Montag, 12. März 2018

Hartz-IV in Österreich: Vom „Mindestsicherungsgesetz“ 2010 zur „Modernisierung“ des Arbeitslosenrechts 2018


Das „Mindestsicherungsgesetz“ 2010 war der erste Streich zu „effizienterem“ Management und Verbilligung von Arbeitslosigkeit, Prekarität und sozialer Not – der zweite Streich steht jetzt ins Haus. Das seinerzeitige Gesetz war schon in Richtung eines österreichischen „Hartz IV“ angelegt – jetzt ist es soweit, einen Schritt weiter zu gehen und diese Pläne konsequent umzusetzen. Eckpfeiler der geplanten „Modernisierung“ des Arbeitslosenrechts im ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramm (S.143f.) ist die „degressive Gestaltung der Leistungshöhe mit klarem zeitlichen Verlauf und Integration mit der Notstandshilfe“ (alle Zitate S.143f.). Gemeint ist mit diesem Kauderwelsch ein scharfer Angriff auf das Arbeitslosengeld und – für die Zeit nach Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld – die Abschaffung der Notstandshilfe, indem die Betroffenen in einen Status verbracht werden, der der heutigen „Mindestsicherung“ entspricht (gleichgültig wie man das Zukunft nennt). Die heutige Rechtslage ist so: Für 20 bzw. (bei ausreichend langer Beschäftigungsdauer, nämlich 156 Wochen in den letzten 5 Jahren) 30 Wochen kriegt man Arbeitslosengeld (in Höhe von ca.55% des Nettolohns), anschließend kriegt man 52 Wochen lang Notstandshilfe (92% vom Arbeitslosengeld), anschließend landet man in der Regel in der „Mindestsicherung“. In Zukunft wird das Arbeitslosengeld „mit klarem zeitlichen Verlauf degressiv gestaltet“, auf deutsch: gestaffelt gesenkt (le länger man arbeitslos ist, desto weniger kriegt man) und die 52wöchige Notstandshilfe ganz abgeschafft, sodass man schon nach 20 bzw. 30 Wochen automatisch in die „Mindestsicherung“ rutscht. Das führt – neben einer „Senkung der Leistungshöhe“ beim Arbeitslosengeld – auch dazu, dass in Zukunft auf alles Vermögen (Auto, Wohnung, Sparbücher …) zugegriffen werden kann. Solange einer nicht sein Auto verkauft und seine Sparbücher aufgelöst hat etc., kriegt er keine „Mindestsicherung“. Dazu kommen die „Überprüfung Berufsschutz und Entgeltschutz in Richtung stärkerer Arbeitsanreize“, also weitere Aushöhlung, wenn nicht faktische Aufhebung des Berufsschutzes für Arbeitslose; die „Ausweitung der zumutbaren Wegzeiten“ von täglich 2 auf 2½ Stunden, bei Teilzeitarbeit von 1½ auf 2 Stunden; die Streichung der „Verlängerung des Arbeitslosengeldbezug durch Krankenstände“ und, merkwürdigerweise bei den meisten Kritikern kaum beachtet, der Einstieg in den Ausstieg aus dem Sozialversicherungswesen im Bereich der Arbeitslosigkeit: „Berücksichtigung der Beitragsdauer beim Arbeitslosengeld NEU (längere Beitragsleistung führt zu längerer Bezugsdauer)“. Und kürzere zu kürzerer! Und das in einer Situation zunehmend prekärer Arbeitsverhältnisse, also kürzerer und niedrigerer Beitragsleistung! Im Schnitt wird die Bezugsdauer sicher gekürzt, sonst würden sie die Reform ja nicht machen i. Hinter so einem Plan steckt aber darüber hinaus das „neoliberale“ Prinzip, dass jeder nur bekommen soll, was er selbst eingezahlt hat, d.h. dass er sich alle eventuellen Sozialleistungen selbst zahlen soll. Für so etwas braucht man aber keine Sozialversicherung mehr und es stünde nichts mehr einer Privatisierung dieser Art von „Risikovorsorge“ im Weg. Im „prinzipiellen“ Teil zielt das Regierungsprogramm auf die „Verbesserung der Wirksamkeit von Sanktionen“, „um ein Verharren im Leistungsbezug hintanzuhalten“ und, auch die sozialchauvinistische Hetze darf natürlich nicht fehlen, zur „Bekämpfung von Sozialmissbrauch“. Schärfere Sanktionen gegen „Sozialschmarotzer“ – das ist ein Herzensanliegen dieser G’fraster.
Das ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramm nimmt schlicht und einfach auf ein österreichisches „Hartz IV“ Kurs. Das berüchtigte „Hartz IV“, inzwischen in ganz Europa in aller Munde, kam übrigens damals in Deutschland ebenfalls als „Modernisierungsschub“ daher („Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“). Dort betrieb die „Modernisierung“ der alte SPD-Schröder und sein Grünen-Kompagnon Fischer, bei uns betreibt sie der junge Schnösel Kurz und sein Kompagnon Strache. Die Folgen sind in Deutschland zu studieren. Massenarmut und großflächige Verelendung, auch massive Zunahme von Kinderarmut, verbunden mit bösartigster Schikanierung und Bespitzelung – aber nichts, aber auch schon gar nichts von der versprochenen positiven Auswirkung auf den Arbeitsmarkt. Abgenommen hat zwar die in der Bourgeoisstatistik ausgewiesene Arbeitslosigkeit, aber nur weil – neben aller sonstigen statistischen Zinkerei – Millionen Minijobs, 450€-Jobs, 1€-Jobs mit Zwangsarbeitscharakter usw. „geschaffen“ wurden – alles nur Formen von latenter Arbeitslosigkeit, Prekarität, Verelendung. 7,5 Millionen Menschen arbeiten inzwischen in solchen Minijobs. Zu Recht rühmte sich Schröder mit dem „ausgeprägtesten und größten Niedriglohnsektor in Europa“. Der Plan ist geglückt: den Kapitalisten wird billige Arbeitskraft zugespielt, oft in Formen versteckter Zwangsarbeit – und zugleich wird die Statistik elegant gezinkt. Was den Arbeitslosen weggenommen wurde, dient jetzt z.T. der Finanzierung einer riesigen Bürokratie, die für deren Bespitzelung, Drangsalierung und Repression erforderlich ist. Für so etwas haben Staat bzw. Arbeitsmarktverwaltung immer die erforderlichen Mittel – zumal die Massen sowieso an immer mehr Obrigkeit und Repression gewöhnt werden müssen.
In Österreich sind die Bedingungen für die Einführung einer Art von „Hartz IV“ in rechtlicher Hinsicht wesentlich unkomplizierter als 2005 in Deutschland. Ob sie es auch politisch sind, wenn womöglich die SPÖ und die Gewerkschaftsführung nicht eingebunden werden können (aber vielleicht können sie ja eingebunden werden), wird man erst noch sehen. In Deutschland musste man damals ein „Modernisierungsgesetz“ erst fabrizieren – in Österreich haben wir das im Prinzip schon in Gestalt des „Gesetzes zur bedarfsorientierten Mindestsicherung“. Das „Mindestsicherungsgesetz“ der damaligen SPÖ-ÖVP-Regierung trat am 1.September 2010 in Kraft. Es war schon das potentielle österreichischen „Hartz IV“. Man braucht jetzt nur mehr die Arbeitslosenversicherung niederfahren und einige Adaptierungen dieses Gesetzes vornehmen. Einige davon stehen schon im Regierungsprogramm: die Deckelung der Mindestsicherung für Familien mit € 1.500 ii und die Kürzung der Geldleistung für Asylberechtigte und „subsidiär geduldete“ Ausländer um mehr als die Hälfte auf € 365 (plus allenfalls € 155 „Integrationsbonus“, wenn sie spuren, es dem Staatsapparat in den Kram passt und man sie als rechtlose billige Arbeitskräfte haben möchte) iii.
Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gab es Meinungsverschiedenheiten über die Frage des Tempos und der Radikalität der Umsetzung, Widersprüche zwischen Bundesländern tauchten auf und letztendlich wurde die Bundeszuständigkeit 2016 ausgehebelt. Seit 1.Jänner 2017 ist die Festlegung der Regelungen für die Mindestsicherung wieder Ländersache. Inzwischen gibt es in allen Bundesländern entsprechende Gesetze, die sich – jedenfalls was „Personen, die zu einem dauerndem Aufenthalt im Inland berechtigt sind“ betrifft – nicht nennenswert voneinander unterscheiden – schon vielleicht in der mehr oder weniger chauvinistischen und „leistungsträgerorientierten“ Anwendungspraxis. Die Verländerung war ein kluger Schachzug, denn sie machte den Weg frei für einen Wettlauf, wer sich reaktionärer und chauvinistischer gegen „Ausländer“ (Ausländer sind in diesem Zusammenhang immer solche ohne „Berechtigung zu einem dauernden Aufenthalt im Inland“) aufführen würde, wobei sich vor allem Oberösterreich, dann auch Niederösterreich und das Burgenland als Vorreiter hervortaten. Jetzt soll die Frage wieder bundeseinheitlich geregelt werden. Auf welcher Grundlage wohl? Das Regierungsprogramm läuft auf eine „Harmonisierung“ auf den für alle Betroffenen schlimmsten und gegenüber Ausländern am meisten chauvinistischen gemeinsamen Nenner hinaus.
Die Methode ist unschwer zu erkennen. Zuerst und vordergründig wird auf die Ausländer gezielt und geschossen. Das Regierungsprogramm fordert eine „nachhaltige Ausrichtung einer neuen, rot-weiß-roten Arbeitsmarktpolitik“. Als nächstes kommen „Arbeitsunwillige“ bzw. solche, die sich Unzumutbares nicht zumuten lassen wollen, dran und am Ende alle – darunter auch diejenigen, die in ihrer chauvinistischen Verbohrtheit bei der Diskriminierung und Schikanierung der Ausländer und der inländischen „Sozialschmarotzer“ Beifall geklatscht haben. In OÖ hat man das sehr deutlich sehen können: zuerst ging man auf die Ausländer los, ein paar Monate später (im Juni 2017) kam – allerdings mit wesentlich weniger Medienpräsenz – der allgemeine Deckel für Familien. Genauso im Burgenland, nur dass dort eine SPÖ-FPÖ-Regierung werkt.
2017 liegen die Sätze der Mindestsicherung (für Alleinstehende oder Alleinerziehende und samt Wohngeld) in den meisten Bundesländern bei € 844, in Wien und im Burgenland bei € 838, in OÖ bei € 921. In der Regel stellen 25% davon Wohngeld dar, das ggf. gekürzt oder gestrichen wird. In OÖ hat man offenbar das Vorpreschen beim Losprügeln auf die Ausländer mit einer gewissen Besserstellung der Inländer kombiniert – dafür kriegt man als Ausländer nur mehr € 215 für Verpflegung, maximal € 150 für die Miete und € 50 Taschengeld – plus allenfalls, bei „guter Führung“ und wenn man erwünscht ist, im Austausch gegen eine „Integrationserklärung“ einen Steigerungsbetrag von € 155. Maximal sind das € 560. Im März bzw. Juni 2017 wurde im Burgenland und dann auch in OÖ eine Deckelung der Mindestsicherung auch für Inländerfamilien eingeführt. Ausländerklauseln für den Leistungsanspruch als solchen gibt es in allen Bundesländern und sie ähneln sich sehr. Auch die Beschlagnahmungs- bzw. Enteignungsklausel gibt es überall. Für Wien liest sie sich so: „Bei der Berechnung des Anspruchs auf Mindestsicherung werden das Einkommen und das verwertbare Vermögen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (Ehepartnerin/Ehepartner, Lebensgefährtin/Lebensgefährte, verpartnerte Personen, minderjährige Kinder) berücksichtigt… Bevor man die Mindestsicherung bekommt, muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden, bis nur mehr 4.188,80 € (2016) übrig sind. Ausnahmen sind die als Hauptwohnsitz genutzte Eigentums-Wohnung und die Wohnungseinrichtung. Wer ein Auto besitzt, muss dieses verkaufen – außer das Gefährt ist berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig.“ (Homepage der Stadt Wien) Die Beschlagnahmungs- bzw. Enteignungsgrenze ist in Wien mit € 4.188,80 und in Vorarlberg mit € 4.200 geringfügig niedriger als in den anderen Bundesländern (€ 4.222).
2010, als das „Mindestsicherungsgesetz“ von der SPÖ-ÖVP-Regierung beschlossen wurde, waren dessen Klasseninhalt und -zweck für jeden, der es wissen wollte und damit beschäftigte, bereits klar erkennbar. Zwar pries die Bourgeoispropaganda, allen voran die SPÖ, es als Verbesserung, Harmonisierung und wer weiß was noch, aber man brauchte sich bloß das Gesetz und vor allem die parlamentarischen Erläuterungen dazu („Materialien“) iv durchlesen, um seinen wahren Charakter zu erkennen. Wir haben schon damals darauf hingewiesen, dass mit diesem Gesetz der Boden für ein eventuelles österreichisches „Hartz IV“ vorbereitet würde – aber damals stieß das auf taube Ohren, auch in linken Kreisen, es war wie in den Wind gesprochen. Jetzt treten der wahre Geist und die (damals noch potentielle) Auswirkung des Gesetzes zutage. Das seinerzeitige „Mindestsicherungsgesetz“, das bereits ganz den Geist von „Hartz IV“ atmete, bereitete den Boden für die heutigen schwarz-blauen Pläne. Man braucht jetzt nur mehr das Arbeitslosengeld kürzen und die Bezugsdauer ebenfalls – und schon landen weitere Zehntausende in der „Mindestsicherung“. Alles ist schon vorbereitet für die nächste Etappe in Richtung „Hartz IV“. Wenn daher heute SPÖ-Bonzen (wie z.B. unlängst der Herr Kaske) eine „Verfestigung der Armut“ befürchten und „besorgt“ auf „Hartz IV“ verweisen, müsste man ihnen, wie der deutsche „Hartz IV“-Geschädigte sagen würde, mit ihrem eigenen „Mindestsicherungsgesetz“ die Fresse polieren.
Umso wichtiger, sich dieses Gesetz nochmals anzuschauen. Vor allem in den Erläuterungen zum Gesetz werden Ziele, Pläne und Methoden, auch die ganze Bösartigkeit dieses Gesetzes sichtbar, die den Geist des ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramms vorwegnehmen. Sie könnten genauso Erläuterungen zu diesem Regierungsprogramm sein. Insbesondere gilt das für die dort ins Auge gefassten Methoden zur „Herstellung der Arbeitswilligkeit“. Wir nehmen daher einfach unsere damalige Analyse (von Ende 2010) nochmals zur Hand v:
„Die „Mindestsicherung“ ersetzt im Wesentlichen die bisherige „Sozialhilfe“ der Länder … . Es geht primär um die Vereinheitlichung und Beseitigung der Fragmentierung der „Sozialhilfe“, die ein Hemmnis für eine „geordnete“ Pauperisierung (statt des bisherigen Wildwuchses) darstellt, und um eine bessere Organisierung des Nachschubs für den Arbeitsmarkt bzw., wenn schon nicht für den Arbeitsmarkt, dann für die industrielle Reservearmee (die man in Deutschland als „zweiten Arbeitsmarkt“ bezeichnet, den der Hunger- und Tagelöhner)…. Das ist der Hauptzweck dieses Gesetzes. Das ganze Gesetz atmet den Geist von Unterdrückung, Zwangsarbeit, Lohndrückerei, Entmenschlichung der Betroffenen…
Was die Höhe der „Mindestsicherung“ betrifft, geisterte ursprünglich ein Wert von 950 Euro herum, das ist die offizielle, von der Regierung nach EU-Standards ermittelte Armutsgrenze vi, denn man hätte in der Tat denken können, dass ein Gesetz zur „Bekämpfung und Vermeidung von Armut“ (Art.1) Zahlungen zumindest in Höhe der Armutsgrenze vorsehen müsste. Rasch war aber dieser Wert vom Tisch, nicht zuletzt weil man dann wohl auch den „Ausgleichszulagenrichtsatz“ (derzeit 784 Euro vii), also die Höhe der Mindestpension und der Mindest-Arbeitslose, hätte erhöhen müssen. Also machte man es umgekehrt und legt diesen Richtsatz, der offensichtlich zum Sterben zu viel, aber zum Leben zu wenig ist, auch der „Mindestsicherung“ zugrunde. Während aber die „Ausgleichszulage“ immerhin 14 mal pro Jahr gezahlt wird, wird die neue „Mindestsicherung“ nur 12 mal pro Jahr gezahlt. Es ist so, wie wenn die Mindestpension oder –arbeitslose nur 672 Euro (12/14) betrüge. Damit wurden den Betroffenen, im Vergleich zu den sonstigen „Ausgleichszulagenbeziehern“, noch einmal 15% (2/14) gestrichen. Dann wird ihnen, das war bisher nicht so, … 5,1% Krankenversicherung abgezogen. 26.000 der 225.000 betroffenen Menschen, die von den Ländern bisher nicht krankenversichert wurden (!), werden es jetzt, eine viel gerühmte Verbesserung, die allerdings von den 225.000 Betroffenen selbst bezahlt wird. (Die „Erläuterungen“ nennen auch das Motiv: Weil der Zugang zum Gesundheitswesen für die „Zielgruppe“ wesentlich erleichtert würde, „kann es daher auch aus volkswirtschaftlicher Perspektive zu einer Entlastung des österreichischen Sozialsystems kommen“.) Der Abzug der Krankenversicherung macht aus 784 Euro brutto 744 Euro netto, 12 mal pro Jahr (was einem Äquivalent von 638 Euro 14 mal pro Jahr entspricht). Weiter geht’s: Von diesen 744 Euro dienen 25% (186 Euro) zur Deckung des „angemessenen Wohnbedarfs“; ist dieser Geldbedarf nicht gegeben, weil der Betroffene selbst keine Miete zahlt, sondern z.B. bei jemand anderem wohnt, entfällt dieser Teil. Bleiben 558 Euro „zur Deckung des Lebensunterhalts“. Weiter geht’s mit dem Art.14(4): Wenn „trotz schriftlicher Ermahnung keine Bereitschaft zu einem zumutbaren Einsatz der Arbeitskraft besteht“, können die 558 Euro „maximal um bis zu 50%“, also auf 279 Euro gekürzt werden… „Maximal“ ist aber gar nicht maximal, denn auch „eine weitergehende Kürzung oder ein völliger Entfall ist ausnahmsweise und in besonderen Fällen zulässig“, eben „wenn keine Bereitschaft zu einem zumutbaren Einsatz der Arbeitskraft besteht“. Nicht wegnehmen darf man allerdings dem Betroffenen die Zahlung für den Wohnbedarf, allerdings würde diese dann nicht mehr an ihn, sondern an den Vermieter direkt erfolgen (damit wenigstens die Wohnungskapitalisten zu ihrem Geld kommen). Nicht wegnehmen darf man ihm auch evt. Zahlungen für unterhaltsberechtigte Angehörige. Für diese gibt es nämlich für jeden Erwachsenen 558 Euro (außer diese sind ebenfalls nicht „arbeitswillig“) und für jedes Kind 134 Euro. Ein Kind ist 18% des betroffenen Erwachsenen wert, ab dem 4.Kind sogar nur mehr 15%. Per Bescheid können Geldzahlungen durch „Sachleistungen“ ersetzt werden (angeblich damit die Mindestgesicherten nicht zu viel versaufen und verrauchen). Es folgt der Art.13, wo der Zugriff auf „Einkünfte und verwertbares Vermögen“ anderer im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (unabhängig davon, ob diese eine Unterhaltsverpflichtung haben oder nicht!) und die Zwangsverwertung mobilen und immobilen „Vermögens“ festgelegt wird. Wir haben es also von vornherein, rein wenn man nur die Höhe der „Mindestsicherung“ betrachtet, mit einem Gesetz zu tun, das die Betroffenen massiv unter die (offizielle!) Armutsgrenze drückt und einen mächtigen Hebel schafft, um sie bei Bedarf immer weiter hinunter zu drücken. Die oben erwähnten 558 Euro sind der Normalfall des braven, die 279 Euro der des schlimmen und bis zu 0 Euro der des ganz schlimmen Bedürftigen. Natürlich wird es auf die praktische Handhabung des Systems ankommen. Es ist jedenfalls nach unten flexibel. Wenn man es möchte, kann dieses Gesetz sogar das deutsche „Hartz IV“ in den Schatten stellen.
Kommen wir nun zum Hauptzweck, dem „Einsatz der Arbeitskraft“ (Art.14) und der „Herstellung der Arbeitswilligkeit“. „(Der Zweck des Gesetzes) gebietet gerade beim Einsatz der Arbeitskraft, dass unzureichende Mitwirkung der die jeweiligen Leistungen geltend machenden Personen sanktioniert werden muss.“ („Erläuterungen“, S.18) Die „Mindestsicherung“ sei selbstverständlich nicht als „arbeitsloses Grundeinkommen“ misszuverstehen. „Vielmehr steht es den Ländern wie bisher frei, die Leistungen wie bisher in der Sozialhilfe vom Einsatz der Arbeitskraft abhängig zu machen. Dieser … Grundsatz gilt auch für andere Haushaltsangehörige.“ („Erläuterungen“, S.17) Der eigentliche Zweck des Gesetzes ist, Leute „dem Arbeitsmarkt zuzuführen“, und dabei wird auf die niedrigen Instinkte gegen die „Faulenzer“ und „Sozialschmarotzer“ spekuliert. Als ob nicht die allermeisten gerade deshalb in diese Lage geraten wären, weil sie eben keine Arbeit finden. Wie bisher auch schon wird der „Berufsschutz“ aufgehoben und – das ist eine Verschärfung gegenüber bisher! – wird keinerlei Präzisierung der „Zumutbarkeitsbestimmungen“ mehr vorgenommen. Noch schärfer als bisher ist ab jetzt alles zumutbar, gleichgültig welche Arbeit unter welchen Bedingungen und gegen welche Bezahlung. Das ist ein weiterer Schritt in Richtung Arbeitsdienst und Zwangsarbeit. In Art.14(3)2 wird „präzisiert“, dass auch für Mütter von Kleinkindern ab dem vollendeten 3.Lebensjahr dieser Kinder jeder noch so lausige Job zumutbar ist. In Art.14(3)5 wird präzisiert, dass für Menschen über 18 Jahren Ausbildungsmaßnahmen kein Grund sind, warum ein Job nicht zumutbar wäre. Damit die hier in seltener Offenheit anvisierte Zufuhr billiger und billigster Arbeitskräfte für das Kapital besser klappt, sind in Zukunft die Arbeitsämter auch gleich Anlaufstelle für die „Mindestsicherung“ (Art.17: „One-Stop-Shop“). Falls dennoch Sand im Getriebe wäre, kann noch mit weiteren Schikanen und Sekkierereien nachgeholfen werden: „…ist erforderlichenfalls durch ein ergänzendes Gutachten… auch eine ganzheitliche Beurteilung des Status der betreffenden Person durch Perspektivenabklärung, Erhebung einer Kompetenzbilanz sowie einer Sozialanamnese („Sozialanamnese“!) durchzuführen“ (Art.17(2)). Jeglicher Datenschutz wird in Art.18 sowieso aufgehoben.
Kurzum: Das ganze Gesetz ist ein scharfmacherisches Gesetz, das die bisherigen Schandregeln weiter verschärft und neue Vorstöße in Richtung verschiedener Formen von (durchaus auch unbezahlter oder kaum bezahlter) Zwangsarbeitsverpflichtung unternimmt… Darum geht es ja auch letztlich: Wie kann man eine wachsende industrielle Reservearmee möglichst effektiv so zum Einsatz bringen, dass Lohn- und Sozialabbau insgesamt erleichtert und beschleunigt werden. Deshalb ist die Frage eine Angelegenheit der gesamten ArbeiterInnenklasse und des ganzen Volkes und nicht nur eine der – laut Regierungsstatistik! – einen Million (oder 13% der Bevölkerung) „Armutsgefährdeten“ oder gar nur der 225.000 unmittelbar betroffenen auf Sozialhilfe angewiesenen Menschen viii. Fazit: Zwar waren die bisherigen Länder-„Sozialhilfen“ auch nicht besser (nur die auf dem Papier stehenden Leistungssätze betrachtet, waren sie sogar teilweise schlechter) … Jedoch ist dieses Gesetz ein reaktionärer Vorstoß zur Schaffung einer besser verfügbaren industriellen Reservearmee, zur Erleichterung und Organisation ihres Einsatzes (bis hin zu Formen unbezahlter Zwangsarbeit), zur besseren Lohndrückerei und zum besseren „Sozialdumping“ und last but not least zur verstärkten Pauperisierung der trotz allem nicht „eingliederbaren“ überflüssigen Bevölkerungsteile. Nicht nur vom Standpunkt des Klassenkampfes aus, sondern auch bloß von einem bürgerlichen „sozialen“ oder humanitären Standpunkt aus, muss dieses Schandgesetz abgelehnt werden. Aber anscheinend ist es wieder einmal gelungen, vielen Leuten die Augen zu verkleben, und wieder einmal hat sich die Sozialdemokratie dabei besonders hervorgetan.“
Auf diesem rot-schwarzen Gesetz baut die neue schwarz-blaue Regierung jetzt forsch auf. Wenn wir alles zusammenfassen, sehen wir:
Erstens: Wir haben es im ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramm mit einem schweren Anschlag gegen das bestehende Arbeitslosenrecht (und auch gegen das Ausländerbeschäftigungsrecht) zu tun. Dagegen muss Front gemacht werden, vor allem gewerkschaftliche, aber auch darüber hinaus. Dieser Anschlag kommt allerdings keineswegs unerwartet. Er ist nur die konsequente Fortführung der bisherigen Politik. Das Arbeitslosenrecht wird schon seit den 1970er Jahren sukzessive ausgehöhlt und verschlechtert. Mit der zunehmenden Krisenanfälligkeit des Kapitalismus und der Verschärfung der globalen Konkurrenz stiegen die Angriffe gegen erkämpfte Rechte und Ansprüche im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts. Das „Mindestsicherungsgesetz“ 2010 reihte sich als Meilenstein in diesen Prozess ein und bereitete seinerseits den Boden für weitere Anschläge wie den der neuen Regierungskonstellation.
Zweitens: Die Bourgeoisie tut das alles nicht bloß aus Bosheit, sondern weil sie in einer Welt scharfer Konkurrenz um ihre Profitrate strampft. Wenn Deutschland die Ausbeutung der ArbeiterInnenklasse massiv verstärkt hat, nicht zuletzt durch das „Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ („Hartz IV“), dann wird die österreichische Bourgeoisie nicht darum herum kommen, in dieser oder jener Weise nachzuziehen – zumal die Extraprofite vom Balkan nicht mehr so sprudeln wie noch vor ein paar Jahren. Verluste an ausländischem Extraprofit müssen durch verstärkte Ausbeutung der österreichischen ArbeiterInnenklasse sowie verstärkte Ausplünderung des österreichischen Volkes kompensiert werden.
Drittens: Nur im Klassenkampf, beginnend mit dem gewerkschaftlichen Abwehrkampf, kann diesem Anschlag begegnet werden. Dieser Kampf richtet sich gegen das Kapital und das heißt heute in erster Linie gegen deren politischen „geschäftsführenden Ausschuss“, die ÖVP-FPÖ-Regierung. Er muss sich aber als selbständiger Kampf ohne Gängelung durch die Sozialdemokratie entfalten. Wer hingegen auf die SPÖ und die ÖGB-Bonzen setzt, auch auf deren angeblich „linke“ Kreise, ist schon verloren und Opfer seiner Ignoranz.
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1 Das Regierungsprogramm der ÖVP-FPÖ-Regierung „Schüssel I“ aus dem Jahr 2000, gegen das damals 300.000 demonstrierten, ist zwar ebenfalls ein reaktionäres Machwerk, aber es hört sich für heutige Ohren und im Vergleich zum neuen ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramm recht zahm und zahnlos an. Ein Vergleich der beiden Dokumente lohnt sich. So etwas wie das Schüssel-Haider-Regierungsprogramm würde heute gar nicht mehr besonders auffallen, entspräche vielmehr voll dem „Zeitgeist“ und würde nicht einmal mehr 10.000 auf die Straße locken. So ändern sich die Zeiten.
2
Ein wesentlicher Punkt des Regierungsprogramms ist die Beseitigung der Notstandshilfe und ihre „Zusammenführung“ mit der „Mindestsicherung“. Sogar (oder vielleicht eher: gerade) die „Presse“ schrieb am 18.12.2017: „ÖVP und FPÖ planen bei Arbeitslosen einen Paradigmenwechsel. Es sieht danach aus, dass ein System wie Hartz IV in Deutschland eingeführt wird.“ So ist es! Bloß freut sich die „Presse“ darüber. „Hartz IV“ in Deutschland, das zur Verarmung von 15 Millionen Menschen (darunter 3 Millionen Kindern) in Deutschland beigetragen hat, wurde von der deutschen Sozialdemokratie unter dem Kanzler Schröder eingeführt (unter Mitwirkung der Grünen). Ein potentielles österreichisches „Hartz IV“ wurde 2010 von der SPÖ-ÖVP-Regierung mit dem „Mindestsicherungsgesetz“ potentiell vorbereitet und von der SPÖ in den Himmel gelobt. Jetzt soll mit dem potentiellen „Hartz IV“ in Österreich ernst gemacht werden. So oder so stand das auf der kapitalistischen Tagesordnung – jetzt wird es halt von ÖVP-FPÖ umgesetzt und die SPÖ kann sich freuen, dass – anders als ihre Schwesterpartei SPD – nicht sie den Schwarzen Peter hat.
3
Allerdings ging der letzte Versuch, das „Ende der Sozialpartnerschaft“ herbeizuführen, in die Hosen. Die ÖVP-FPÖ-Regierung Schüssel wurde 2007 abgewählt, mit Schüssel war es vorbei und die FPÖ befand sich in einer veritablen Krise (Abspaltung BZÖ, Wahlniederlage).
4
Die neue Regierung möchte Südtirolern „deutscher oder ladinischer Muttersprache“, aber auch sonstigen nicht näher definierten „Alt-Österreichern“ (also offenbar „Volksdeutschen“ oder heute „Volksösterreichern“ aus den ehemaligen habsburgischen Kronländern) die Doppelstaatsbürgerschaft anbieten (Regierungsprogramm S.33). Die betroffenen Staaten werden sich über so ein, erstmals seit 1918 gemachtes Angebot freuen! Die Doppelstaatsbürgerschaft von Südtirolern und „Alt-Österreichern“ ist ohne ernsthafte Konfrontation mit Italien (und wahrscheinlich auch den allermeisten Südtirolern) und anderen Nachbarstaaten nicht realisierbar und wenn, dann nur mit schweren ökonomischen und politischen Retorsionsmaßnahmen Italiens und dieser Staaten. Es wird auch spannend, was die österreichische Export- und Importwirtschaft dazu sagt, wenn dem tatsächlich näher getreten werden sollte. (Dieser Schwachsinn findet sich übrigens kurioserweise in dem Kapitel „Migrationspolitik“ des Regierungsprogramms – wahrscheinlich weil es ein Kapitel „Großösterreich und Doppeladler“ in diesem Schriftwerk nicht gibt.)
5
Wohin einen so etwas führen kann, zeigt z.B. „Der Funke“ (ein trotzkistisches Grüppchen in der SPÖ): „Die Gesamtbewegung (soll) sich den Sturz der Regierung auf die Fahnen heften. Wir verstehen dabei, dass die ArbeiterInnenbewegung, ohne die ein solches Ziel nicht erreichbar ist, Zeit brauchen wird, die falsche Politik (?) der Führung ihrer (?) Organisationen ernsthaft herauszufordern (?) und zu überwinden (?)… Mit einem anderen Programm und richtigen Methoden kann die ArbeiterInnenbewegung diese Regierung jederzeit stürzen, dies dürfen wir nicht vergessen.“ Hier wird behauptet, dass die SPÖ, die ja „eigentlich“ eine „Arbeiterorganisation“ sei, seit mehr als 100 Jahren das, was sie macht, nur macht, weil sie eine „falsche Politik“ betreibt – und nicht etwa weil sie allerspätestens 1914 auf die Seite der Bourgeoisie übergeschwenkt ist und sich seither ihr Klassencharakter geändert hat; und dass man deshalb in und für diese Partei arbeiten müsse (wenn auch seit Anbeginn des trotzkistischen „Entrismus“ sinn-, nutz- und erfolglos). Im Vergleich zu so einem Schmarren sind sogar die Ritter des „kleineren Übels“ noch „linker“, weil sie weniger Illusionen verbreiten. Die ArbeiterInnenbewegung „kann diese Regierung jederzeit stürzen“? Aber nur, wenn man das so versteht, dass man auf eine Krise dieser Regierung setzt und auf ein Interesse der Bourgeoisie, diesen Sturz zu bewerkstelligen, und durch diesen Sturz wieder die Sozialdemokratie an die Regierungsmacht kommt. In dasselbe Horn stoßen auch andere reformistische und trotzkistische Kreise. Die RKOB z.B. preist wie immer und überall ihr Wundermittel „Generalstreik“ an und propagiert „Proteste bis hin zum Generalstreik um die Regierung der Industriellenfreunde und Reichen zu Fall zu bringen“. Und die bisherige SPÖ-ÖVP-Regierung war keine Regierung der Industriellenfreunde und Reichen? Und die nach so einem hypothetischen „Generalstreik“ vermutlich emporkommende neue SPÖ-geführte Regierung wird keine Regierung der Industriellenfreunde und Reichen sein? Außerdem: Mit Floskeln wie der von den „Industriellenfreunden und Reichen“ lenkt man vom Kapitalismus ab und auf einige seiner „Exzesse“ hin, was ebenfalls dem Klassenbewusstsein abträglich ist.
i „Die Presse“, 19.12.2017: „Die Vorschläge im Regierungsprogramm sind noch nicht detailliert ausgearbeitet, aber … es sieht danach aus, dass ein System wie Hartz IV in Deutschland eingeführt wird. Die Notstandshilfe soll abgeschafft und in das Arbeitslosengeld integriert werden, wobei die Unterstützung im Laufe der Zeit abnimmt. Im Regierungsprogramm steht wörtlich: „Arbeitslosengeld Neu: Degressive Gestaltung der Leistungshöhe mit klarem zeitlichen Verlauf und Integration der Notstandshilfe.“ Ähnlich wie beim Hartz IV-Modell in Deutschland ist davon auszugehen, dass Langzeitarbeitslose nach einer gewissen Zeit die bedarfsorientierte Mindestsicherung bekommen. Die zweite wichtige Änderung betrifft die Höhe des Arbeitslosengeldes. Derzeit richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nach dem früheren Einkommen. Künftig soll die Beitragsleistung berücksichtigt werden. „Eine längere Beitragsleistung führt zu längerer Bezugsdauer“, heißt es im Regierungsprogramm. Das bedeutet, dass ältere Arbeitslose länger Arbeitslosengeld beziehen können. „Ein Bezugszeitraum des Arbeitslosengeldes, der von den vorherigen Versicherungszeiten abhängt, impliziert, dass die Existenzsicherung durch die Arbeitslosenversicherung – im Gegensatz zur derzeitigen Rechtslage – zumindest für einen Teil der Versicherten ausläuft“, sagt Wifo-Arbeitsmarktexperte Helmut Mahringer zur „Presse“. „Langzeitarbeitslose werden somit, nach einem noch nicht festgelegten Zeitraum, mit Auslaufen der Existenzsicherung durch das AMS, und sofern sie keinen Job finden, von der bedarfsorientierten Mindestsicherung abhängig, falls sie nicht über andere Einkommensquellen im Haushalt (wie Einkommen anderer Haushaltsmitglieder, Unterhaltsansprüche) oder Vermögen verfügen. Für die Gewährung der bedarfsorientierten Mindestsicherung wird dies jedenfalls geprüft, und die Leistungen werden gegebenenfalls entsprechend reduziert oder fallen weg“, so Mahringer. Das neue System hätte für Langzeitarbeitslose gravierende Konsequenzen: Denn im Gegensatz zur Notstandshilfe wird bei der Mindestsicherung auf das Vermögen des Leistungsbeziehers zugegriffen. So müssen bei der Mindestsicherung nicht benötigte Kraftfahrzeuge und Ersparnisse über einem Betrag von 4189 Euro (Wert von 2016) verwertet werden. Bei selbst bewohnten Häusern und Eigentumswohnungen kann das Sozialamt nach sechs Monaten eine grundbücherliche Sicherstellung seiner Forderung vornehmen lassen. „Eine Streichung der Notstandshilfe stürzt bis zu 160.000 Menschen in Einkommensarmut. Das ist ein historischer Systembruch hin zu einem Hartz-IV-System in Österreich“, kritisiert Judith Pühringer, Geschäftsführerin von Arbeit plus.“ Soweit „Die Presse“. Warum sich allerdings ausgerechnet „Die Presse“ über so etwas nicht freut, sondern anscheinend Sorgen macht? Fürchtet sie womöglich „soziale Unrast“ oder sogar „Unruhen“, wenn die neue Regierung in ihrer Selbstherrlichkeit ohne Einbindung der SPÖ probiert, so etwas durchzuziehen?
ii Sie ist heute schon in einigen Bundesländern gedeckelt, so in OÖ mit € 1.512 und im Burgenland mit € 1.500. Das bedeutet, dass eine Familie mit einem Kind bereits an den Deckel stößt – abgesehen davon, dass auch die Sätze selbst (in Wien z.B.: € 581,12 für den Partner und € 226,20 für ein Kind) ein Skandal sind.
Das entspricht der oberösterreichischen „Pionierleistung“, nur dass es dort bisher noch zusätzlich ein Taschengeld von € 50 gibt, von dem jetzt keine Rede mehr ist.
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung (677 d.B.)“ (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_00677/index.shtml)
v
Leicht gekürzter Auszug aus einem Arbeitspapier der ia.rkp zu Fragen des gewerkschaftlichen Kampfes (Ende 2010).
2017 liegt die Armutsgrenze („Armutsgefährdungsschwelle“) bei €1.185.
2017 liegt der Ausgleichszulagenrichtsatz bei € 889,84.
2016 lagen 1,542.000 Menschen unter der Armutsgrenze. Von ihnen bezogen 307.533 „Mindestsicherung“ und 211.237 eine Ausgleichszulage.

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