Montag, 26. Februar 2018

Hartz IV Bezieher zunehmend mit Drohschreiben konfrontiert


Die Saarländische Armutskonferenz (SAK) sieht erhebliche Probleme bei der Entwicklung der Wohnungskosten. Aufgrund der verschärften Richtlinien der Landkreise zur Erstattung der Kosten der Unterkunft werden Hartz IV- und Grundsicherungsbeziehende zunehmend mit Drohschreiben konfrontiert, die einen Auszug aus der bestehenden Wohnung nahelegen. Die Erstattung der Kosten der Unterkunft bei Hartz-IV- und Grundsicherungsbeziehenden durch die Jobcenter / Landkreise reiche oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten der Wohnung zu decken, so SAK-Vorsitzender, Wolfgang Edlinger.

Tatsächliche Wohnkosten sind höher als Erstattung durch die Jobcenter

Menschen im Arbeitslosengeld-II-Bezug und im Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten sich bei der Armutskonferenz melden und in der zu bildenden Arbeitsgruppe mitarbeiten. Ziel, so die SAK, sei es die Landkreise und den Regionalverband dazu zu drängen, die tatsächlichen Kosten für angemessenen Wohnraum zu übernehmen.
Derzeit müssten Hartz IV und Sozialhilfe Bezieher nicht selten aus ihrem kargem Grundbetrag von derzeit 416 € im Monat, für Alleinstehende, auch noch Anteile für Mietkosten zahlen. Die Folge sei, dass die Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher weniger Lebensmittel, weniger Kleidung und noch weniger Gesundheitsleistungen bezahlen könnten. Kosten zur Teilnahme an der Gesellschaft, seien es Fahrtkosten, Eintrittsgelder oder Verköstigungen seien kaum bis gar nicht mehr möglich. „Wir werden nicht ohne Widerstand hinnehmen, dass Menschen noch ärmer werden als sie es jetzt schon sind“, so der Vorsitzende Edlinger.

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