Montag, 26. März 2018

Psychiatrie - merkbefreit und lernresistent

Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Geschäftsstelle:
Wittener Str. 87, 44789 Bochum
www.bpe-online.de
vorstand@bpe-online.de


Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Geschäftsstelle:
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin
www.die-bpe.de
die-bpe@berlin.de

In einer Anhörung am 26.4.2017 sagte Prof. Andreas Heinz im Rechtsausschuss des Bundestages, Zitat:
Wichtig in diesem Rahmen ist aber: Was ist in Situationen, in denen Patienten mit einer Patientenverfügung jegliche psychiatrische Diagnostik ablehnen? Also nicht nur bestimmte Medikamente, sondern jede Diagnostik und auch Psychotherapie? Ich finde, dass die Patienten das Recht haben müssten, nicht in einer psychiatrischen Klinik untergebracht zu werden. [......] Wenn man alles ablehnt, muss man ein Recht haben, nicht in eine psychiatrische Klinik zu kommen.
(Seite 13 im Wortprotokoll, das als pdf hier vom Bundestag veröffentlicht wurde: http://tinyurl.com/y7axe6km)
Prof. Heinz ist für 2019/2020 der gewählte Präsident der DGPPN. Prof. Deister, der gegenwärtige Präsident der DGPPN, bestätigte, Zitat: "Prof. Heinz hat in seiner Stellungnahme gegenüber dem Deutschen Bundestag in seiner Funktion als President Elect der DGPPN für die Fachgesellschaft gesprochen."

Wer das Gesetz kennt weiß, dass jede Untersuchung und Diagnose einer tatsächlichen oder vermeintlichen psychischen Krankheit durch eine (in der Regel schriftliche) Patientenverfügung gemäß § 1901a BGB rechtswirksam untersagt werden kann. § 1901a BGB erster Absatz lautet (Fett von uns hinzugefügt):
(1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen.
Was Prof. Heinz als Recht fordert, ist also schon Gesetz, wenn in einer Patientenverfügung im Voraus psychiatrische Untersuchung, Diagnose und Behandlung abgelehnt wird. Das muss nur in einer vorher niedergelegten Patientenverfügung (z.B. vom Typ PatVerfü®: www.patverfue.de) dokumentiert sein, dann hat man auch in einer psychiatrischen Klinik das Recht, diese jederzeit zu verlassen bzw. gegebenenfalls, wenn gar keine Hilfe nachgefragt wird, gar nicht aufgenommen zu werden. Das ist nicht nur Gesetz, sondern auch ärztliches Standesrecht. Die Bundesärztekammer und deren Zentrale Ethikkommission (ZEKO) hat sich zur Patientenverfügung festgelegt, siehe Zitate Seite A 1532 Absatz 2.c):
"...Diese Erklärung [PV] ist für andere verbindlich."
"... In der Praxis wird gefragt, ob der Arzt in Fällen, in denen der Patient weder einen Bevollmächtigten noch einen Betreuer hat, selbst bei Vorliegen einer einschlägigen Patientenverfügung stets die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht anregen muss. Der Gesetzgeber hält dies nicht für erforderlich. Davon geht auch § 630 d Abs. 1 S. 2 BGB aus. Die Bundesärztekammer und die ZEKO sind – wie das Bundesministerium der Justiz – daher der Auffassung, dass eine eindeutige Patientenverfügung den Arzt direkt bindet." 
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/Empfehlungen_BAeK-ZEKO_Vorsorgevollmacht_Patientenverfuegung_19082013l.pdf
Ob dieses Wissen um dieses seit 2009 neue Gesetz auch bei den Chefärztinnen und Chefärzten in den psychiatrischen Kliniken in Deutschland angekommen ist, haben die beiden bundesweiten Organisationen der Psychiatrie-Erfahrenen, der BPE und die-BPE, in einer gemeinsamen Umfrage in 289 Psychiatrien abgefragt*. Ziel war, eine Liste der "mit PatVerfü gewaltfreien Psychiatrien" zu veröffentlichen, da bisher diese Psychiatrien mit ihren geschlossenen Abteilungen gewohnt waren, ihre Kunden bzw. Patienten auch regelmäßig wegzusperren und oft sogar mit Zwang, also gegen den Willen, mit psychiatrischen Drogen und mitunter sogar mit Elektroschock zu behandeln. Es wurden keine Bundeswehrkrankenhäuser, keine Psychiatrien in JVAen und keine Gefängnisse des Maßregelvollzugs angefragt.
Es bot sich also für diese Psychiatrien, die sich so gerne als "Dienstleister" ausgeben, also "Kunden" gewinnen müssten und die durch die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) zur Gewaltfreiheit verpflichtet sind, die Chance, dass Werbung für deren gewaltfreie Leistungen gemacht wird.
Im Ergebnis stellte sich heraus: 3 Chefärzte weigern sich explizit, das Patientenverfügungsrecht korrekt anzuwenden. Wie verlogen deren Schutzbehauptungen und fadenscheinigen Ausreden sind, erklären wir am Ende der Seite.

Alle anderen antworteten nicht.
Sie sind merkbefreit und lernresistent. Gegen deren Lernblockade setzen wir den neu gegründeten Solidaritätsfonds.
Alle?
Nein, nicht alle! Es gibt eine Ausnahme: Der Chefarzt der Psychiatrie Heidenheim, Dr. Martin Zinkler, versichert in seiner Antwort auf die Umfrage, dass alle, die psychiatrische Untersuchung, Diagnose und Behandlung, dokumentiert in einer vorher niedergelegten Patientenverfügung z.B. vom Typ PatVerfü®: www.patverfue.de, ablehnen, in seiner Klinik das Recht haben, diese jederzeit zu verlassen bzw. gegebenenfalls, wenn gar keine Hilfe nachgefragt wird, gar nicht aufgenommen zu werden. Bundesweit kennt also ein einziger Chefarzt  das Recht, weiß es anzuwenden und steht auch öffentlich dazu.

Hier die lange Liste der Psychiatrien, die nicht geantwortet haben inklusive der 3 Verweigernden:
01109 Dresden St Marien Krankenhaus
01307 Dresden Universitäts Klinikum Carl Gustav Carus
01324 Dresden Klinikum Weisser Hirsch
01477 Arnsdorf Arnsdorf Sächsisches Krankenhaus
02708 Großschweidnitz Gross Schweidnitz Städtisches Krankenhaus
03048 Cottbus Carl Thiem Klinikum
03130 Spremberg Spremberg Krankenhaus
04435 Altscherbitz Sächsiches Krankenhaus Altscherbitz
04600 Altenburg Klinik für Psychiatrie
04680 Colditz Zschadraß Diakoniewerk
06112 Halle Universitätsklinikum Halle
06124 Halle Psychiatrisches Krankenhaus Halle
06217 Merseburg Carl-von-Basedow-Klinikum
06484 Quedlinburg Harzklinikum
06618 Naumburg Saale-Unstrut Klinikum
06847 Dessau-Roßlau St Joseph-Krankenhaus
06886 Lutherstadt Wittenberg Klinik Bosse
07318 Saalfeld Kliniken Saalfeld
07548 Gera SRH Waldklinikum
07646 Stadtroda Asklepios Fachklinikum Stadtroda
07743 Jena Universitätsklinikum
08060 Zwickau Heinrich-Braun-Klinikum
08134 Wildenfels Wildenfels Asklepios Fachklinikum Wiesen
08228 Rodewisch Rodewisch Sächsisches Krankenhaus
08280 Aue Aue Helios Klinikum
08529 Plauen Helios Vogtland-Klinikum
09116 Chemnitz Krankenhaus Dresdner Straße
09130 Chemnitz Fachkrankenhaus Bethanien
09405 Zschopau Klinikum Mittleres Erzgebirge
09456 Annaberg-Buchholz Erzgebirgsklinikum Annaberg
10115 Berlin St Hedwig Krankenhaus
10365 Berlin Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth
10717 Berlin Friedrich von Bodelschwingh-Klinik
10117 Berlin Charité Mitte
12200 Berlin Charité Benjamin Franklin
12351 Berlin Vivantes Klinikum Neukölln
13088 Berlin St Joseph Krankenhaus
13407 Berlin Vivantes Klinikum Am Urban
13585 Berlin Vivantes Klinikum Spandau
14129 Berlin Kliniken im Theodor-Wenzel-Werk
14467 Potsdam Potsdam Klinikum Ernst von Bergmann
14641 Nauen Havellandklinik Nauen - Psychiatrische Klinik
15236 Frankfurt (Oder) Klinikum Frankfurt (Oder)
15755 Teupitz Asklepios Fachklinikum Teupitz
15890 Eisenhüttenstadt Eisenhüttenstadt Städtisches Krankenhaus
15907 Lübben Asklepios Fachklinikum
16225 Eberswalde Martin Gropius Krankenhaus
16278 Angermünde Krankenhaus Angermünde
16761 Hennigsdorf Klinik Hennigsdorf
16816 Neuruppin Ruppiner Kliniken
17207 Müritz Müritz Klinikum
17373 Ueckermünde Ameos Diakonie Klinikum
17489 Greifswald Evangelisches Krankenhaus Bethanien
18057 Rostock Universitätsklinikum Rostock
18273 Güstrow KMG Klinikum Güstrow
19049 Schwerin Helios Klinik
19348 Perleberg Perleberg Kreiskrankenhaus
20246 Hamburg Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf
21029 Hamburg Bethesdaklinik
21075 Hamburg Asklepios Klinik Harburg
21339 Lüneburg Psychiatrische Klinik
22043 Hamburg Asklepios Klinik Nord
22337 Hamburg Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf
22457 Hamburg Albertinen Krankenhaus
22559 Hamburg Asklepios Westklinikum
23562 Lübeck Ameos Psychatrium
23724 Heiligenhafen Ameos Klinikum Heiligenhafen
23730 Neustadt in Holstein Ameos Psychatrium
23863 Bargfeld-Stegen Heinrich Sengelmann Krankenhaus
24635 Rickling Rickling Psychiatrisches Krankenhaus
24768 Rendsburg Rendsburg Krankenhaus
24848 Kropp Kropp-Psychiatrisches Zentrum
25337 Elmshorn Regio Kliniken
25348 Glückstadt Vitana Psychiatrisches Centrum
25821 Nordfriesland Breklum Fachkliniken Nordfriesland
26160 Bad Zwischenahn Karl-Jaspers-Klinik
26603 Aurich Ubbo Emmius Klinik
27574 Bremerhaven Klinikum Bremerhaven
28325 Bremen Klinikum Bremen-Ost
28325 Bremen Ameos Klinikum Dr Heines
28755 Bremen Klinikum Bremen-Nord
29525 Uelzen Psychiatrische Klinik Uelzen
29664 Itzehoe Zentrum für Psychosoziale Medizin
29664 Walsrode Krankenhaus Walsrode
30853 Hannover Klinikum Hannover - Klinik für Psychiatrie
31135 Hildesheim Ameos Klinikum Hildesheim
31319 Wahrendorff Klinikum Wahrendorff
31737 Rinteln Burghof Klinik
32049 Herford Klinikum Herford
32312 Lübbecke Krankenhaus Lübbecke
32756 Detmold Detmold Gemeindepsych. Zentrum Lippe
33098 Paderborn LWL-Klinik Paderborn
33334 Gütersloh Klinik Gütersloh
34134 Kassel Ludwig-Noll-Krankenhaus
34431 Marsberg LWL Klinik Marsberg
34613 Schwalmstadt-Treysa Hephata Diakonie
35114 Haina Klinik f Psychiatrie u Psychotherapie Haina
35392 Gießen Klinik für Psychiatrie
35745 Herborn Klinik für Psychiatrie
35789 Weilmünster Klinikum Weilmünster
37081 Göttingen Asklepios Fachklinikum
37269 Eschwege Kreiskrankenhaus Eschwege
38154 Königslutter AWO Psychiatriezentrum
38704 Liebenburg Nerven-Klinik Dr Kurt Fontheim
39116 Magdeburg Fachklinikum Bernburg
39116 Bernburg Salus Fachkrankenhaus
39120 Magdeburg Universitätsklinikum Magdeburg
39340 Haldensleben Ameos Klinikum
40629 Düsseldorf LVR-Klinikum Düsseldorf
40764 Langenfeld LVR Kliniken Langenfeld
40885 Ratingen - Lintorf Ratingen Fliedner Krankenhaus
42549 Velbert Velbert Klinikum Niederberg
42899 Remscheid Evangelische Stiftung Tannenhof
44225 Dortmund Klinik Marien-Hospital
44287 Dortmund LWL-Klinik Dortmund
44388 Dortmund Evangelisches Krankenhaus Lütgendortmund
44791 Bochum Klinik Bochum
45136 Essen Kliniken Essen Mitte
45147 Essen Rheinische Kliniken Essen
45329 Essen Krankenhaus Philippusstift
45529 Hattingen St Elisabeth Krankenhaus
45699 Herten Klinik Herten
45731 Waltrop Waltrop Krankenhaus St Laurentius Stift
45891 Gelsenkirchen Elisabeth-Krankenhaus GmbH
46045 Oberhausen St. Joseph-Hospital
46244 Bottrop St Antonius Krankenhaus
46535 Dinslaken St Vinzenz Hospital
47495 Rheinberg St Josef Krankenhaus Moers
47546 Kalkar St. Nikolaus Hospital
47807 Krefeld Klinik Königshof
48147 Münster Klinik Münster
48149 Münster Universitätsklinikum Münster
48163 Münster Alexianer Krankenhaus
48249 Dülmen Klinik am Schloßgarten
48291 Telgte St Rochus Hospital
48599 Gronau Evangelisches Lukas Krankenhaus
49088 Osnabrück Ameos Klinikum Osnabrück
49610 Quakenbrück Christliches Krankenhaus
50678 Köln Tagesklinik Alteburger Straße
51109 Köln Klinikum der Universität Köln
51643 Gummersbach Kreiskrankenhaus
52074 Aachen Universitätsklinikum Aachen
52353 Düren Rheinische Kliniken Düren
53105 Bonn Universitätsklinikum Bonn
53111 Bonn Rheinische Kliniken Bonn
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Dr. v. Ehrenwallsche Klinik
53604 Bad Honnef Rhein Klinik
53879 Euskirchen Marien-Hospital
53909 Zülpich Fachklinik Marienborn
54290 Trier Klinikum Mutterhaus Mitte
54516 Wittlich St Elisabeth Krankenhaus
54568 Gerolstein St Elisabeth-Krankenhaus
55131 Mainz Universitäts Klinikum
55232 Alzey Rheinhessen Fachklinik Alzey
55469 Simmern Kreuznacher Diakonie
55743 Idar Oberstein Städt. Krankenanstalten
56112 Lahnstein St Elisabeth Krankenhaus
56588 Waldbreitbach St. Antonius Krankenhaus
56588 Waldbreitbach Marienhaus Klinikum
56626 Andernach Rhein Mosel Fachklinik
56648 Saffig Krankenhaus d. Barmherz. Brüder
57319 Bad Berleburg Klinik Wittgenstein
57537 Wissen St Antonius Krankenhaus
58093 Hagen St Johannes Hospital
58093 Hagen St. Johannes Hospital
58313 Herdecke Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke
58515 Lüdenscheid Klinikum Lüdenscheid
58675 Hemer Klinik Hemer
59071 Hamm Westf. St Marien Hospital
59556 Lippstadt LWL- Klinik Lippstadt
59581 Warstein Klinik Warstein
59755 Neheim-Hüsten St Johannes Hospital
59846 Sundern Neurologische Klinik Sorpesee
60431 Frankfurt am Main Markus Krankenhaus
60528 Frankfurt am Main Universitätsklinik Zentrum der Psychiatrie
61231 Bad Nauheim Burghof Klinik
61381 Friedrichsdorf Waldkrankenhaus Köppern
61462 Königstein Klinik Dr. Steib
61462 Königstein Privatklinik Dr. Amelung
63069 Offenbach Klinikum Offenbach
63225 Langen Asklepios Kliniken
63450 Hanau Klinikum Hanau
63654 Büdingen Mathilden Hospital
63743 Aschaffenburg Psychiatrische Tagesklinik
64287 Darmstadt Agaplesion Elisabethenstift
64560 Riedstadt Vitos Riedstadt
64646 Heppenheim Psychiatrisches Krankenhaus
65189 Wiesbaden Klinik Neurologie u. Psychiatrie
65199 Wiesbaden Dr. Horst Schmitt-Kliniken
65346 Eltville Vitos Klinik Eichberg
65399 Kiedrich St. Valentinuskrankenhaus
65589 Hadamar Zentrum für Soziale Psychiatrie
65719 Hofheim Kliniken des Main-Taunus-Kreises
65719 Hofheim Fachklinik Hofheim
65812 Bad Soden SCIVIAS St. Valentinus-Krankenhaus
65929 Frankfurt Städt. Kliniken Ffm. Höchst
66119 Saarbrücken Kliniken Sonnenberg
66333 Völklingen SHG-Kliniken
66440 Blieskastel Bliestal Kliniken
66606 St. Wendel Marienkrankenhaus
66663 Merzig SHG Kliniken Merzig
66798 Wallerfangen St. Nikolaus Hospital
66955 Pirmasens Städtisches Krankenhaus
66994 Dahn Felsenland Klinik Dahn
67071 Ludwigshafen Krankenhaus zum Guten Hirten
67098 Bad Dürkheim Klinik Sonnenwende
67227 Frankenthal Stadtklinik Frankenthal
67655 Kaiserslautern Klinik für Psychiatrie
68159 Mannheim Zentralinstitut für seelische Gesundheit
69115 Heidelberg Klinikum d. Ruprecht-Karls-UNI
69168 Wiesloch Psychiatr. Zentrum Nordbaden
70178 Stuttgart Furtbachkrankenhaus
71364 Winnenden Klinikum Schloss Windenden
71640 Ludwigsburg Klinikum Ludwigsburg
72076 Tübingen Universitätsklinikum Tübingen
72250 Freudenstadt Krankenhaus Freudenstadt
72488 Sigmaringen SRH Krankenhaus Sigmaringen
72501 Gammertingen Wendelstein Klinik
72764 Reutlingen Fachklinik f. Psychiatrie u. Psychotherapie
73035 Göppingen Christophsbad Klinik für Psychiatrie
74074 Heilbronn Privatklinik Dr. Denzel
74189 Weinsberg Klinikum am Weissenhof
74821 Mosbach Johannes Anstalten Mosbach
75365 Calw-Hirsau Landesklinik Nordschwarzwald
76133 Karlsruhe Städtisches Klinikum
76332 Bad Herrenalb SANIMA Klinik am Mayenberg GmbH
76530 Baden Baden Fachkrankenhaus Gunzenbachhof
76835 Gleisweiler Privatklinik Bad Gleisweiler
76889 Klingenmünster Pfalzklinikum f. Psychiatrie
77654 Offenburg Klinik an der Lindenhöhe
77883 Ottenhöfen Achertal-Klinik
78479 Reichenau Zentrum f. Psychiatrie
78628 Rottweil Vinzenz von Paul Hospital
79104 Freiburg Universitätsklinikum Freiburg
79189 Bad Krozingen Bad Krozingen
79256 Buchenbach Friedrich Husemann Klinik
79312 Emmendingen Zentrum für Psychiatrie
79713 Bad Säckingen Sigma-Zentrum
80336 München Klinik und Poliklink für Psychiatrie und Psychotherapie
80804 München Max-Planck-Institut
81545 München Klinik Menterschwaige
81675 München Klinikum rechts der Isar
82131 Gauting Fachklinik für Psychiatrie Gauting
83512 Wasserburg am Inn kbo-Inn-Salzach-Klinikum
83734 Hausham Psychiatrische Klinik
84034 Landshut Bezirkskrankenhaus
84416 Taufkirchen Bezirkskrankenhaus Taufkirchen
85049 Ingolstadt Klinikum Ingolstadt
85529 Haar Isar Amper Klinikum
86156 Augsburg Zentralklinikum
87439 Kempten Bezirkskrankenhaus
87600 Kaufbeuren Bezirkskrankenhaus
87700 Memmingen Klinikum Memmingen
88074 Meckenbeuren St. Lukas-Klinik
88214 Ravensburg-Weissenau Zentrum für Psychiatrie Weissenau
88239 Wangen Zentrum für Psychiatrie Wangen
88285 Bodnegg Klinik Wollmarshöhe
88427 Bad Schussenried Zentrum f. Psychiatrie
88662 überlingen Vianney-Hospital
89070 Ulm Universitätsklinikum Ulm
89073 Ulm Klinik Dr.Schwarz
89312 Günzburg Bezirkskrankenhaus Günzburg
89584 Ehingen Zentrum für Psychiatrie
90419 Nürnberg Klinikum Nord
91054 Erlangen Universitätsklinikum Erlangen
91056 Erlangen Klinikum Am Europakanal
91238 Engelthal Frankenalb Klinik Engelthal
91522 Ansbach Bezirkskrankenhaus
93053 Regensburg Bezirksklinikum Regensburg
93437 Furth Fachklinik Furth i. Wald
94315 Straubing Bezirkskrankenhaus Straubing
94469 Deggendorf Bezirkskrankenhaus Mainkofen
94469 Deggendorf Dr. Buchmüller GmbH
94469 Deggendorf Bezirksklinikum Mainkofen
95111 Rehau Bezirksklinik Rehau
95339 Wirsberg Privatklinik Wirsberg
95445 Bayreuth Bezirkskrankenhaus Bayreuth
97080 Würzburg Klinikum der Universität Würzburg
97422 Schweinfurt Tagesklinik f. Psychiatrie
97440 Werneck Krankenhaus für Psychiatrie
97688 Bad Kissingen Fachklinik Heiligenfeld GmbH
97941 Tauberbischofsheim Kreiskrankenhaus
97980 Bad Mergentheim RehaKlinik Taubertal
98646 Hildburghausen Fachkrankenhaus für Psychiatrie
99089 Erfurt Klinikum Erfurt
99425 Weimar Sophien und Hufeland Klinikum
99734 Nordhausen Südharz Krankenhaus Nordhausen
99974 Mühlhausen Landesfachkrankenhaus

Die fadenscheinigen Ausreden, bzw. Schutzbehauptungen derer, die den Fragen der Umfrage explizit die Zustimmung verweigerten:
  • Zitat: "Bei einem Patienten, der in unser Haus zur stationären Behandlung eingewiesen wird, werden wir immer versuchen eine Anamnese und einen Befund zu erheben, auch wenn eine uns vorgelegte Patientenverfügung uns dies untersagt."
    Dieser Chefarzt negiert die Existenz des Patientenverfügungsgesetzes. Wenn er entsprechend bei Vorlage einer PatVerfü handelt, erfüllt er strafrechtlich den Tatbestand der Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch (StGB), zivilrechtlich den Tatbestand der unerlaubten Handlung gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und, sofern ein Behandlungsvertrag vorliegt, den Tatbestand der Vertragsverletzung.
    Rechtlich ausdiskutiert wurde schon 1995 am Beispiel einer einvernehmlich abgenommenen Blutprobe, dass eine Untersuchung (in diesem Fall war es ein HIV-Antikörpertest) ohne die Einwilligung des Patienten trotzdem ein Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht dieses Patienten ist. Der Arzt, der eine solche Untersuchung vornimmt, ist dem Patienten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verpflichtet: Landgericht Köln, Urteil vom 08.02.1995, 25 O 308/92. Umso schlimmer, wenn nicht nur ohne Einwilligung, sondern gegen den in einer Patientenverfügung dokumentierten Willen versucht werden sollte, "eine Anamnese und einen Befund zu erheben".
    Dieser Chefarzt versucht sein illegales Handeln dadurch zu rechtfertigen, dass er meint, er sei befugt, auch widerrechtlich die Rechtswirksamkeit einer Patientenverfügung zu überprüfen anstatt sie zu befolgen. Er wähnt sich als Halbgott in Weiß über dem Recht.
    Genauso absurd ist sein Versuch (wie der eines seiner Kollegen), bei einer so ein-eindeutigen Patientenverfügung, wie es eine PatVerfü ist, deswegen eine "Befunderhebung" machen zu dürfen, weil er angeblich nur so prüfen könne, ob sich die Patientenverfügung auf die konkrete Problemsituation beziehe. Er hat offensichtlich noch nie eine PatVerfü gelesen und täuscht deshalb in seinem "Befunderhebungszwang" vor, sie nicht lesen zu können. Eben ein Armleuchter.

  • weitere fadenscheinige Ausreden:
    Es gäbe, Zitat: "unterschiedliche Rechtsauffassungen". So versucht sich jemand aus der Affäre zu ziehen, der meint, das Gesetz sei willkürlich interpretierbar. Das hat 2010 schon mal ein gewisser Prof. Olzen versucht, dem dann von Prof. Wolf-Dieter Narr und den Rechtsanwälten Alexander Paetow, Thomas Saschenbrecker und Dr. Eckart Wähner en Detail die tautologischen Schlüsse in dessen Gefälligkeitsgutachten für die DGPPN nachgewiesen wurden.

  • Zitat: " ...dass die jeweilige Entscheidung über eine mögliche Unterbringung eines Patienten nicht im Entscheidungsbereich der behandelnden Klinik liegt, sondern eine gerichtlich angeordnete Maßnahme darstellt."
    Auf einmal tun Chefärzte so, als ob sie nicht mehr Herr im eigenen Haus seien. Wie Scharfrichter verstecken sie sich hinter einer angeblichen "gerichtlichen Anordnung", sie hätten keine eigene Entscheidung und Verantwortung, seien doch nur Erfüllungsgehilfen, alles sei nur Befehlsnotstand. Alles Mimikry: Tarnen und Täuschen. Selbstverständlich sind sie verantwortlich für die Grund- und Menschenrechtsverletzungen, die in ihrem Machtbereich begangen werden, kein Gericht kann sie dazu zwingen. Wer sich so versucht zu verteidigen, hat aufgedeckt, dass er Grund- und Menschenrechte nicht kennt bzw. nicht gelten lassen will. Grundsätzlich ist jede medizinische Handlung ein Eingriff in die Selbstbestimmung und Freiheit eines erwachsenen Bürgers. Sie können nur durch die Zustimmung des Betroffenen gerechtfertigt werden, das nennt man auch "informed consent". Deswegen kann ein Gericht auf Grundlage eines Gesetzes in einem Beschluss nur legalisieren, eine Grundrechtsverletzung zu dulden. Dies tut es regelmäßig auf Anregung bzw. Antrag einer Psychiatrie, diese ist dabei die treibende Kraft. Aber ein Gericht kann das zu Duldende dann nicht mehr beschließen, wenn es auf legalem Wege gar keine pathologisierende Diagnose aufgrund einer aktuellen medizinischen Untersuchung mehr bekommen kann. Diese ist eine notwendige Voraussetzung, denn ohne eine diagnostische Verurteilung kann keines der durch die BRK illegal gewordenen psychiatrischen Sondergesetze für die Entrechtung angewendet werden.

    Aber selbst dann, wenn ein Gericht der Duldung einer Grundrechtsverletzung zugestimmt haben sollte, bleibt es die Entscheidung der verantwortlichen Chef- bzw. Oberärzte, ob sie Zwang und Gewalt gegen ihre Patienten ausüben wollen, ob sie diese in ihrem Machtbereich, in dem Bereich ihres Hausrechts, ihrer Freiheit berauben und deren körperliche Unversehrtheit verletzen wollen.
    Kein Gericht kann sie dazu zwingen, kein Gerichtsvollzieher, kein Polizist kann eine psychiatrische Abteilung abschließen, geschweige denn mit Zwang psychiatrische Drogen verabreichen oder elektroschocken. Das geschieht alles in der Verantwortung der Ärztinnen und Ärzte, ist deren willentliche Entscheidung, sie haben dabei die "Tatherrschaft".
    Diese Verantwortung soll durch die Mystifikation weg gelogen werden, es handele sich um eine "gerichtliche Anordnung". Tatsächlich soll mit diesem fadenscheinigen "Argument" nur kaschiert werden, dass Chef- bzw. Oberärzte von ihren repressiven Gewaltmaßnahmen nicht lassen wollen. Beweise für die Richtigkeit unserer Aussagen:
    - In den Gerichtsbeschlüssen ist nie von einer namentlich bestimmten Psychiatrie die Rede, sondern typischerweise allgemein von der Unterbringung  "in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses". Also kann selbstverständlich jeder Chef- bzw. Oberarzt entscheiden: "Nicht bei uns, ohne eine Diagnosemöglichkeit ist ärztliches Handeln unmöglich, wir sind kein Gefängnis."
    - Jederzeit kann entlassen bzw. auf eine offene Station verlegt werden, das ist allein eine ärztliche Entscheidung.

  • Völlig unverständlich ist, wie aus diesem Scheinargument ein Vorwand werden soll, die Umfrage nicht oder negativ zu beantworten, Zitat:
    "Auch im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung ist aus unserer Sicht der durch eine Patientenverfügung ausgedrückte und dokumentierte Wille eines zum Zeitpunkt der Erstellung der Verfügung geschäftsfähigen Patienten uneingeschränkt zu beachten. Hier werden von Seiten des Gesetzgebers und der Gerichte allerdings Einschränkungen bei Bestehen einer Fremdgefährdung bzw. dem notwendigen Schutz der Allgemeinheit gesehen." 
    Wenn akzeptiert ist, dass die Patientenverfügung selbstverständlich gilt, dann macht der zweite Satz keinen Sinn mehr. Denn da der Rechtsstaat jeden möglichen Winkel des Verhaltens, das die Rechte, das Eigentum oder den Körper Anderer verletzt oder gefährdet, auch ohne die Sonderentrechtungs-Konstruktion von „psychischer Krankheit“ sanktionieren kann, gibt es keine Lücken im Recht, die diese viel weitgehendere und willkürliche Entrechtung und Entwürdigung in der Psychiatrie rechtfertigen könnte. Durch die Zwangspsychiatrie bietet die Medizin der staatlichen Gewalt nur einen zusätzlichen Bestrafungsapparat zum Brechen des Willens, der Überwachung, Nötigung, Einschüchterung, Bedrohung und Verängstigung erwachsender Bürger an - eine Art Gedankenpolizei. Wenn solche Scheinargumente vorgebracht werden, läßt das darauf schließen, das sich jemand an diese psychiatrische Machtposition klammert.
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* Die Umfrage, wie wir die Psychiatrien angefragt haben, ist hier dokumentiert - hier wie wir nochmals an diese Umfrage erinnert haben.
Die Liste der angefragten Klinken ist zwar nicht vollständig, gibt aber einen guten Überblick.

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Dies ist eine Nachricht des Werner-Fuß-Zentrums
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T4 Umzug am 2. Mai, dem "Day of Remembrance and Resistance" um 16 Uhr, ab 15 - 16 Uhr sammeln und Demo vor dem Justizministerium, , 16 Uhr Umzug zum T4 Denkmal

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