Es ging um zwei Verfahren, zu denen das BVerfG eine 2 tägige Anhörung machte und die Medien eingeladen hatte:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-107.html
Mit Video-Einspieler kam es gestern sogar in der Tagesschau:
http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-372431.html
und mit Video-Einspieler in den ZDF Nachrichten "Heute", dabei spricht Matthias Seibt für den BPE ab Minute 2:06:
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/einschneidender-freiheitsentzug-fixieren-100.html
und: https://www.zdf.de/nachrichten/heute/bundesverfassungsgericht-verhandelt-ueber-fixieren-von-patienten-100.html
sowie: https://www.zdf.de/nachrichten/heute-plus/fixierung-als-zwangsmassnahme-100.html
Hier die anderen Medienberichte:
Ärzteblatt: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/88839/Bundesverfassungsgericht-verhandelt-ueber-Freiheitsbeschraenkung-durch-Fixierung
Tagesspiegel: http://www.tagesspiegel.de/politik/bundesverfassungsgericht-duerfen-psychiatriepatienten-zwangsgefesselt-werden/20908634.html
Süddeutsche: http://www.sueddeutsche.de/panorama/interview-am-morgen-eine-fixierung-ist-immer-das-scheitern-einer-behandlung-1.3845447
Stuttgarter Nachrichten: https://tinyurl.com/ycn3j3yq Zitat am Ende:
Matthias Seibt vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener hingegen sieht ein grundsätzliches Problem durch die Frage eines Richtervorbehalts nicht gelöst: den Umgang mit den psychisch erkrankten Menschen. Folter werde zur Heilbehandlung erklärt, sagt Seibt: „Würde die Polizei so mit Tatverdächtigen oder der Strafvollzug so mit Kriminellen umgehen, die Medien berichteten voller Empörung.“Martin Zinkler wurde ebenfalls angehört. Er hat sein Statement hier veröffentlicht:
https://www.psychiatrie-verlag.de/fileadmin/storage/dokumente/Diverse/2018/Zinkler_BvG_R_P.pdf
Zitat daraus:
Patientinnen der Psychiatrie haben keine anderen Rechte als Patienten der Chirurgie, Ärzte in der Psychiatrie haben keine anderen Rechte als Ärztinnen, die in einer Notaufnahme arbeiten.Es werden noch weitere Berichte folgen.
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Zwangssterilisierungen in Japan
Die Japanische Nachrichtenagentur "KYODO NEWS" berichtet gestern von mindestens 16.500 Zwangssterilisationen in Japan.
Mit dem Vorbild des deutschen Zwangssterilisierungsgesetzes von 1933 hatte Japan ein ähnliches rassenhygienisch-eugenisches Gesetz benutzt, das erst 1996 endgültig außer Kraft gesetzt wurde.
Eine Frau hat nun auf Schadenersatz in Höhe von über 100.000,- US$ geklagt.
Der ausführlicher Bericht in Englisch hier:
https://english.kyodonews.net/news/2018/01/58ad67bc64f3-woman-sues-japan-govt-over-forced-sterilization-under-eugenics-law.html
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