Tatsächliche Wohnkosten sind höher als Erstattung durch die Jobcenter
Menschen im Arbeitslosengeld-II-Bezug und im Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten sich bei der Armutskonferenz melden und in der zu bildenden Arbeitsgruppe mitarbeiten. Ziel, so die SAK, sei es die Landkreise und den Regionalverband dazu zu drängen, die tatsächlichen Kosten für angemessenen Wohnraum zu übernehmen.Derzeit müssten Hartz IV und Sozialhilfe Bezieher nicht selten aus ihrem kargem Grundbetrag von derzeit 416 € im Monat, für Alleinstehende, auch noch Anteile für Mietkosten zahlen. Die Folge sei, dass die Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher weniger Lebensmittel, weniger Kleidung und noch weniger Gesundheitsleistungen bezahlen könnten. Kosten zur Teilnahme an der Gesellschaft, seien es Fahrtkosten, Eintrittsgelder oder Verköstigungen seien kaum bis gar nicht mehr möglich. „Wir werden nicht ohne Widerstand hinnehmen, dass Menschen noch ärmer werden als sie es jetzt schon sind“, so der Vorsitzende Edlinger.
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