nämlich 120 Tagessätze à 10 Euro. Weiter muss der Beklagte die Gerichts- und Anwaltskosten tragen…” Bericht von Roland Schuster vom 12. Juli 2019 bei kommunalinfo-mannheim.de
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