Prozess gegen Mitglieder der neonazistischen „Gruppe Freital“ beim OLG Dresden
Kein Bedauern, keine Reue – ein Überzeugungstäter erzählt
Bevor am heutigen Hauptverhandlungstag
der Angeklagte Festing aussagte, wurde ein weiterer Nebenkläger aus der
Bahnhofstraße vernommen. Der Geschädigte schilderte, wie schon seine
ehemaligen Mitbewohner zuvor, wie er in der Nacht vom 20.09.2015 durch
einen lauten Knall aus dem Schlaf gerissen wurde. Ihm sei sofort das
Loch in der Wand über der Küchentür aufgefallen, dass zu vor noch nicht
dagewesen war. Offensichtlich wurde dies durch einen Splitter des
zerborstenen Küchenfensters verursacht. Weiter schilderte auch er die
agressiv feindliche Stimmung in Freital. Insgesamt hätten die
Geflüchteten alle das Gefühl gehabt, nicht gemocht zu werden, obwohl es
keine offenen Konflikte mit anderen gab. Die
Verteidigung des Angeklagten Seidel versuchte erneut, rassistische
Vorurteile in ihre Befragung einzubringen und den Nebenkläger dadurch
nochmals zum Opfer einer ablehnenden rassistischen Grundstimmung zu
machen. Da Rechtsanwalt Kohlmann jedoch nicht erklären konnte, was die
Frage nach den Fluchtgründen des Nebenklägers zur Aufklärung der
angeklagten Taten beitragen könne, wies das Gericht die Frage als
unzulässig zurück. Der Verteidiger hatte den Bogen mit seiner Frage und
der darin mitschwingenden Unterstellung, der Nebenkläger sei nicht
berechtigt, sich in Deutschland aufzuhalten, überspannt. Das Gericht
folgte der Auffassung der Nebenklage und Bundesanwaltschaft, dass die
Frage unzulässig ist.
Sodann begann der Angeklagte Festing mit
seiner Einlassung. Die Schilderungen des Angeklagten waren so
unverblümt wie unemotional. Die Schilderungen des Angeklagten waren
geradlinig und kaltblütig. Er räumte offen ein aus seinen Taten auch in
der JVA keinen Hehl zu machen und sich nun auch vor Gericht offenbaren
zu wollen. Wenn er auch die ihm in der Anklage zur Last gelegten Taten
einräumte, ließ seine Aussage gleichzeitig jede Auseinandersetzung mit
der rassistischen, rechten Motivation vermissen. Worte der
Entschuldigung an den zuvor vernommenen und noch anwesenden Nebenkläger
richtete er nicht. Da die Befragung des Angeklagten Festing am kommenden
Dienstag fortgesetzt werden wird, verzichten wir an dieser Stelle auf
eine ausführliche Schilderung und werden diese nach Ende der Aussage von
Festing veröffentlichen.
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