IMI-Standpunkt 2018/008
von: Marius Pletsch | Veröffentlicht am: 6. März 2018
Laut der Antwort des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion
im Bundestag könnte die Vertragsunterzeichnung für das Leasing von fünf
(plus optional zwei weitere) bewaffnungsfähigen Heron TP Drohnen der
Rüstungsschmiede Israel Aerospace Industries (IAI) noch in den nächsten
zwei Monaten erfolgen. Bis zum 31. Mai 2018 ist ein Vertragsabschluss
noch möglich, danach würde die Verlängerung der Bindefrist des
Industrieangebots ablaufen und es müsste ein komlett neuer Vertrag mit
Airbus Defence & Space verhandelt werden. Airbus würde, wie aktuell
auch bei den Heron 1 Drohnen, die in Afghanistan und Mali eingesetzt
weden, als Hauptauftragnehmer auftreten. Da keine weiteren Gespräche zu
einer erneuten Verlängerung der Frist gesucht wurden, scheint man im
BMVg von einer Vertragsunterzeichnung bis zu diesem Termin auszugehen.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, der CSU und der SPD hält einen Kompromiss fest, der für eine schnelle Vertragsunterzeichnung spricht. Es sollen zeitnah die Heron TP Drohnen geleast werden, über die Beschaffung von Bewaffnung soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Und nach der Zustimmung der SPD MitgliederInnen zum Koalitionsvertrag kann die neue Regierung nach der Wahl der Bundeskanzlerin, die für den 14. März geplant ist, mit ihrer Arbeit beginnen.
In der Antwort auf die kleine Anfrage heißt es, bei dem Vertrag soll es sich um einen „angepassten, neuen, endverhandelten Vertrag“ handeln. Ob aber auch die kritischen Stellen, welche die SPD noch gegen Ende der vergangenen Legislatur dazu veranlasst hatten, im Haushaltsausschuss den Vertragsschluss von der Tagesordnung zu nehmen, gestrichen wurden, bleibt zunächst unklar. Der damalige Vertrag sah bereits die Zertifizierung und den Kauf von 60 Raketen zu Übungszwecken vor, sowie das Training von SoldatInnen mit bewaffneten Drohnen in Israel.
Die Formulierung des Kompromisses im Koalitionsvertrag schließt lediglich den Kauf der Bewaffnung aus. Grundsätzlich ist die Drohne bewaffnungsfähig, offen ist nun, wann diese konkret für die deutschen Heron TPs hergestellt werden soll.
Die Frage ist also, ob eine Auswahlentscheidung und eine Zertifizierung für ein oder mehrere Waffensysteme sowie das Training von BundeswehrsoldatInnen mit bewaffneten Drohnen vor oder nach der angekündigten Debatte stattfindet und ob dies ohne den Kauf von Munition (zu Zertifizierungs- und Übungszwecken) möglich ist. Dies ist für den Zeitpunkt der Einsatzbereitschaft entscheidend. Bei einer vorzeitigen Zertifizierung eines Waffentyps und der Ausbildung, wäre die Bewaffnungsfähigkeit kurz nach einer Zustimmung des Bundestages zu realisieren, wenn die Drohnen dann schon an die Bundeswehr übergeben wurden. Würde mit dem Prozess nach einem Votum des Bundestages begonnen werden, würde es noch eine längere Zeit dauern, bis die Drohnen dann auch tatsächlich bewaffnet in die Lüfte steigen könnten (ein verlässlicher Zeitrahmen ist hier schwer zu nennen, aber mit einer Verzögerung von etwa einem Jahr kann wohl gerechnet werden). Gespräche mit Rüstungsunternehmen soll es zur Auswahlentscheidung laut der Beantwortung der kleinen Anfrage nicht gegeben haben. Aber es gab mehrere Berichte (z.B. des Spiegels und von Netzpolitik) und auch ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem Vergabestreit eines amerikanischen Drohnenherstellers mit der Bundesregieung, welche nahelegen, dass bereits ein Waffensystem klar präferiert wird.
Es bleibt abzuwarten, wann die angekündigte Debatte stattfinden und wer an dieser teilnehmen soll. Eine Sitzung im Verteidigungsausschuss und eine aktuelle Stunde, wie 2014, reichen für eine intensive Beleuchtung der Thematik aber sicher nicht aus.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, der CSU und der SPD hält einen Kompromiss fest, der für eine schnelle Vertragsunterzeichnung spricht. Es sollen zeitnah die Heron TP Drohnen geleast werden, über die Beschaffung von Bewaffnung soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Und nach der Zustimmung der SPD MitgliederInnen zum Koalitionsvertrag kann die neue Regierung nach der Wahl der Bundeskanzlerin, die für den 14. März geplant ist, mit ihrer Arbeit beginnen.
In der Antwort auf die kleine Anfrage heißt es, bei dem Vertrag soll es sich um einen „angepassten, neuen, endverhandelten Vertrag“ handeln. Ob aber auch die kritischen Stellen, welche die SPD noch gegen Ende der vergangenen Legislatur dazu veranlasst hatten, im Haushaltsausschuss den Vertragsschluss von der Tagesordnung zu nehmen, gestrichen wurden, bleibt zunächst unklar. Der damalige Vertrag sah bereits die Zertifizierung und den Kauf von 60 Raketen zu Übungszwecken vor, sowie das Training von SoldatInnen mit bewaffneten Drohnen in Israel.
Die Formulierung des Kompromisses im Koalitionsvertrag schließt lediglich den Kauf der Bewaffnung aus. Grundsätzlich ist die Drohne bewaffnungsfähig, offen ist nun, wann diese konkret für die deutschen Heron TPs hergestellt werden soll.
Die Frage ist also, ob eine Auswahlentscheidung und eine Zertifizierung für ein oder mehrere Waffensysteme sowie das Training von BundeswehrsoldatInnen mit bewaffneten Drohnen vor oder nach der angekündigten Debatte stattfindet und ob dies ohne den Kauf von Munition (zu Zertifizierungs- und Übungszwecken) möglich ist. Dies ist für den Zeitpunkt der Einsatzbereitschaft entscheidend. Bei einer vorzeitigen Zertifizierung eines Waffentyps und der Ausbildung, wäre die Bewaffnungsfähigkeit kurz nach einer Zustimmung des Bundestages zu realisieren, wenn die Drohnen dann schon an die Bundeswehr übergeben wurden. Würde mit dem Prozess nach einem Votum des Bundestages begonnen werden, würde es noch eine längere Zeit dauern, bis die Drohnen dann auch tatsächlich bewaffnet in die Lüfte steigen könnten (ein verlässlicher Zeitrahmen ist hier schwer zu nennen, aber mit einer Verzögerung von etwa einem Jahr kann wohl gerechnet werden). Gespräche mit Rüstungsunternehmen soll es zur Auswahlentscheidung laut der Beantwortung der kleinen Anfrage nicht gegeben haben. Aber es gab mehrere Berichte (z.B. des Spiegels und von Netzpolitik) und auch ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem Vergabestreit eines amerikanischen Drohnenherstellers mit der Bundesregieung, welche nahelegen, dass bereits ein Waffensystem klar präferiert wird.
Es bleibt abzuwarten, wann die angekündigte Debatte stattfinden und wer an dieser teilnehmen soll. Eine Sitzung im Verteidigungsausschuss und eine aktuelle Stunde, wie 2014, reichen für eine intensive Beleuchtung der Thematik aber sicher nicht aus.
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