Dienstag, 27. Februar 2018

Online-Zeitschrift "IMI-List" Nummer 0507

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  .......... 21. Jahrgang ........ ISSN 1611-2563
Hrsg.:...... Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Red.: IMI / Jürgen Wagner / Christoph Marischka
Abo (kostenlos).. https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/imi-list
Archiv: ....... http://www.imi-online.de/mailingliste.php3
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Liebe Freundinnen und Freunde,

in dieser IMI-List findet sich

1.) Der Hinweis auf eine neue IMI-Studie: „Die PESCO der Großmächte: Die
EU auf dem Weg zur Aufrüstungs- und Interventionsunion“;

2.) Eine IMI-Analyse zum Entwurf für einen neuen Traditionserlass der
Bundeswehr.


1.) Studie „Die PESCO der Großmächte“

Vor nicht allzu langer Zeit hat die IMI die Broschüre „Kein Frieden mit
der Europäischen Union“ veröffentlicht. Sie bietet u.E. einen guten
Überblick über die wichtigsten aktuellen Entwicklungen im EU-Militärbereich.

Seither ist an neuen Entwicklungen vor allem die Aktivierung der
„Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ (PESCO) hinzugekommen.
Insofern ist die soeben erschienene IMI-Studie „Die PESCO der
Großmächte“ auch eine gute Ergänzung zu dem bereits veröffentlichten
Material.

Wie immer können Broschüre und PESCO-Studie natürlich gratis von der
IMI-Seite heruntergeladen werden.

Wir geben die EU-Broschüre (64S A4) und PESCO-Studie (12S A4) aber auch
gerne in Print für zusammen 2,50 Euro (plus Porto) ab. Die PESCO-Studie
allein kann in Print in 10er Packen zum Preis von 10 Euro (inkl. Porto)
bezogen werden.

Bestellungen bitte an: imi@imi-online.de

IMI-Studie 2018/02
Die PESCO der Großmächte
Die EU auf dem Weg zur Aufrüstungs- und Interventionsunion
http://www.imi-online.de/download/IMI-Studie2018-2-PESCO.pdf
Florian Nesch (2. Februar 2018)

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung
2. Der Weg zu PESCO im Vertrag von Lissabon
3. Die Debatte um die Aktivierung der PESCO
4. Die Interessen hinter PESCO
4.1. Avantgarde statt Konsens
4.2. Aufrüstungsdruck
4.3. EU-subventionierter Rüstungsmarkt?
5. Militärische PESCO-Projekte und beschleunigte Handlungsfähigkeit
6. Europäisierung oder Oligopolisierung der Europäischen Verteidigung?

Ganze Studie zum download:
http://www.imi-online.de/download/IMI-Studie2018-2-PESCO.pdf

Bereits die am 13. November 2017 formell bekundete Bereitschaft
zahlreicher EU-Mitgliedsstaaten, an der „Ständigen Strukturierten
Zusammenarbeit“ – englisch abgekürzt PESCO – teilzunehmen, löste
regelrechte Begeisterungsstürme unter anderem bei den daran beteiligten
deutschen Verantwortlichen aus: „Heute ist ein großer Tag für Europa.
Wir gründen heute die europäische Sicherheits- und
Verteidigungsunion“[1], kommentierte Verteidigungsministerin Ursula von
der Leyen die Unterzeichnung der Notifizierungsurkunde zur PESCO.
Bundesaußenminister Sigmar Gabriel stimmte ebenfalls in die Lobeshymnen
mit ein und bezeichnete die Notifizierung als „Meilenstein der
europäischen Entwicklung.“[2] Und auch die Presse zeigte sich völlig von
der Tragweite des auf den Weg gebrachten Vorhabens überzeugt, wenn etwa
die Morgenpost schrieb: „Das Projekt nennt sich Pesco und könnte für das
Militär der EU einmal so bedeutend werden, wie der Euro für die
Wirtschaft.“[3]

Obgleich PESCO rechtlich bereits mit In-Kraft-Treten des Vertrags von
Lissabon (EUV) im Dezember 2009 verankert worden war und sie als eines
der wichtigsten Elemente zum Ausbau der EU-Militärkomponente gilt, wurde
ihre Aktivierung lange blockiert. Die gesellschaftlichen und politischen
Veränderungen der letzten Jahre, wie die Wahl des US-Präsidenten Donald
Trump, die zunehmenden Konflikte an den östlichen wie südlichen Grenzen
und vor allem der bevorstehende Ausstieg Großbritanniens aus der EU
bildeten nun aber den Nährboden für das schwindelerregende Tempo, mit
dem seit einiger Zeit neue Vorhaben im Bereich der „Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) der EU durchgepeitscht
werden. Unter anderem scheinen die europäischen Entscheidungsträger nun
nach jahrelangem Feilschen am Ziel ihrer Träume angekommen zu sein,
nachdem der formellen Meldung am 8. Dezember 2017 ein offizieller
Ratsbeschluss zur Begründung der PESCO und drei Tage später dessen
Unterzeichnung folgte.

Handlungsleitend ist dabei die im Juni 2016 verabschiedete
EU-Globalstrategie (EUGS), die die Europäische Sicherheitsstrategie aus
dem Jahr 2003 ersetzt. Sie legt dar, dass in einer instabilen Welt „Soft
Power“ – also zivile Machtmittel – allein nicht mehr ausreichen würden.
Aus diesem Grund müsse man „die Glaubwürdigkeit im Bereich Sicherheit
und Verteidigung verbessern“. Diese Glaubwürdigkeit, wie sie hier
genannt wird, soll mit der gemeinsamen militärischen Aufrüstung EUropas
und seiner Staaten gewährleistet werden und somit das militärische
Handeln wieder in den Vordergrund rücken. In der EUGS heißt es hierzu:
„Wir werden höhere Investitionen und Qualifikationen in allen
Mitgliedsstaaten durch gemeinsame Forschung und Entwicklung, Ausbildung,
Übungen und Beschaffungsprogramme fördern. [Hierfür] benötigen die
Mitgliedsstaaten bei den militärischen Spitzenfähigkeiten alle wichtigen
Ausrüstungen, um auf externe Krisen reagieren und die Sicherheit Europas
aufrechterhalten zu können.“[4]

Diese Ziele definieren das Ambitionsniveau, das die Mitgliedsstaaten
erreichen wollen und für das zivile und im Besonderen militärische
Mittel gestellt werden müssen.[5] Um dies zu bewerkstelligen, seien
höhere – und effizientere – Investitionen in den militärischen Bereich
notwendig, wofür wiederum   eine ehrgeizige PESCO vonnöten sei, wie
unter anderem die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. und
23. Juni 2017 festhielten.[6]

Die am 11. Dezember 2017 auf der Ratssitzung – auf Grundlage des
Vertrags von Lissabon – offiziell beschlossene PESCO soll hierfür vor
allem militärische Fähigkeiten und Kapazitäten bündeln, den Bedarf im
Verteidigungsbereich harmonisieren, einen gemeinsamen Rüstungsmarkt
schaffen und demnach gemeinsame EU-Militärstrukturen aufbauen.[7]
Militärische Kooperationsprojekte mehrerer Mitgliedsstaaten sollen
künftig innerhalb der PESCO entwickelt und umgesetzt werden und damit
offiziell unter dem Dach der EU erfolgen.

Ziel ist es, hierüber „militärische Spitzenfähigkeiten“ zu generieren
und gleichzeitig ein militärisches Kerneuropa zu etablieren. Denn mit
PESCO können Teile der EU-Militärpolitik per Mehrheitsentscheidung auf
Kleingruppen ausgelagert werden, wodurch das bisher geltende
Konsensprinzip einfach umgangen wird. Kleinere und mittlere EU-Länder
drohen so Mitsprache- und Einflussrechte über substanzielle Teile der
EU-Militärpolitik einzubüßen, da die Mitgliedsstaaten bindende
(Rüstungs-)Verpflichtungen erfüllen müssen – z.B. die Erhöhung der
Verteidigungshaushalte oder die Bereitstellung von Truppenverbänden –,
um überhaupt an PESCO-Projekten teilnehmen zu dürfen. Wie im Folgenden
dargestellt werden soll, wird hierüber ein immenser Aufrüstungsdruck
erzeugt, während die Einführung qualifizierter Mehrheitsentscheidungen
gleichzeitig Macht und Einfluss der EU-Großmächte weiter vergrößert.
Darüber hinaus wurden mittlerweile bereits die ersten PESCO-Projekte auf
den Weg gebracht, die den Verdacht erhärten, dass sich die EU hierüber
einen erheblichen Schritt weiter in Richtung einer Aufrüstungs- und
Interventionsunion begibt.

Ganze Studie zum download:
http://www.imi-online.de/download/IMI-Studie2018-2-PESCO.pdf

Anmerkungen

[1] Spiegel Online: 23 EU-Staaten gründen Militärunion. 13.11.2017.
[2] Tagesspiegel: Ein Meilenstein dank Donald Trump. 13.11.2017.
[3] Morgenpost: Wie sich Europa für die Zukunft rüstet. 8.11.2018.
[4] Vgl. Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa.
Eine Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der
Europäischen Union, Brüssel, 28.6.2016. (S.38f.)
[5] Vgl. Council of the European Union: Council conclusions on
implementing the EU Global Strategy in the area of Security and Defence.
14.11.2016.
[6] Vgl. Mitteilung des Europäischen Rates. 23.6.2017. (S.6)
[7] Vgl. Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich: Rat begründet die
ständige strukturierte Zusammenarbeit (PESCO) mit 25 teilnehmenden
Mitgliedsstaaten. 11.12.2017.



2.) IMI-Analyse zum Entwurf für einen neuen Traditionserlass der Bundeswehr

IMI-Analyse 2018/01
Kontinuität oder Bruch?
Der Entwurf zu einem neuen Traditionserlass der Bundeswehr
http://www.imi-online.de/2018/02/02/kontinuitaet-oder-bruch/
Lucius Teidelbaum (2. Februar 2018)

Rechte in und außerhalb der Bundeswehr sind unzufrieden mit der
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Beispielsweise klagt
Philip Kraft in seinem Beitrag „Das Militärische im Modernen Staat“, der
in den extrem rechten „Burschenschaftlichen Blättern“ 4/2017 erschien:
„Die bundesdeutschen Streitkräfte mußten in diesem Jahr einiges
durchmachen. Von Workshops zur sexuellen Vielfalt, großangelegten
Kasernendurchsuchungen, die Ausbildung von Wochenendsoldaten im
Schnelldurchlauf bis hin zur Erstellung eines Sex-Ratgebers mit dem
Fokus auf unterschiedlichen Orientierungen, Identitäten und
Lebensmodellen.“ (Seite 152) Der Burschenschafter und Referatsleiter in
der Rechtsabteilung des Deutschen Bundeswehrverbandes fordert: „Es ist
allerhöchste Zeit, daß Deutschland ein realistisches und respektvolles
Verhältnis zu seinen Streitkräften erlangt.“ (Seite 154)

Es handelt sich um einen Streit zwischen zwei verschiedenen Linien.
Einerseits der alte deutsche Militarismus, der Traditionen und
Kontinuitäten bewahren will. Er wird auf parlamentarischer Ebene von der
AfD und Teilen der Union und FDP vertreten. Auch innerhalb der
Bundeswehr hat er seine AnhängerInnen.
Dagegen (re)präsentiert die Bundesverteidigungsministerin einen neuen
deutschen Militarismus, der auch bereit ist alte, störende Zöpfe
abzuschneiden. Ziel ist eine effektive, also kriegsfähige, moderne
Bundeswehr, die möglichst frei ist von allen Skandalen. So ordnete sie
etwa in Reaktion auf den Fall Franco A. ein Großreinemachen in den
Kasernen an, in dessen Zug problematische Devotionalien entfernt wurden.
Diese Säuberungsaktion wurde von rechten KritikerInnen als Bildersturm
gesehen und es gab entsprechend empörte Kommentare.

Vor diesem Hintergrund wurde gleichzeitig mit den Kasernen-Beräumungen
offenbar auch in Reaktion auf den Fall Franco A. eine Überarbeitung des
Traditionserlasses der Bundeswehr von 1982 beschlossen, der seit einiger
Zeit als Entwurf vorliegt.

Neuentwurf und auch Neuanfang?

Der im November 2017 vorgestellte Entwurf für einen neuen
Traditionserlass ist mit knapp neun Seiten eher kurz gehalten. Von
vielen Medien wurde er als Bruch mit allen deutschen Armeetraditionen
interpretiert. So heißt es in dem Entwurf: „2.1 Die deutsche
(Militär-)Geschichte ist geprägt von tiefen Zäsuren. Insbesondere
aufgrund des folgeschweren Missbrauchs militärischer Macht, vor allem
während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, gibt es keine
ungebrochene deutsche Militärtradition.“

Zum Thema „Deutsche Streitkräfte bis 1945“ heißt es: „Bis zum Ende des
Kaiserreichs waren deutsche Streitkräfte loyale Machtinstrumente ihrer
feudalen Landesherren und stabilisierender Bestandteil einer vornehmlich
kleinstaatlichen und dynastischen Ordnung. Sie leiteten daraus eine
herausgehobene Stellung in Staat und Gesellschaft ab. […] In der
Weimarer Republik gab es erstmals gesamtdeutsche Streitkräfte. Die
Reichswehr legte ihren Eid auf die Verfassung ab, sicherte sich jedoch
eine weit gehende innere Autonomie und blieb Zeit ihres Bestehens zu
großen Teilen einem vor- und antidemokratischen Geist verhaftet. Der
demokratisch verfassten Weimarer Republik blieb sie fremd und ein ‚Staat
im Staate‘. Mit Wiedereinführung der Wehrpflicht 1935 ging aus der
Reichswehr die Wehrmacht hervor. Ihr Eid unbedingten Gehorsams galt
allein Adolf Hitler als ‚Führer‘ und ‚Oberstem Befehlshaber‘. Die
Wehrmacht diente dem nationalsozialistischen Unrechtsregime und war in
dessen Verbrechen schuldhaft verstrickt, die in ihrem Ausmaß, in ihrem
Schrecken und im Grad ihrer staatlichen Organisation einzigartig in der
Geschichte sind.“

Spielräume für reaktionäre „Traditionspflege“

Trotz manch kritischer Absätze offenbart eine genauere Lektüre des
Entwurfs, dass beileibe nicht alle Traditionslinien zu früheren
deutschen Armeen gekappt werden. Zu den vordemokratischen deutschen
Armeen heißt es zwar, wie bereits zitiert, diese seien „loyale
Machtinstrumente ihrer feudalen Landesherren und stabilisierender
Bestandteil einer vornehmlich kleinstaatlichen und dynastischen Ordnung“
gewesen. Aber: „Dessen ungeachtet entwickelten deutsche Streitkräfte
zahlreiche fortschrittliche und richtungsweisende Verfahren, Strukturen
und Prinzipien, etwa die moderne Stabsarbeit, das Führen mit Auftrag,
das Führen von vorne oder das Generalstabswesen.“ Das kann man durchaus
als positiven Bezug auf die preußische Militärtradition verstehen.

Außerdem werden wohl auch in Zukunft weiterhin einzelne
Wehrmachtssoldaten als Vorbilder präsentiert werden: „Die Aufnahme
einzelner Angehöriger der Wehrmacht in das Traditionsgut der Bundeswehr
ist dagegen grundsätzlich möglich.“ Auch gilt laut Entwurf „das Eiserne
Kreuz als nationales Hoheitszeichen und als Sinnbild für Tapferkeit,
Freiheitsliebe und Ritterlichkeit“ und „das Lied vom guten Kameraden als
letztem Abschiedsgruß und Herzstück jeder militärischen Trauerfeier.“
Sowohl das Eiserne Kreuz als auch das Lied vom guten Kameraden fanden
auch im Nationalsozialismus starke Verwendung, auch wenn sie einer
älteren Tradition entspringen.

Ein weiterer kritischer Blick offenbart zudem, dass offensichtlich auch
darüber hinaus noch Spielräume gelassen werden. Die früher häufig
anzutreffenden Patenschaften zwischen Bundeswehr-Einheiten und
Veteranenverbänden werden – um Jahrzehnte verspätet –untersagt: „4.7
Traditionen von Verbänden ehemaliger deutscher Streitkräfte werden an
Truppenteile und Dienststellen der Bundeswehr nicht verliehen. Fahnen
und Standarten früherer deutscher Streitkräfte werden in der Bundeswehr
nicht mitgeführt oder begleitet.“ Zudem heißt es auch: „Dienstliche
Kontakte mit Nachfolgeorganisationen der ehemaligen Waffen-SS oder der
Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger sind untersagt.“

So positiv das klingen mag, hier werden in den neuen Traditionserlass
nur die ergänzenden Verfügungen eingeschrieben, die nach diversen
Skandalen bereits erlassen worden waren. Interessanterweise werden
Veteranenorganisationen der Wehrmacht nicht benannt. Das dürfte kein
Zufall sein. Zwar ist der Einfluss der Traditionsverbände der Wehrmacht
stark zurückgegangen, doch noch immer existieren Kontakte zwischen ihnen
und einzelnen Bundeswehr-Soldaten und -Einheiten. So organisieren sich
beispielsweise bis heute im „Kameradenkreis der Gebirgstruppe“ sowohl
ehemalige Gebirgsjäger der Wehrmacht und Waffen-SS, als auch der
Bundeswehr. Außerdem wird auch zu den aktiven Gebirgsjägern, etwa am
Standort Mittenwald, Kontakt gehalten. Beispielsweise heißt es im
Verbandsblatt „Die Gebirgstruppe“ 2/2016 über die Feier des
Veteranenverbandes auf dem Hohen Brendten bei Mittenwald in Bayern: „Die
Brendtenfeier an einem Wochentag und als ein Teil des ‚Tages der
Gebirgssoldaten‘. Das Konzept ist aufgegangen: Obwohl das Wetter
überhaupt nicht mitspielte, der Salzburger Schnürlregen den Tag fest im
Griff hatte, haben erstaunlich viele Kameraden nebst Angehörigen den Weg
auf den Brendten gefunden. Besonders erfreulich war die große Zahl von
Soldaten aus der Gebirgsjägerbrigade 23.“ (Seite 3) Weiter heißt es:
„Dass so viele Angehörige der Truppe in Uniform an der Feier teilnehmen,
zeigt, dass ehemalige und aktive Gebirgsjäger gemeinsam in der Trauer um
unsere Toten vereint sind.“ (Seite 4) Ganz selbstverständlich kommen
hier seit Jahrzehnten Veteranen von Wehrmacht, Waffen-SS und Bundeswehr
sowie aktive BundeswehrsoldatInnen zusammen. Eine erweiterte
Formulierung in einem neuen Traditionserlass hätte solche Kontakte in
Frage stellen können, unterbleibt aber.

Es stellt sich ohnehin die Frage inwiefern ein neuer Traditionserlass in
der Lage ist, inoffizielle Traditionsbildungen zu unterbinden. Die
vielen Spielräume, die er lässt, nähren zudem den Verdacht, dass dies
letzter Konsequenz auch gar nicht beabsichtigt wird. Denn viele Vorfälle
haben gezeigt, dass zwischen dem offiziellen Traditionsverständnis und
dem internen Traditionsverständnis in einigen Einheiten eine eklatante
Lücke klafft. Im KSK gab beispielsweise der ehemalige Kommandeur nach
seiner Absetzung vor einigen Jahren in einem Bildband bekannt, seine
Truppe habe sich in einer Wehrmachts- und Waffen-SS-Tradition
verstanden. Ähnliches gilt offenbar weiterhin für viele Gebirgsjäger-
und Fallschirmspringer-Einheiten.

Fokus Bundeswehr

Das Verteidigungsministerium scheint mit dem Traditionserlass gleich
mehrere Interessen zu verfolgen: Erstens geht es darum, gerade vor dem
Hintergrund der jüngsten Skandale, eine möglichst weit reichende
Distanzierung von „problematischen“ früheren deutschen Armeen zu
signalisieren. Dies geschieht aber zweitens nicht ohne dass genügend
Spielräume gelassen werden, um die einflussreichen „Traditionalisten“
nicht komplett zu verärgern. Vor allem scheint es aber drittens darum zu
gehen, einen positiven Traditionsbezug auf die Bundeswehr zu etablieren.

So wird in dem neuen Entwurf betont, die Bundeswehr sei ihr eigener
Traditionsgeber und dementsprechend seien auch hier die positiven Bezüge
zu suchen, um sinn- und identitätsstiftend zu wirken: „In dem
überarbeiteten Regelwerk wird die eigene Geschichte der Bundeswehr als
‚zentraler Bezugspunkt der Tradition‘ genannt; eine Neuerung gegenüber
dem bisherigen Erlass aus dem Jahr 1982. In den 35 Jahren seiner
Gültigkeit hat sich die Armee durch das Ende des Kalten Krieges, die
Wiedervereinigung, mehrere Auslandseinsätze und die Aussetzung des
Wehrdienstes stark verändert.“ (taz, 22.11.2017)

Weiter gilt aber natürlich auch die Bundeswehr bis 1990 als positiver
Bezugspunkt, nämlich, wie es im Entwurf heißt, in ihrer Rolle bei der
„Bewahrung von Freiheit und Frieden im Kalten Krieg und das Eintreten
für die deutsche Einheit,“ Das ist aber schon allein deswegen
problematisch, weil in der Bundeswehr in den 1950er und 1960er Jahren
durch personelle Kontinuitäten im Offizierskorps noch der 'alte Geist'
vorherrschte. Hinzu kommt ein virulenter Antikommunismus, der häufig mit
antislawischen Versatzstücken versehen war und der während des gesamten
Kalten Krieges wirksam war und von dem in dem Entwurf natürlich keine
Rede ist.

Vor allem scheint das Ziel aber darin zu bestehen, mit dem Erlass ein
„neues“ Traditionsverständnis zu etablieren, das sich aus der
gewandelten Rolle der Bundeswehr hin zu einer Einsatzarmee ableitet. So
wird als ein weiterer „zentraler Bezugspunkt der Tradition der
Bundeswehr“ der „Beitrag der Bundeswehr zum internationalen
Krisenmanagement sowie ihre Bewährung in Einsätzen und im Gefecht“
angeführt: „Diese Geschichte zu würdigen und zu entfalten, ist Aufgabe
aller Angehörigen der Bundeswehr. Sie bietet eine breiten Fundus, um
Tradition zu stiften. Daraus gewinnt das Selbstverständnis unserer
Bundeswehr Sinn und Stolz.“

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