Dienstag, 25. Oktober 2016
Jobcenter müssen Telefonlisten nicht herausgeben
"… Nach einem heutigen Urteil (20.10.16) des Bundesverwaltungsgerichts
sind die Behörden nicht unbedingt dazu verpflichtet, die
Telefonnummern einzelner Sachbearbeiter auf Antrag herauszugeben. (…)
Zum einen seien die Diensttelefonnummern (wohlgemerkt nicht die
Privatnummern) von Mitarbeitern als personenbezogene Daten zu werten.
Diese dürften daher nur dann herausgegeben werden, wenn die
betroffenen Sachbearbeiter zugestimmt hätten oder im Einzelfall ein
überwiegendes öffentliches Interesse vorhanden sei. Ein solches
Interesse konnte die vorige Instanz allerdings nicht erkennen. Zum
anderen hatte das Gericht auch nichts einzuwenden gegen die Urteile
des Oberverwaltungsgerichts Münster und des Verwaltungsgerichtshofs
München. Die sahen durch die Herausgabe der Listen die öffentliche
Sicherheit gefährdet und argumentierten, dass durch die Bekanntgabe
der Telefonnummern von Jobcenter-Mitarbeitern die Funktionsfähigkeit
der Jobcenter beeinträchtigt werden könnten. Durch Anrufe von außen
würden Mitarbeiter daran gehindert, effektiv zu arbeiten. Zudem seien
Mitarbeiter durch telefonische Angriffe und Diffamierungen gefährdet…"
Aus dem Beitrag "Frag Das Jobcenter: Sozialbehörden müssen
transparenter werden" von Arne Semsrott bei netzpolitik.org vom 20.
Oktober 2016
https://netzpolitik.org/2016/frag-das-jobcenter-sozialbehoerden-muessen-transparenter-werden/
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