Mittwoch, 31. Juli 2019

Die einen wollen Tariflöhne in der Altenpflege, die anderen die Arbeitgeber genau davor bewahren


Dossier

Pflegeambulanz„… Genau an dieser Stelle dockt die aktuelle Berichterstattung an: Rainer Brüderle will Tariflöhne in der Altenpflege verhindern, so hat Cornelia Schmergal ihre Meldung überschrieben: »Mit luftigen Versprechen wollen die privaten Arbeitgeber die flächendeckende Einführung von Tariflöhnen in der Altenpflegebranche verhindern. In einem Brief an Politiker der Großen Koalition, der dem SPIEGEL vorliegt, wirbt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) für ein unverbindliches Alternativmodell. « Weiter heißt es: »Der Verband empfehle seinen Mitgliedern, in ihren Betrieben sogenannte Arbeitsvertragsrichtlinien anzuwenden, schreibt bpa-Präsident Rainer Brüderle. Diese Mindestbedingungen, die die Arbeitgeber selbst festgelegt haben, sehen bei einer Fünf-Tage-Woche neben dem gesetzlichen Mindest-Urlaubsanspruch von 20 Tagen noch acht zusätzliche Urlaubstage vor. Von einem Recht auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld ist darin nicht die Rede.« (Der hier erwähnte Rainer Brüderle ist übrigens nicht Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), sondern Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes). Der hier angesprochene Ansatz des Lobbyverbandes der privaten Betreiber von Pflegeheimen und -diensten ist nun nicht neu…” Beitrag von Stefan Sell vom 01.07.2018 auf aktuelle sozialpolitik externer Link, siehe dazu:
  • Die Prioritäten der Unternehmer: »Arbeitgeberverband Pflege« wehrt sich gegen einen Flächentarifvertrag New 
    Eigentlich geht der Präsident des »Arbeitgeberverbandes Pflege« (AGVP), Thomas Greiner, nicht davon aus, dass der Flächentarifvertrag für die Pflege kommen wird. Dennoch nutzte der Verband seine Sommerpressekonferenz am Dienstag in Berlin dazu, den Medienvertretern noch einmal weitere Argumente zur Sicherung der Tarifhoheit im Altenpflegebereich an die Hand zu geben. Gemeinsam mit der Geschäftsführerin Isabell Halletz und dem Vizepräsidenten Friedhelm Fiedler stellte Greiner ein »Prioritätenprogramm für die Pflege« vor. Nach einem Jahr der Diskussion um die »Konzertierte Aktion Pflege« sind dem AGVP im wesentlichen drei Punkte wichtig, um den Personalmangel in der Pflege zu beheben. Dazu gehören erstens eine Flexibilisierung der Fachkräftequote und ein »bedarfsgerechter Qualifikations- und Anforderungsmix« bei der Zusammenstellung des Personals. (…) Fiedler zufolge sei die Altenpflege ein »Arbeitnehmermarkt« geworden. In manchen Regionen müsse der Unternehmer zahlen, was der Bewerber fordert. Zwischen 2016 und 2017 seien die Löhne in der Altenpflege aufgrund des Fachkräftebedarfs laut AGVP überdurchschnittlich um 4,7 Prozent gestiegen. 2017 lag der Median bzw. Mittelwert der Löhne dennoch nur bei 2.744 Euro. Das Kabinett hatte im Juni ein Gesetz für höhere Löhne in der Alten- und Krankenpflege auf den Weg gebracht. Ziel ist es, dass möglichst in der ganzen Branche künftig Tariflöhne gezahlt werden. Als Basis dafür soll ein neugegründeter Arbeitgeberverband mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) einen Tarifvertrag aushandeln. Für den Arbeitgeberverband Pflege, der nach eigenen Angaben die großen privaten Altenpflegeunternehmen mit zwei Milliarden Euro Umsatz vertritt, wäre ein Flächentarifvertrag für die Pflege ein »Zwangstarifvertrag«. Der bedrohe die unternehmerische Freiheit, selbst darüber zu befinden, wer wie hoch bezahlt wird, sagte Greiner. Drei Viertel der Unternehmer würden das Projekt ohnehin nicht unterstützen, nicht einmal die paritätischen Landesverbände oder kommunale Verbände…” Artikel von Susanne Knütter in der jungen Welt vom 31.07.2019 externer Link
  • Beschäftigte aus Wohlfahrtsverbänden begrüßen Kabinettsbeschluss für flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege – Kritik am Deutschen Roten Kreuz  
    Beschäftigte von Wohlfahrtsverbänden begrüßen den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts für ein Gesetz zur Verbesserung der Bezahlung in der Altenpflege. “Wir treten entschieden für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege ein“, heißt es in einer Resolution, die am Mittwoch (19. Juni) von rund 80 Beschäftigtenvertreterinnen und –vertretern aus dem ganzen Bundesgebiet auf einer ver.di-Tagung in Berlin beschlossen wurde. Wenn sich kommerzielle Anbieter durch Niedriglöhne einen Vorteil im Preiswettbewerb verschafften, setze das die Arbeitsbedingungen in der gesamten Altenpflege unter Druck. Empört zeigten sich die Beschäftigten der Wohlfahrtsverbände vom Verhalten des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), das sich der neu gegründeten Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) nicht angeschlossen hat. Diese soll mit ver.di einen Tarifvertrag aushandeln, der über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Pflegeeinrichtungen erstreckt wird. „Wie die anderen Wohlfahrtsverbände trägt auch das DRK eine gesellschaftliche Verantwortung dafür, die Altenpflege attraktiver zu machen“, so die Beschäftigtenvertreterinnen und –vertreter. „Nur mit einer flächendeckend besseren Bezahlung und guten Arbeitsbedingungen können genug Arbeitskräfte gewonnen und in diesem so wichtigen Beruf gehalten werden. Das ist im Interesse der Beschäftigten, der pflegebedürftigen Menschen und der Gesellschaft als Ganzes.“” ver.di-Pressemitteilung vom 19.06.2019 externer Link und die Resolution externer Link 
  • Neue Studie zu Entgelten in der Altenpflege: ver.di bekräftigt Forderung nach bundesweiten Tarifvertrag  
    “Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bekräftigt nach der heutigen Veröffentlichung einer neuen Studie der Hans-Böckler-Stiftung zur Lohnsituation in der Altenpflege ihre Forderung nach einem bundesweit gültigen Tarifvertrag Altenpflege. „Um das gesellschaftlich wichtige Arbeitsfeld der Altenpflege attraktiv zu machen, brauchen wir mehr Personal und endlich eine gute Bezahlung. Der angestrebte Tarifvertrag wird erheblich zu besseren Arbeitsbedingungen beitragen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die Ergebnisse der Studie bestätigten die dringend notwendige Aufwertung der Arbeit in der Altenpflege. (…) „Unser Ziel ist ein Tarifvertrag, der vom Bundesarbeitsminister auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt wird. Und zwar auf die stationäre und ambulante Altenpflege für alle Beschäftigten dort, nicht nur für Pflegekräfte“, so Bühler weiter. ver.di wolle alle Regelungsmöglichkeiten ausschöpfen, die das Arbeitnehmerentsendegesetz biete. Der Weg, den Tarifvertrag über das Arbeitnehmerentsendegesetz zu erstrecken, gewährleiste auch, dass bereits bestehende bessere Tarifregelungen weiter gelten. Bühler: „Mit guten Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Bezahlung können erfahrene Fachkräfte gehalten und neue gewonnen werden. Und viele, die in die Teilzeit geflüchtet sind, werden wieder aufstocken. Ein bundesweit geltender Tarifvertrag hilft nicht nur den Beschäftigten, sondern letztendlich auch den Arbeitgebern.“ ver.di-Pressemeldung vom 1. April 2019 externer Link
  • Beschäftigte aus der Altenpflege fordern flächendeckende Tariflöhne: Abwärtsspirale aus geringer Bezahlung, schlechten Arbeitsbedingungen und fehlenden Pflegekräften muss durchbrochen werden  
    „Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertreter/innen aus der Altenpflege appellieren an die Bundesregierung, ihr Versprechen zur Einführung flächendeckender Tariflöhne in der Branche schnellstmöglich umzusetzen. In einer heute von Beschäftigtenvertreter/innen aus dem ganzen Bundesgebiet bei einer ver.di-Fachtagung in Göttingen beschlossenen Resolution heißt es: „Es geht um tarifliche Regelungen für alle Kolleginnen und Kollegen aus der Altenpflege – ganz gleich in welchem Bereich, bei welchem Träger, ob stationär oder ambulant.“ Die „Abwärtsspirale aus geringer Bezahlung, schlechten Arbeitsbedingungen und fehlenden Pflegekräften“ müsse durchbrochen werden. „Es darf so nicht weitergehen, wir brauchen dringend Entlastung“, sagte die Altenpflegerin Kerstin Günther aus Gifhorn. „Etliche Kolleginnen haben dem Beruf bereits den Rücken gekehrt oder sind in Teilzeit geflüchtet, weil sie diese hohe Belastung nicht mehr aushalten.“ (…)Die Entlohnung in der Altenpflege sei teilweise „beschämend niedrig“, kritisierte die Gewerkschafterin. „Wenn Pflegekräfte in Sachsen-Anhalt in Vollzeit weniger als 2.000 Euro brutto verdienen, ist das ein unhaltbarer Zustand. Niemand muss sich wundern, wenn Stellen in der Altenpflege unter solchen Bedingungen nicht besetzt werden können.“ Die finanzielle Aufwertung der Pflegeberufe sei eine entscheidende Voraussetzung dafür, den wachsenden Fachkräftebedarf in Zukunft zu decken. Bühler plädierte dafür, tarifliche Entgelte und Arbeitsbedingungen auf alle Betriebe in der Altenpflege zu erstrecken. „Flächendeckende Mindeststandards gewährleisten, dass die Konkurrenz nicht mehr über die niedrigsten Löhne ausgetragen wird.“ Die ver.di-Tarifkommission Altenpflege mit Mitgliedern aus kommunalen, freigemeinnützigen, kirchlichen und privaten Pflegeeinrichtungen wird am 28. September zusammenkommen. Sie wird über Forderungen für einen Tarifvertrag entscheiden. Zunächst soll darüber mit den weltlichen Wohlfahrtsunternehmen verhandelt werden. Mit Caritas und Diakonie wird nach einem gangbaren Weg adäquater Beteiligung gesucht. Weitere Arbeitgeber sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen. Ziel ist ein Tarifvertrag, der dann vom Bundesarbeitsministerium auf die gesamte ambulante und stationäre Altenpflege erstreckt werden kann. Nötig für eine gute Versorgung seien darüber hinaus zeitnah bundesweit verbindliche und am Pflegebedarf orientierte Personalvorgaben.“ Pressemitteilung von ver.di vom 04.09.2018 externer Link
  • Drohender Tarifkonflikt in der Altenpflege: Nicht mit Verdi an einen Tisch  
    „Bei der Bezahlung von Alten­pfleger*innen steuern private Unternehmen, Bundesregierung und Gewerkschaft Verdi auf einen Konflikt zu. „Wir brauchen nicht zwingend Tarifverträge“, sagte Friedhelm Fiedler, Vizechef des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP), am Donnerstag in Berlin. Die Organisation wendet sich besonders gegen einen politisch festgesetzten, allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Setze die Bundesregierung eine solche Regelung durch, „werden wir eine Reihe von Prozessen bekommen“, warnte AGVP-Präsident Thomas Greiner. (…) Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD heißt es: „Wir wollen die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif stärken.“ Dieser solle „flächendeckend zur Anwendung kommen“. Verdi verlangt nun, einen Tarifvertrag auf Basis des sogenannten Entsendegesetzes für alle Pflege­unternehmen vorzuschreiben. Gerade private Firmen der Branche weigern sich bislang, mit Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften über die Bezahlung zu verhandeln. Für drei Viertel der Einrichtungen gibt es keine entsprechenden Vereinbarungen, heißt es in einer Studie von 2017 des Instituts TNS Sozialforschung im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums. Wobei der private Bereich gut 40 Prozent aller knapp 14.000 stationären Einrichtungen umfasst. In den gemeinnützigen, kirchlichen und öffentlichen Häusern sieht es besser aus. Dort entlohnen rund 90 Prozent nach einem Haus- oder Verbandstarif. Die beiden Verbände der privaten Pflegefirmen machen jetzt Front gegen die Bundesregierung und Verdi. Den Arbeitgeberverband der Privaten Anbieter Sozialer Dienste (BPA Arbeitgeberverband) leitet Rainer Brüderle, ehemals Bundeswirtschaftsminister der FDP. Kürzlich erklärte er: „Wir sehen die Versuche, allgemeinverbindliche Tarifverträge in der Pflege zu erzwingen, als schwerwiegenden Eingriff in die Tarif­autonomie und wollen deshalb mit unserer Arbeitsvertragsrichtlinie (AVR) einen alternativen Weg aufzeigen.“ (…) Die beiden Verbände der privaten Pflegefirmen machen jetzt Front gegen die Bundesregierung und Verdi. Den Arbeitgeberverband der Privaten Anbieter Sozialer Dienste (BPA Arbeitgeberverband) leitet Rainer Brüderle, ehemals Bundeswirtschaftsminister der FDP. Kürzlich erklärte er: „Wir sehen die Versuche, allgemeinverbindliche Tarifverträge in der Pflege zu erzwingen, als schwerwiegenden Eingriff in die Tarif­autonomie und wollen deshalb mit unserer Arbeitsvertragsrichtlinie (AVR) einen alternativen Weg aufzeigen.“ (…) Heil fordert die „beteiligten Akteure, darunter auch die Arbeitgeberseite, auf, an diesem Punkt voranzukommen und die nötigen Strukturen für Tarifverträge zu schaffen“. Das heißt: Auch die privaten Verbände sollten sich unter anderem mit Verdi an einen Tisch setzen. Das genau lehnen die Arbeitgeber jedoch ab.“ Artikel von Hannes Koch vom 10.08.2018 in der taz online externer Link
  • Weiterhin im Beitrag von Stefan Sell vom 01.07.2018 auf aktuelle sozialpolitik externer Link: “… So wurde hier bereits am 4. März 2018 in dem Beitrag Und nun? Die Altenpflege zwischen Empörungsberichterstattung, zahlreichen offenen Baustellen und Ankündigungsrhetorik externer Link berichtet: »Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) dementierte die Aufforderungen zu Tarifgesprächen mit Verdi. Die Interessenvertretung lehnt einen einheitlichen Tarifvertrag weiterhin ab. Der bpa-Präsident Bernd Meurer bekräftigt die Absicht, Mitarbeiter in der Pflege besser zu bezahlen. „Nicht umsonst hat der bpa-Arbeitgeberverband sich mit eigenen Arbeitsvertragsrichtlinien auf den Weg gemacht“, unterstreicht Meurer in einer Pressemitteilung. Man achte auf die Formulierung der privaten Betreiber von Pflegeheimen und -diensten: Man habe sich mit eigenen „Arbeitsvertragsrichtlinien“ auf den Weg gemacht. Das erinnert nicht nur an die Terminologie, die wir aus dem kirchlichen Bereich mit dem dortigen „dritten Weg“ kennen, das ist auch bewusst so gewählt: Die Arbeitgeber wollen keine Beteiligung der Gewerkschaft. Und der bpa bringt das auch auf den Punkt: Es sei doch klar, so Bernd Meurer, »dass der Organisationsgrad bei ver.di nicht dafür spricht, dass sie wirkungsmächtig die Interessen der Beschäftigten in der Pflege vertreten können.« Der letzte Punkt wird auch von Brüderle wieder ins Feld geführt, folgt man der Meldung von Schmergal: „Unsere Mitarbeiter entscheiden sich aus freien Stücken in erdrückender Mehrheit gegen Mitgliedschaften in Gewerkschaften. Somit fallen diese als Tarifpartner aus“, schreibt der ehemalige FDP-Wirtschaftsminister. Ansonsten lässt der Versuch des Arbeitgeberverbandes so lesen: „Versuchen kann man es ja mal“. Oder: „Frechheit siegt“. Einseitig von den Arbeitgebern entworfene und ohne Beteiligung der Gewerkschaften und der Arbeitnehmerseite in die Welt gesetzte Arbeitsvertragsrichtlinien des Arbeitgeberverbandes als Ersatz für Tarifverträge – das kann man sich ja wünschen mit Blickt auf die Blütezeiten der Selbstherrlichkeit der Arbeitgeber im 19. Jahrhundert, aber dankenswerterweise haben wir das Jahr 2018. Dennoch legt auch dieser Luftballon der privaten Arbeitgeber den Finger auf die offene Frage-Wunde: Welcher Tarifvertrag denn, wenn es um eine AVE geht?…“

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