Montag, 26. Februar 2018

BERICHT/305: Politische Gefangenschaft - am Beispiel Musa Asoglu ... (SB) 25.02.18




musa.blogWährend die Strafgesetzbücher bereits bislang alle nötigen Bestimmungen zur Kriminalisierung sozialer Bewegungen bereithielten, dabei aber deren politischen Charakter in Abrede stellten, gehen die Anti-Terror-Gesetze umgekehrt vor. Politische Opposition wird nun gerade wegen der Motive kriminalisiert, die sie bekundet oder die ihr zugeschrieben werden, deswegen also, weil sie rechtswidrigen Druck auf die konstituierte Staatsgewalt ausüben will. Jean-Claude Paye: Das Ende des Rechtsstaats [1]


Wer ist Musa Asoglu? Er wurde in der Türkei geboren und kam bereits im Kindesalter mit seiner Familie in die Niederlande, deren Staatsbürger er ist. Er soll sich in den 1990er Jahren der marxistisch-leninistisch orientierten Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) angeschlossen haben, die in der Türkei Guerillaaktionen gegen Polizeiwachen, Büros der Regierungspartei AKP, aber auch diplomatische Vertretungen der USA durchführt und in einigen Arbeitervierteln Istanbuls gut verankert ist. Die türkische Regierung stuft die DHKP-C als "terroristische" Organisation ein, das US-Außenministerium seit 1997 als eine ausländische "Terrororganisation". In der Bundesrepublik wurde 1983 bereits die DHKP-C-Vorgängerorganisation Revolutionäre Linke (Dev Sol) verboten. 2008 wurde in einem Pilotverfahren erstmals der Strafrechtsparagraph 129b (Mitgliedschaft in einer "terroristischen" Vereinigung im Ausland) angewendet, als das Stuttgarter Oberlandesgericht fünf vermeintliche Mitglieder der DHKP-C verurteilte. Nach dem Angriff einer DHKP-C-Militanten auf die US-Botschaft in Ankara im Februar 2013, bei dem ein türkischer Sicherheitsmann getötet wurde, und einem weiteren Angriff auf das US-Konsulat in Istanbul setzte die US-Regierung 2014 ein Kopfgeld von drei Millionen Dollar auf Asoglu und zwei weitere mutmaßliche Führungskader der DHKP-C aus. Das türkische Innenministerium setzte ein Kopfgeld von 1,2 Millionen Euro auf Hinweise aus, die zur Verhaftung der Gesuchten führen. Asoglu stand in beiden Fällen auf Platz eins der meistgesuchten "Terroristen". In Deutschland wurde er mit Haftbefehl gesucht und am 2. Dezember 2016 im Hamburger Stadtteil St. Georg festgenommen. Nach mehrtägigen Verhören bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe wurde er zurück nach Hamburg verlegt, wo er seither im Untersuchungsgefängnis Holstenglacis einsitzt. Der Prozeß gegen den 56jährigen hat am 25. Januar 2018 begonnen und ist auf ein Jahr terminiert. Asoglu wird von der Bundesanwaltschaft beschuldigt, Mitglied der DHKP-C zu sein und als "hochrangiger Führungsfunktionär" die Vereinigung in Europa geleitet zu haben. [2]

Zwangsinstrument Isolationshaft
Nach Angaben des Gefangeneninfos befindet sich Musa Asoglu in Isolationshaft in einem Trakt für 18 Inhaftierte, der gegenwärtig jedoch nur mit zwei weiteren Häftlingen belegt ist. Da zwischen ihm und anderen Gefangenen mehrere Zellen nicht belegt sind und zudem eine starke Fluktuation herrscht, hat er keinen Kontakt zu anderen Inhaftierten. Er muß 23 Stunden am Tag allein in seiner Zelle verbringen und den einstündigen Hofgang ebenfalls allein absolvieren. Zwei kurdische Gefangene, die wie er nach § 129b inhaftiert sind, befinden sich anderen Abteilungen, so daß kein Kontakt mit ihnen möglich ist. Da er in einer Zelle im Keller einsitzt, kann er die wöchentliche Kundgebung am Donnerstagnachmittag nicht sehen und nur dann hören, wenn das Fenster geöffnet ist, das sich in einem Meter Höhe befindet. Auf Grund der Entfernung kann er nicht zurückrufen. Besuche müssen beim Bundesgerichtshof (BGH) beantragt und von diesem genehmigt werden, sie finden in einem kleinen Raum mit Trennscheibe und im Beisein eines LKA-Beamten sowie eines Dolmetschers statt. Über das Verfahren darf nicht gesprochen werden. Der Briefverkehr an ihn und von ihm dauert meist über einen Monat, manchmal wird die Post beschlagnahmt. Ein Schreiben von einer Solidaritätsveranstaltung für ihn mit vielen Unterschriften aus Hamburg wurde ihm zunächst für drei Tage ausgehändigt, danach jedoch wieder beschlagnahmt. Ein Brief wurde einbehalten, um angeblich seine Handschrift zu überprüfen. Ansonsten werden die Briefe im Original weitergeleitet, nachdem auf Antrag der Ermittlungsrichter der Fertigung einer Kopie zustimmt. Die Verteidigerpost wird von einem Leserichter geprüft und kommt in der Regel erst nach etwa zwei Wochen an. Sein Zugang zu türkischsprachigen Zeitschriften, CDs und anderen Medien ist weitgehend eingeschränkt. [3]

Keine politischen Gefangenen in der Bundesrepublik?
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es nach offizieller Lesart keine politischen Gefangenen. Räumte man staatlicherseits deren Existenz ein, rüttelte dies gehörig an der Konstruktion des proklamierten Rechtsstaats, dessen Grenzen und Schranken allzu deutlich zu Tage träten. Da der bürgerliche Staat als Repräsentant und Sachwalter der herrschenden gesellschaftlichen Verhältnisse insbesondere die Eigentumsordnung schützt, garantiert er die Gleichheit vor dem Gesetz nur auf Grundlage der für unantastbar erklärten Besitzstände. Folglich enden die in der Verfassung verbürgten Freiheitsrechte, wo staatliche Herrschaft und Kapitalverhältnis grundsätzlich in Frage gestellt werden. In diesem Sinne duldet das Gewaltmonopol des Staates keine widerstrebenden Kräfte, die seinen Verfügungsanspruch radikal bestreiten, und perfektioniert schubweise seine repressiven Instrumente. Um emanzipatorische politische Gegnerschaft einzuschüchtern, auszugrenzen und zu verfolgen, dabei noch den "wehrhaften Rechtsstaat" abzufeiern, bedarf es ihrer Verbannung in die Illegalität. Dieser Gewaltakt verwandelt eine oppositionelle Gesinnung und Handlungsweise in einen juristisch zu belangenden Komplex, macht aus dem Beharren auf eine fundamentale gesellschaftliche Widerspruchslage einen Straftatbestand. Überwacht, verboten, per Fahndung gesucht, festgenommen, abgeurteilt und inhaftiert wird unter formell demokratischer Staatsräson nicht ein politischer Gegner, sondern ein Straftäter, womit dessen Überzeugung diskreditiert wie auch der Vorwurf aus dem Feld geschlagen werden soll, es sei Klassenjustiz am Werk. Die Bundesrepublik hat zeit ihrer Geschichte mit dem KPD-Verbot, den Notstandsgesetzen, der erstmaligen Anwendung des "Terror"Begriffs im sogenannten Deutschen Herbst und schließlich der Partizipation am weltweiten "Antiterrorkrieg" die Werkzeuge sicherheitsstaatlicher Ermächtigung und Kriminalisierung potentiell gesellschaftsverändernder Interessen systematisch ausgebaut. Im Gefolge der Anschläge des 11. September 2001 in New York und Washington setzte die damalige rot-grüne Bundesregierung von langer Hand entworfene Pläne zur Etablierung des Sonderstrafrechts um und 2002 den § 129b in Kraft. Nach dessen erstmaliger Anwendung gegen die DHKP-C im Jahr 2008 entschied der Bundesgerichtshof 2010, daß auch Mitglieder der kurdischen Arbeiterpartei PKK mit diesem Instrument angeklagt werden können. Seit Juni 2016 läuft in München ein Verfahren gegen elf mutmaßliche Mitglieder der türkischen Kommunistischen Partei TKP/ML. Von Verfolgung nach 129b sind also vor allem türkische und kurdische Linke betroffen, die zumeist seit Jahren legal in Deutschland gelebt und keine Straftat begangen haben. Ihnen werden legale Tätigkeiten wie das Sammeln von Spenden oder das Organisieren von Solidaritätskonzerten zur Last gelegt, indem diese gerichtlich als Aktivitäten für eine "terroristische" Organisation im Ausland eingestuft und strafverfolgt werden. [4]

Internationale Konferenz zum Sonderstrafrecht
Am 10. und 11. Februar fand im Hamburger Centro Sociale auf Einladung des Freiheitskomitees für Musa Asoglu eine zweitäge internationale Konferenz mit AktivistInnen und RechtsanwältInnen zu verschiedenen Aspekten des Sonderstrafrechts nach §§ 129a/b statt. Zentrales Thema der Tagung war der aktuelle Prozeß gegen Musa Asoglu vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts samt Fragen der Solidarität, konkreten Unterstützung angesichts der Isolationshaft und des Kampfs für seine Freilassung. Sachkundige Vorträge und ergiebige Diskussionen beleuchteten verschiedene wesentliche Aspekte dieses spezifischen Verfolgungsszenarios und erweiterten den Blick auf das Umfeld im Kontext wachsender Repression. Von insgesamt 26 politischen Gefangenen in Deutschland sitzen derzeit 23 Menschen türkischer oder kurdischer Herkunft im Gefängnis. Asoglus Anwältinnen Gabriele Heinecke und Fatma Sayin erläuterten, wie die Justiz den Paragraphen 129b des Strafgesetzbuches in diesen Verfahren zur Anwendung bringt. Die Bundesregierung leiste Beihilfe für die Regierung eines Landes, in dem jede Opposition brutal verfolgt werde und von einem funktionierenden Rechtsstaat nicht einmal ansatzweise die Rede sein könne. Nicht minder gehe es in solchen Verfahren aber auch um die Durchsetzung deutscher Interessen in Verfolgung türkischer und kurdischer Linker. Ein weiterer Höhepunkt der Konferenz war der ergreifende Erfahrungsbericht Faruk Ererens, der aufgrund der Anschuldigungen eines dubiosen Zeugen mehr als sieben Jahre in deutscher Isolationshaft verbracht hat und von den tiefgreifenden Auswirkungen der weißen Folter berichtete. Des weiteren erläuterte unter anderem die Antiimperialistische Front ihre Positionen und Zielsetzungen, während der Journalist Peter Nowak insbesondere auf die Rolle der Medien in diesem Zusammenhang einging.


Freiheitskomitee für Musa Asoglu
Das Freiheitskomitee für Musa Asoglu wurde eigenen Angaben zufolge nach dessen Verhaftung am 2. Dezember 2016 bei einem Treffen in Essen gegründet. Mit Veranstaltungen und anderen Aktivitäten sollen Informationen verbreitet werden, in praktizierter Solidarität findet jeden Donnerstag von 16 bis 17 Uhr eine Kundgebung vor dem Gefängnis statt. Die AktivistInnen postieren sich so nah wie erlaubt, um mit Sprechchören Kontakt mit dem Gefangenen aufzunehmen. Im vergangenen Jahr organisierte das Komitee eine 75tägige Rundreise durch 40 Städte, wo jeweils Infostände aufgebaut, Flugblätter verteilt und verschiedene Aktionen durchgeführt wurden. Zum Prozeßauftakt am 25. Januar seien etwa 120 Menschen gekommen, wobei es zu erklären gelte, daß Musa mit dem Anschlag in Ankara nichts zu tun gehabt habe. Er unterscheide sich von den anderen politischen Gefangenen dadurch, daß ihm eine Auslieferung in die USA oder in die Türkei droht. Die Situation sei für Revolutionäre, die in Deutschland und Europa ganz normal leben und politisch aktiv sind, sehr gefährlich, da der türkische Geheimdienst hier in jüngerer Zeit besonders präsent ist. Er unterhalte Verbindungen in die DITIBMoscheevereine und versuche, AKP-Anhänger oder türkische Faschisten gegen Revolutionäre und Oppositionelle zu formieren. Alle 850 Menschen auf der türkischen "Terror"-Liste seien in Gefahr, von Faschisten entführt und an die Türkei ausgeliefert zu werden, wobei auch der Rockerclub Osmanen Germania gegen Linke vorgehe. Die Politik in Deutschland und Europa verlagere sich immer weiter nach rechts, Rassismus und Naziparteien erstarkten, die demokratischen Grundrechte würden eingeschränkt. Die Kampagne stehe unter dem Motto "Revolutionär sein ist kein Verbrechen, sondern eine Pflicht", weil das Komitee zu seinen revolutionären Überzeugungen stehe. Als Oppositionelle aus der Türkei ziehe man gegen Erdogan, gegen den Faschismus und gegen den Kemalismus zu Felde, um für eine sozialistische Gesellschaft zu kämpfen. In Europa seien viele Menschen verhaftet worden, die beispielsweise Grup-Yorum-Konzerte veranstaltet, Eintrittskarten verkauft oder Demonstrationen angemeldet haben. Sie wurden zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt. Als Antiimperialisten repräsentiere man auch die Freunde, die in der Türkei kämpfen. Und da auf der ganzen Welt Menschen mit deutschen Waffen umgebracht werden, wolle man auch den deutschen Imperialismus zur Rechenschaft ziehen. Musa Asoglu möchte seinen Prozeß offensiv führen, und dies unterstütze das Komitee mit seiner Kampagne.

Staatsschutzverfahren ausweglos
Musa Asoglu verbrachte im Jahr 2007 in Belgien vierzehn Monate in Untersuchungshaft, wurde aber 2008 von einem Gericht in Antwerpen vom Vorwurf der "Mitgliedschaft in der DHKP-C" freigesprochen. Mit dem Sonderstrafrecht nach § 129b geht die Bundesrepublik ungleich schärfer zu Werke. So wird in deutschen Prozessen unter der Regie des Staatsschutzsenats die Verteidigung beim Kontakt mit den Mandanten und der Akteneinsicht massiv behindert und ist von Ausschluß bedroht. Im Verfahren gegen Musa Asoglu wurden die militanten Aktionen gegen US-Einrichtungen in der Türkei offenbar gezielt ausgespart, um die Tür für eine spätere Abschiebung in die USA offenzuhalten. Da nach deutschem Recht eine Doppelbestrafung ausgeschlossen ist, hätte ein entsprechender Anklagepunkt im Hamburger Verfahren eine Auslieferung im Vorwege verhindert. CIA-Agenten wollten Asoglu in Hamburg verhören, was er abgelehnt hat. Beim Prozeß tritt als Kronzeuge der Doppelagent Alaattin Ates auf, der sowohl für den türkischen Geheimdienst MIT als auch den BND gearbeitet und als Hauptbelastungszeuge bereits in mehreren anderen Verfahren fragwürdige Handhabe für die Verurteilung geliefert hat. Musa Asoglu schätzt sein Verfahren offenbar so ein, daß das Urteil bereits feststeht und er mindestens sechs bis sieben Jahre erhalten wird. Alles in den Verfahren nach § 129b sei längst standardisiert und wirke wie abgesprochen, selbst das zu erwartende Strafmaß sei für die jeweiligen kurdischen oder türkischen Angeklagten entsprechend gestaffelt. Die Funktion der Verteidigung sei unter diesen Umständen auf das "Mitmachen bei diesem Justiztheater" reduziert und habe letztlich für ihn als Angeklagten keine positive Bedeutung. Auch seien der Verteidigung in Staatsschutzverfahren weitgehend die Hände gebunden, weshalb es um so mehr darauf ankomme, daß die Inhalte von Menschen draußen an die Öffentlichkeit getragen werden. [3]

Der lange Arm deutscher Aufstandsbekämpfung
Die weiße Folter der Isolationshaft mit dem Ziel, die Gefangenen zu zermürben, hat eine lange und ungebrochene Tradition. Nach dem deutschen Modell Stammheim wurde auch die Isolationshaft in den türkischen Gefängnissen des F-Typs eingeführt. In Komplizenschaft der Geheimdienste und der Justiz beruhen Anklagen vor hiesigen Gerichten in solchen Verfahren häufig auf Foltergeständnissen in der Türkei, wobei die deutschen Staatsschutzsenate kein Problem damit haben, die "Früchte vom vergifteten Baum" zu verwenden. In der internationalen Aufstandsbekämpfung reicht der lange Arm der BRD auch in andere Länder, so wurden AktivistInnen aus Griechenland, Österreich oder Frankreich an Deutschland ausgeliefert. Die Bundeswehr steht derzeit in 16 anderen Staaten, und die Türkei spielt als Frontstaat des Imperialismus im Nahen Osten auch aus deutscher Sicht eine zentrale Rolle. Wenngleich man daher durchaus von repressiven Dienstleistungen der Bundesrepublik für das Regime Recep Tayyip Erdogans sprechen kann, griffe die Bewertung der Interessenlagen und Kräfteverhältnisse viel zu kurz, ließ man die brachiale Wucht in umgekehrter Richtung außer Acht. (wird fortgesetzt)

Fußnoten:
[1] Jean-Claude Paye: Das Ende des Rechtsstaats. Demokratie im Ausnahmezustand. Zürich 2005, S. 224 [2] rotehilfech.noblogs.org/post/tag/musa-asoglu/ [3] freemusablog.wordpress.com/2016/12/02/zur-situation-von-musa-asogolu-im-untersuchungsgefaengnis-ug-hamburg/ [4] de.indymedia.org/node/17701

22. Februar 2018

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