„Das PKK-Verbot zeitigt aber nicht nur Auswirkungen auf Demos und
Versammlungen: Verfahren nach Paragraf 129b StGB (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland) führen regelmäßig zu
Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen für Leute, denen nichts
anderes vorgeworfen wird, als politische Versammlungen und kulturelle
Anlässe organisiert zu haben. Die vorausgehenden Ermittlungen sind
jeweils verbunden mit einem Großaufwand an Überwachungs-maßnahmen im
Umfeld kurdischer Vereine. Die deutsche Bundesregierung macht sich mit
dem PKK-Verbot und mit dem daraus resultierenden Verbot von
Demonstrationen und Symbolen mit den politischen Zielen und der
Kriegsführung der Regierung Erdoğan gemein – das Verbot gehört
abgeschafft. Damit ergreift sie in einem innerstaatlichen Konflikt
ausdrücklich Partei für das türkische Regime unter Präsident Erdoğan
und übernimmt zugleich dessen Sprachregelung. Angesichts eines
Krieges, der mit deutschen Waffen geführt wird, sind Demonstrationen
dagegen gerade in Deutschland aber mehr als berechtigt und notwendig.
Dass deutsch produzierte Panzer in Afrin (kurdisch: Efrîn) im Einsatz
sind, die Tod und Verderben über die kurdische Region bringen, machen
es umso dringlicher, am 3. März 2018 zentral in Berlin und anderswo
protestieren zu können: Sofortiger Stopp aller deutschen
Rüstungsexporte!“ – aus der Erklärung des Komitees für Grundrechte und
Demokratie „Die Versammlungsfreiheit gilt für alle, auch bei der
Solidarität mit Afrin!“ vom 28. Februar 2018 mit der auch zur
Teilnahme an der Demonstration am Samstag in Berlin aufgerufen wird –
ein Aufruf, dem sich LabourNet Germany gerne anschließt.
http://www.grundrechtekomitee.de/node/915
Rund um das Thema bundesdeutscher Kriegsunterstützung für den Krieg
der Türkei in Nordsyrien weitere aktuelle Beiträge
http://www.labournet.de/?p=128793
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