Hier das Youtube Video dazu: https://youtu.be/BpMGhL9bTxo
Wir berichteten bereits am 22. Juni 2017 über Alexandra Beeks phantastische Doktorarbeit, die zur Einstellung in die Berliner Forensik führte: https://www.zwangspsychiatrie.de/2017/06/beweis-forensik-psychiater-wissen-gar-nix
Alexandra Beek: „Die haben gefragt: „Worüber haben Sie denn promoviert? Wie hieß denn das Thema?“ Dann habe ich gesagt: „Grenzen und Möglichkeiten moderner Psychopharmakotherapie am Beispiel schizophrenen Residiuums“.“In einer Psychiatrie ist also sowohl das Rosenhan Experiment mit den "Simulanten" auf der Patientenseite, als auch das sog. "Postel-Experiment" mit "Simulaten" auf der Ärzteseite jederzeit wiederholbar. Einfach deshalb, weil es gar keine psychische Krankheit gibt und so auch kein ärztliches Spezialwissen darüber geben kann. Dieses "Wissen" wird von Psychiatern nur vorgetäuscht. Tatsächlich ist es ein Scheinwissen, besser ein Wortgestöber oder psychiatrischer Diagnonsens.
ZDF: „Alexandra schildert Versuche, die sie sich nur ausgedacht hat. Die Reaktion des Fachgremiums überrascht Alexandra selbst.“
Alexandra Beek: „Dann wollten sie wissen, wie das Ergebnis war, dann habe ich gesagt: „Bei Menschen, die so lange hoch dosiert diese Medikamente genommen haben, hätte sich an deren Befinden nichts verändert. Auch ohne Medikamente nicht.“ Da wären sie ganz begeistert davon – das wäre ein wissenschaftlicher Durchbruch gewesen und interessant wohl.“
ZDF fragt: „Wollten sie die Doktorarbeit sehen?“
Alexandra Beek: „Nein – die gab’s ja auch nicht!“
Besonders pikant war das Dritte "Postel-Experiment": die perfekte „Ex-In“ Karriere von Henry T. vom behandelten „Psychisch Kranken“ zu einem Psychiater. Und er verdiente dabei 15 Monate lang monatlich 4300,- € brutto! Wir berichteten darüber am 26. Oktober letzten Jahres: https://www.zwangspsychiatrie.de/2017/10/psychiatrie-alles-nur-hochstapler
Wir danken allen Dreien für ihren aufklärerischen Einsatz.
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Land Bremen hat Sonderrecht ?
Am 24.9.2017 berichtete die TAZ-Nord, wie das Bundesverfassungsgericht die Bremer Justiz in einer Entscheidung scharf kritisierte. Es ging dabei gleich um mehrere Entscheidungen, nach denen Meike S. in die Forensik mit denen forensische Psychiatrie des Klinikums Bremen-Ost (KBO) gesperrt wurde. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht hatten, salopp gesagt, schlampig gearbeitet. Dass man außerhalb Bremens die Rechtslage mitunter anders beurteilt, stellte schon der Generalbundesanwalt klar: „Ein Erfolg wird der Verfassungsbeschwerde nicht zu versagen sein“, schrieb er dem Verfassungsgericht. Bericht siehe: www.taz.de/!5475400Nun berichtet am 17.1.2018 die TAZ-Nord darüber, wie auch der Bundesgerichtshof die Verurteilung von Meike S. mit § 63 aufgehoben haben, Zitat aus dem Bericht www.taz.de/!5475402 :
Und nun die Entscheidung des BGH: „Das sagt ganz klar, dass die Schlussfolgerungen, die aus den Einzeltaten von Meike S. gezogen wurden, falsch waren: nämlich, dass sie gefährlich ist“, sagt Sommerfeldt. Nun muss der Fall ganz neu verhandelt werden, von einer anderen Strafkammer des Bremer Landgerichts. Das bedeutet allerdings auch, dass ihr Freispruch aufgehoben ist: „Sie kann also diesmal durchaus verurteilt werden, aber da sie nicht vorbestraft ist, rechne ich nicht mit einer Haft-, sondern unter Umständen mit einer Geldstrafe“, sagt Sommerfeld. Dass erneut nach § 63 entschieden wird, hält er für höchst unwahrscheinlich: „Dafür hat nicht nur das Verfassungsgericht, sondern jetzt auch der BGH in seinem Beschluss sehr deutlich gesagt, was dafür vorliegen muss.“Heute haben wir die Nachricht bekommen, dass Meike S. um 14 Uhr aus der Forensik entlassen wurde, nachdem die Klinik alles versucht hatte, sie nach ihren eigenen Regeln dort weiter festzuhalten.
Wieder ein Beweis, was ein/e gute/r und ausdauernde/r AnwältIn selbst in Bremen erreichen kann. Vera Stein musste sogar bis nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen, bis ihre Zwangseinweisung in Bremen 2005 endlich als Unrecht erkannt wurde, siehe: http://www.die-bpe.de/vera_stein.htm
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