04.03.18
Der Außerparlamentarische Untersuchungsausschuss G20 (G20ApUA)
kritisiert das Verhalten der Hamburger Innenbehörde. Diese hat dem vor
Gericht stehenden Konstantin P. während seines laufenden Verfahrens eine
Ausweisungsverfügung zugestellt - ohne das Urteil des Amtsgerichts
abzuwarten. Die Behörde fordert Konstantin P. auf, Deutschland umgehend
zu verlassen. Zudem soll es ihm für fünf Jahre verboten sein, nach
Deutschland und erweitert auch in den Schengenraum einzureisen. Dieses
Verhalten steht im Gegensatz zu den Prinzipien des Rechtsstaats. Der
Prozess wird morgen, am 2. März um 9 Uhr fortgesetzt.
Gemäß der Innenbehörde hat Konstantin P. "sich zwecks Durchsetzung
politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt, das
Ausweisungsinteresse wiegt somit besonders schwer. Das gilt auch
unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung seines Handelns. Die von
ihm begangenen Taten und deren Begleitumstände im Zusammenhang mit den
G20-Krawallen sind i.Ü. nach der hier vorliegenden Anklageschrift
zweifelsfrei nachgewiesen." Ob P. freigesprochen oder für schuldig
befunden wird, ist für die Behörde nicht relevant, schließlich lasse
alleine sein Verhalten "auf eine gewaltorientierte politische Gesinnung
schließen, bzw. auf eine Gesinnung, die auch die Anwendung von Gewalt
zur Durchsetzung politischer Ziele einschließt und die Ausübung von
Gewalt befürwortet. Dies birgt auch für zukünftige politische
Begebenheiten und Veranstaltungen ein fortdauerndes Gefahrenpotenzial,
das jedenfalls nicht nach dem G20-Gipfel einfach entfallen sein wird,
sondern auch im Hinblick auf zukünftige andere vergleichbare politische
Ereignisse, Veranstaltungen oder sonstige Anlässe, die von einer
politisch motivierten gewaltbereiten Szene aufgegriffen und politisiert
werden, weiterhin gegenwärtig sein dürfte, und zwar für einen noch
deutlich langfristigen Zeitraum." Die Behörde bewertet eine von ihr
erkannte "Gesinnung" höher als das abzuwartende Urteil eines Gerichts -
in einem Verfahren, in dem sich bislang bereits der Großteil der
erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt hat.
Das verwundert nicht. Denn der Behörde für Inneres und Sport geht es um
mehr als um den konkreten Fall. "Es geht insoweit bei der Bekämpfung von
derartig politisch motivierter Gewalt nicht nur um einen bedeutsamen
materiellen bzw. körperlichen Schaden von möglichen Gewaltopfern,
sondern nicht zuletzt auch um die Vermeidung eines erheblichen
politischen Schadens und um den Schutz gewichtiger politischer Belange
der Bundesrepublik." Und: "Darüber hinaus ist die Ausweisung auch aus
generalpräventiven Gründen erforderlich. Es darf nämlich bei anderen
Ausländern nicht der Eindruck entstehen, dass trotz derartiger
Rechtsverstöße ausländerrechtliche Maßnahmen nicht ergriffen werden."
Die Hamburger Innenbehörde macht damit im Rahmen eines
Gerichtsverfahrens Politik. Sie verurteilt und bestraft jenseits der
Strafgerichte vor, damit verlässt sie den Boden des Rechtsstaats.
Rechtsanwalt Alexander Kienzle: "Die Ausländerbehörde ist offenbar nicht
an rechtsstaatlicher Aufklärung interessiert. Stattdessen sollen an der
strafgerichtlichen Aufarbeitung vorbei sanktionierende Maßnahmen mit den
Mitteln des Ausländerrechts durchgesetzt werden. Dies ist
rechtsstaatlich nicht hinnehmbar."
Der G20ApUA ist erreichbar unter
g20apua@riseup.net
g20apua.blackblogs.org
Bei anwaltlichen Nachfragen:
Alexander Kienzle
0171 / 4580985
kritisiert das Verhalten der Hamburger Innenbehörde. Diese hat dem vor
Gericht stehenden Konstantin P. während seines laufenden Verfahrens eine
Ausweisungsverfügung zugestellt - ohne das Urteil des Amtsgerichts
abzuwarten. Die Behörde fordert Konstantin P. auf, Deutschland umgehend
zu verlassen. Zudem soll es ihm für fünf Jahre verboten sein, nach
Deutschland und erweitert auch in den Schengenraum einzureisen. Dieses
Verhalten steht im Gegensatz zu den Prinzipien des Rechtsstaats. Der
Prozess wird morgen, am 2. März um 9 Uhr fortgesetzt.
Gemäß der Innenbehörde hat Konstantin P. "sich zwecks Durchsetzung
politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt, das
Ausweisungsinteresse wiegt somit besonders schwer. Das gilt auch
unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung seines Handelns. Die von
ihm begangenen Taten und deren Begleitumstände im Zusammenhang mit den
G20-Krawallen sind i.Ü. nach der hier vorliegenden Anklageschrift
zweifelsfrei nachgewiesen." Ob P. freigesprochen oder für schuldig
befunden wird, ist für die Behörde nicht relevant, schließlich lasse
alleine sein Verhalten "auf eine gewaltorientierte politische Gesinnung
schließen, bzw. auf eine Gesinnung, die auch die Anwendung von Gewalt
zur Durchsetzung politischer Ziele einschließt und die Ausübung von
Gewalt befürwortet. Dies birgt auch für zukünftige politische
Begebenheiten und Veranstaltungen ein fortdauerndes Gefahrenpotenzial,
das jedenfalls nicht nach dem G20-Gipfel einfach entfallen sein wird,
sondern auch im Hinblick auf zukünftige andere vergleichbare politische
Ereignisse, Veranstaltungen oder sonstige Anlässe, die von einer
politisch motivierten gewaltbereiten Szene aufgegriffen und politisiert
werden, weiterhin gegenwärtig sein dürfte, und zwar für einen noch
deutlich langfristigen Zeitraum." Die Behörde bewertet eine von ihr
erkannte "Gesinnung" höher als das abzuwartende Urteil eines Gerichts -
in einem Verfahren, in dem sich bislang bereits der Großteil der
erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt hat.
Das verwundert nicht. Denn der Behörde für Inneres und Sport geht es um
mehr als um den konkreten Fall. "Es geht insoweit bei der Bekämpfung von
derartig politisch motivierter Gewalt nicht nur um einen bedeutsamen
materiellen bzw. körperlichen Schaden von möglichen Gewaltopfern,
sondern nicht zuletzt auch um die Vermeidung eines erheblichen
politischen Schadens und um den Schutz gewichtiger politischer Belange
der Bundesrepublik." Und: "Darüber hinaus ist die Ausweisung auch aus
generalpräventiven Gründen erforderlich. Es darf nämlich bei anderen
Ausländern nicht der Eindruck entstehen, dass trotz derartiger
Rechtsverstöße ausländerrechtliche Maßnahmen nicht ergriffen werden."
Die Hamburger Innenbehörde macht damit im Rahmen eines
Gerichtsverfahrens Politik. Sie verurteilt und bestraft jenseits der
Strafgerichte vor, damit verlässt sie den Boden des Rechtsstaats.
Rechtsanwalt Alexander Kienzle: "Die Ausländerbehörde ist offenbar nicht
an rechtsstaatlicher Aufklärung interessiert. Stattdessen sollen an der
strafgerichtlichen Aufarbeitung vorbei sanktionierende Maßnahmen mit den
Mitteln des Ausländerrechts durchgesetzt werden. Dies ist
rechtsstaatlich nicht hinnehmbar."
Der G20ApUA ist erreichbar unter
g20apua@riseup.net
g20apua.blackblogs.org
Bei anwaltlichen Nachfragen:
Alexander Kienzle
0171 / 4580985
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