Donnerstag, 7. Juni 2018

Für die Herrschenden bedeutet jeder Widerstand Terrorismus

In Österreich gibt es im Strafgesetzbuch den Paragraph 278c. Dieser Paragraph ist wichtig und zwar zur Klärung ab wann jemand in Österreich als “Terrorist“ angeklagt werden kann oder nicht. Da es einen ungeheuren Unterschied im Strafausmaß bewirkt ob man als solcher angeklagt wird oder nicht, ist diese Gesetzesänderung nicht unwichtig.
Umso bezeichnender ist es, dass in den bürgerlichen Dreckszeitungen, das Vorhaben der Regierung diesen Paragraphen zu ändern, entweder nur eine Randnotiz war oder mit keinem Wort erwähnt wurde. Konkret besagt Paragraph 278c nämlich, dass man nicht als Terrorist angeklagt werden kann, wenn man mit seiner Tat “demokratische oder rechtstaatliche Verhältnisse“ wiederherstellt oder herstellt und damit auf die “Wahrung der Menschenrechte“ abzielt. Historisch gesehen ist dieser Paragraph im Strafgesetzbuch ein Resultat des antifaschistischen Widerstandes. Er wurde den Herrschenden aufgezwungen, damit Widerstandskämpfer nicht als Terroristen anklagt werden können.
Die Regierung in Österreich will diesen Paragraphen jetzt streichen. Dass diese Maßnahme ein weiterer antidemokratischer Angriff auf die ArbeierInnen und die Massen ist, ist ganz klar. Die österreichische Bourgeoisie beweist damit einmal mehr, dass sie immer mehr ihre „demokratischen“ Hüllen fallen lässt. Dass trotz dieses Paragraphen immer wieder AktivistInnen und Revolutionäre wegen „Terrorismus“ verurteilt wurden und werden, zeigt nur umso deutlicher dass es auch im Gerichtssaal nicht vorrangig um rechtliche Angelegenheiten, sondern vielmehr um Klasseninteressen geht. Das zeigen Beispiele wie vor ein paar Jahren der Tierschützer-Prozess oder der reaktionäre Prozess, der gerade gegen die anatolische Föderation in Österreich geführt wird. Jedoch wird mit der Streichung dieses Paragraphen auch das formelle demokratische Recht auf Widerstand gestichen.
Neben revolutionären und antifaschistischen Kräften trifft die Streichung des Paragraphen besonders politische Flüchtlinge. Da es den Begriff des “Freiheitskämpfers“ nicht mehr geben wird, wird es ab sofort leichter sein, Menschen die in ihrem Heimatland politisch verfolgt werden abzuschieben, oder erst gar nicht aufzunehmen.
Ganz offensichtlich ist die Streichung des Paragraphen 278c ein Angriff auf grundlegende demokratische Rechte. Außerdem setzt sich mit solchen Aktionen die Zerschlagung des Erbes der antifaschistischen KämpferInnen fort. Die Bourgeoisie versucht immer mehr den Widerstand gegen die Nazi-Faschisten in Vergessenheit geraten zu lassen. Doch das wird ihnen nicht gelingen.  Für die Antifaschisten und Revolutionäre in Österreich heißt es die Reihen fester zu schließen, um den Schlägen des Kapitals etwas entgegensetzen zu können. Außerdem heißt es den Mut nicht zu verlieren und noch entschlossener als sonst voranzuschreiten. 

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