Dienstag, 25. Oktober 2016
Hitlergruß rechtfertigt fristlose Kündigung: Mitarbeiter beleidigt Betriebsratsvorsitzenden mit ausgestreckten Arm und rechter Parole
"Das Zeigen des Hitlergrußes rechtfertigt nach einer Entscheidung des
Hamburger Arbeitsgerichts eine fristlose Kündigung. In dem Verfahren
hatte ein entlassener Fahrer eines Patiententransportunternehmens
gegen seine Entlassung geklagt, wie das Gericht am Donnerstag
mitteilte. Ausgangspunkt der Kündigung war Ende 2015 ein Streit des
Mannes mit dem Betriebsratsvorsitzenden des Unternehmens. Nach dem
Streit soll der Fahrer seinen ausgestreckten Arm zum Hitlergruß
gehoben und seinen Kontrahenten mit den Worten »Du bist ein heil, du
Nazi!« beleidigt haben. Das Unternehmen hatte dem Mann daraufhin mit
sofortiger Wirkung gekündigt (Az.: 12 Ca 348/15). Der Hitlergruß durch
Erheben des ausgestreckten Arms war aus Sicht des Gerichts ein
wichtiger Kündigungsgrund. Diese Geste stelle ein
nationalsozialistisches Kennzeichen dar, das in einem
Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden müsse, begründete die
Kammer..." Beitrag vom 21. Oktober 2016 bei neues Deutschland online
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1029528.hitlergruss-rechtfertigt-fristlose-kuendigung.html
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