Montag, 5. März 2018

[3. März 2018 in Berlin] Demonstration gegen Erdogans Krieg – und  gegen eine bundesdeutsche Polizei, die sogar Gerichten zu weit geht




„Das PKK-Verbot zeitigt aber nicht nur Auswirkungen auf Demos und 
Versammlungen: Verfahren nach Paragraf 129b StGB (Kriminelle und 
terroristische Vereinigungen im Ausland) führen regelmäßig zu 
Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen für Leute, denen nichts 
anderes vorgeworfen wird, als politische Versammlungen und kulturelle 
Anlässe organisiert zu haben. Die vorausgehenden Ermittlungen sind 
jeweils verbunden mit einem Großaufwand an Überwachungs-maßnahmen im 
Umfeld kurdischer Vereine. Die deutsche Bundesregierung macht sich mit 
dem PKK-Verbot und mit dem daraus resultierenden Verbot von 
Demonstrationen und Symbolen mit den politischen Zielen und der 
Kriegsführung der Regierung Erdoğan gemein – das Verbot gehört 
abgeschafft. Damit ergreift sie in einem innerstaatlichen Konflikt 
ausdrücklich Partei für das türkische Regime unter Präsident Erdoğan 
und übernimmt zugleich dessen Sprachregelung. Angesichts eines 
Krieges, der mit deutschen Waffen geführt wird, sind Demonstrationen 
dagegen gerade in Deutschland aber mehr als berechtigt und notwendig. 
Dass deutsch produzierte Panzer in Afrin (kurdisch: Efrîn) im Einsatz 
sind, die Tod und Verderben über die kurdische Region bringen, machen 
es umso dringlicher, am 3. März 2018 zentral in Berlin und anderswo 
protestieren zu können: Sofortiger Stopp aller deutschen 
Rüstungsexporte!“ – aus der Erklärung des Komitees für Grundrechte und 
Demokratie „Die Versammlungsfreiheit gilt für alle, auch bei der 
Solidarität mit Afrin!“ vom 28. Februar 2018 mit der auch zur 
Teilnahme an der Demonstration am Samstag in Berlin aufgerufen wird – 
ein Aufruf, dem sich LabourNet Germany gerne anschließt.
http://www.grundrechtekomitee.de/node/915

Rund um das Thema bundesdeutscher Kriegsunterstützung für den Krieg 
der Türkei in Nordsyrien weitere aktuelle Beiträge
http://www.labournet.de/?p=128793

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