Etwas verspätet hier noch ein Text von Thomas Meyer-Falk aus der JVA in Freiburg. Viel Spaß beim lesen!
Sicherungsverwahrung – eine Maßregel der Nazis?!
Immer wieder wird in Zweifel gezogen,
dass es die Nationalsozialisten gewesen sind, welche die Maßregel der
Sicherungsverwahrung eingeführt haben. Deshalb heute dieser Zwischenruf.
Die Zweifler: Erst vor kurzem hat eine/e anonyme/r KommentatorIn zu einem Artikel von Smily( https://linksunten.indymedia.org/de/node/190531)
die These aufgestellt, die Sicherungsverwahrung sei „schon in der
Weimarer Republik durch das Parlament gewunken“ worden und erst „nach
der Machtergreifung Hitlers in Kraft“ getreten.
Die Fakten: Eingeführt
wurde die Sicherungsverwahrung mit ‘Gewohnheits-verbrechergesetz’ vom
24.11.1933 (vgl. Reichsgesetzblatt 1933, S.995 ff ). Es trifft
allerdings zu, dass schon während der Weimarer Republik die Einführung
der SV diskutiert wurde, jedoch kein geringerer als Kurt Tucholsky,
engagierte sich nachdrücklich und erfolgreich gegen solche Pläne
(‘Nieder mit der Sicherungsverwahrung’ in ‘Die Weltbühne’ 1928,
S.838,vgl.(http://www.textlog.de/tucholsky-verwahrung.html).
Weiter wird gelegentlich behauptet, die SV sei während des NS-Reichs
kaum oder nie zur Anwendung gekommen. Schon 1934 wurde in 3.723 Fällen
die SV verhängt. Sicherungsverwahrte galten als „unwertes Leben in
höchster Potenz“ (zitiert nach Tobias Mushoff,
‘Strafe-Maßregel-Sicherungsverwahrung’, S.25, Fußnote 118). Die
vorgenannte Äußerung stammt vom damaligen Reichsjustizminister THIERACK.
Dieser fuhr in einem ‘Richterbrief’ von 1944 fort, das Strafrecht diene
„der Auslese, Reinigung und Gesunderhaltung unseres Volkes“. Schon 1942
vereinbarten Thierack und der Reichsführer SS und Chef der Deutschen
Polizei, Heinrich Himmler, die -Zitat- „Auslieferung asozialer Elemente
aus dem Strafvollzug an den Reichsführer SS zur Vernichtung durch
Arbeit“ (vgl. Mushoff, a.a.O., S. 25), dazu zählten auch die
Sicherungsverwahrten. Alleine im Lager Mauthausen starben bis Februar
1944 insgesamt 6.736 „SV-Häftlinge“.
Geborene VerbrecherInnen !?: Die
hinter der Einführung der SV stehende biologistische Sichtweise, bei
‘Gewohnheitsverbrechern’ handele es sich um
‘biologistisch-determinierte’ Kriminelle, um ‘Minderwertige’ und
‘Schädlinge’ mag nicht ausschließlich in der nationalsozialistischen
Ideologie zu finden sein, aber unstreitig passte diese Sichtweise zu dem
zutiefst ‘rassistischen, völkischen und nationalistischen Gedankengut’
(vgl. die sehr instruktive Bachelor-Arbeit von Herrn B. , vorgelegt an
der Philipps-Universität Marburg am 29.06.2015, ‘Geborene
VerbrecherInnen? Der biologisierende Diskurs in der Kriminologie am
Beispiel der Sicherungsverwahrung in Deutschland’ (http://ow.ly/WNc9N).
Resümee: Weshalb immer
wieder bestritten wird, dass die Sicherungsverwahrung durch die
Nationalsozialisten eingeführt wurde, kann nicht wirklich erklärt
werden. Dass sich heute die Haftbedingungen von jenen der NS-Zeit mehr
als nur erheblich unterscheiden, das liegt offen auf der Hand. Der
Hinweis auf den Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes im November
1933 soll deutlich machen, dass Denkfiguren durchaus die Jahrzehnte
überdauert haben. Heutzutage würde zwar kein Gericht, kein Personal
einer JVA davon sprechen, es gehe um die ‘Unschädlichmachung’ von
‘verbrecherischen Schädlingen’;allerdings schwingt genau diese
Vorstellung bei allen Entscheidungen mit. Denn rational lässt sich die
Beibehaltung der SV nicht erklären. Alle einschlägigen Untersuchungen
belegen nachdrücklich, dass weit über 50 Prozent aller
Gefährlichkeitsprognosen im Bereich der SV schlicht falsch sind. Falsch
im Sinne einer den Insassen zu Unrecht unterstellten Rückfallgefahr.
Hunderte von Menschen werden weggesperrt, vielfach bis zum Tode; man
macht sie also, im Sinne der Vorgaben von 1933 ‘unschädlich’. Die paar
(Pseudo)Privilegien die man den Insassen sich zu gewähren herablässt,
können nicht ansatzweise den Verlust der Freiheit aufwiegen.
Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV) Hermann-Herder-Str.8, D-79104 Freiburg https://freedomforthomas.wordpress.com
P.S.: Herzliche und solidarische Grüße an
dieser Stelle an Smily! Mittlerweile seit drei Jahren entzieht er sich
erfolgreich den Repressionsorganen, die ihn nur zu gerne wieder
einknasten würden! Freiheit wird einem niemals gegeben – wir müssen sie
uns nehmen!
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