“Ab 2020 soll laut Bundesregierung für Auszubildende eine Mindestvergütung von monatlich 515 Euro gelten. Die in Tarifverträgen vereinbarten Azubi-Gehälter liegen meist schon heute deutlich darüber, wie eine Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Die regionalen und branchenabhängigen Unterschiede sind allerdings groß. So reicht die Spannbreite der untersuchten Ausbildungsvergütungen »von 325 Euro im Friseurhandwerk in Brandenburg im 1. Ausbildungsjahr bis zu 1.580 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe im 4. Ausbildungsjahr«, teilte das WSI am Freitag mit. Für die enorme Spreizung ist beides relevant – Region und Branche. Die regionalen Unterschiede führt das Institut, das zum Beginn des Ausbildungsjahres 2019 die Daten aus zwanzig Tarifbranchen ausgewertet hat, darauf zurück, dass bundeseinheitliche Vergütungsregelungen nur in Ausnahmefällen bestehen, etwa bei Banken und Versicherungen oder im öffentlichen Dienst. Die anderen Bereiche weisen beachtliche regionale Unterschiede auf, wobei vor allem ein West-Ost-, teilweise aber auch ein Süd-Nord-Gefälle festzustellen sei. Die größte Differenz gibt es demnach im Kfz-Handwerk, wo der baden-württembergische Azubi im 3. Lehrjahr 984 Euro pro Monat bekommt – und damit 294 Euro mehr als sein Kollege in Brandenburg…” Artikel von Steffen Stierle in der jungen Welt vom 27. Juli 2019
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