Massive Strafen seit 1. August
24.10.2016
Vor einigen Tagen hatte die Bundesagentur für Arbeit vermelden lassen, dass immer weniger Hartz IV Bezieher mit Sanktionen belegt werden. Mancherorts wurde dabei schon von einer Entspannung der Sanktionspraxis gesprochen. Nun aber kündigt die BA weitreichende Verschärfungen der „Strafen“ an. Werden Informationen vergessen, bzw. nach Meinung der Behörden „vergessen“, drohen hohe Bußgelder. Ab sofort wird hier nämlich ein sattes Strafgeld von bis zu 5000 EUR fällig. Das ergeht aus einer internen Weisung der BA an die Jobcenter.
24.10.2016
Vor einigen Tagen hatte die Bundesagentur für Arbeit vermelden lassen, dass immer weniger Hartz IV Bezieher mit Sanktionen belegt werden. Mancherorts wurde dabei schon von einer Entspannung der Sanktionspraxis gesprochen. Nun aber kündigt die BA weitreichende Verschärfungen der „Strafen“ an. Werden Informationen vergessen, bzw. nach Meinung der Behörden „vergessen“, drohen hohe Bußgelder. Ab sofort wird hier nämlich ein sattes Strafgeld von bis zu 5000 EUR fällig. Das ergeht aus einer internen Weisung der BA an die Jobcenter.
Das Strafgeld können schon dann verhängt werden, wenn
Angaben "nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig“
gemacht wurden. Bislang war es so, dass eine Strafe fällig wurde, wenn
Betroffene mutwillig falsche Angaben machten. Bislang sind keine Strafen
vorgesehen, wenn Antragsteller keine Angaben machten.
Die Weisung gilt für alle Anträge die seit dem 1. August 2016 gestellt wurden. Betroffen könnten zum Beispiel Leistungsempfänger sein, die einen größeren Betrag geschenkt bekommen und dies nicht melden. Bei leichteren Vergehen und „im Ermessen des Jobcenters“, können auch Verwarnender in Höhe von 55 EUR verlangt werden. Bislang waren hier lediglich bis zu 50 EUR vorgesehen. Wer die Bußgelder nicht zahlen kann (was wohl fast immer der Fall sein wird) oder will, muss sogar mit Gefängnis rechnen.
Damit spielt sich erneut die Bundesagentur als Vollstreckungsbehörde auf. Ob das rechtens ist, wird sicher- aber leider irgendwann- ein höheres Gericht zu entscheiden haben. Bis dahin haben die Betroffenen das Nachsehen. (sb)
Die Weisung gilt für alle Anträge die seit dem 1. August 2016 gestellt wurden. Betroffen könnten zum Beispiel Leistungsempfänger sein, die einen größeren Betrag geschenkt bekommen und dies nicht melden. Bei leichteren Vergehen und „im Ermessen des Jobcenters“, können auch Verwarnender in Höhe von 55 EUR verlangt werden. Bislang waren hier lediglich bis zu 50 EUR vorgesehen. Wer die Bußgelder nicht zahlen kann (was wohl fast immer der Fall sein wird) oder will, muss sogar mit Gefängnis rechnen.
Damit spielt sich erneut die Bundesagentur als Vollstreckungsbehörde auf. Ob das rechtens ist, wird sicher- aber leider irgendwann- ein höheres Gericht zu entscheiden haben. Bis dahin haben die Betroffenen das Nachsehen. (sb)
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