Dienstag, 25. Oktober 2016

Jobcenter müssen Telefonlisten nicht herausgeben


"… Nach einem heutigen Urteil (20.10.16) des Bundesverwaltungsgerichts 
sind die Behörden nicht unbedingt dazu verpflichtet, die 
Telefonnummern einzelner Sachbearbeiter auf Antrag herauszugeben. (…) 
Zum einen seien die Diensttelefonnummern (wohlgemerkt nicht die 
Privatnummern) von Mitarbeitern als personenbezogene Daten zu werten. 
Diese dürften daher nur dann herausgegeben werden, wenn die 
betroffenen Sachbearbeiter zugestimmt hätten oder im Einzelfall ein 
überwiegendes öffentliches Interesse vorhanden sei. Ein solches 
Interesse konnte die vorige Instanz allerdings nicht erkennen. Zum 
anderen hatte das Gericht auch nichts einzuwenden gegen die Urteile 
des Oberverwaltungsgerichts Münster und des Verwaltungsgerichtshofs 
München. Die sahen durch die Herausgabe der Listen die öffentliche 
Sicherheit gefährdet und argumentierten, dass durch die Bekanntgabe 
der Telefonnummern von Jobcenter-Mitarbeitern die Funktionsfähigkeit 
der Jobcenter beeinträchtigt werden könnten. Durch Anrufe von außen 
würden Mitarbeiter daran gehindert, effektiv zu arbeiten. Zudem seien 
Mitarbeiter durch telefonische Angriffe und Diffamierungen gefährdet…" 
Aus dem Beitrag "Frag Das Jobcenter: Sozialbehörden müssen 
transparenter werden" von Arne Semsrott bei netzpolitik.org vom 20. 
Oktober 2016
https://netzpolitik.org/2016/frag-das-jobcenter-sozialbehoerden-muessen-transparenter-werden/

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