Dienstag, 25. Oktober 2016
Dossier: Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen 2016
a) Was zu erwarten war: "Neue Regelungen zu Werkverträgen und
Leiharbeit beschlossen"
Bundestags-Meldung vom 21.10.2016 mit allen behandelten
Gesetzesentwürfen und Dokumenten
https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTYva3c0Mi1kZS1sZWloYXJiZWl0LzQ3NjExMA==&mod=mod445720
b) Zitat des Tages
In der Plenarsitzung wurde mehrfach kritisiert, dass
Verschlechtwerungen durch Tarifvertrag möglich sind - dies ist unser
tägliches Reden, daher kommt unser Lieblingssitat von Tobias Zech
(CDU/CSU):
"wenn man den KollegInnen der Opposition zuhört, könnte man meinen, es
handele sich um moderne Sklaverei" (ungefährer Wortlaut, waren durch
Lachen abgelenkt) - spontane Reaktion unsererseits: JA! JA! JA!
c) Was leider auch zu erwarten war: "IG Metall begrüßt Gesetz zu
Leiharbeit und Werkverträgen"
"Die IG Metall hat die Verabschiedung des Gesetzes zu Leiharbeit und
Werkverträgen durch den Deutschen Bundestag begrüßt. (...) Beim
Einsatz von Leiharbeit enthalte das Gesetz einige konkrete
Verbesserungen, vor allem werde der weit verbreiteten Praxis des
beliebigen Statuswechsels zwischen (Schein-)Werkvertrag und Leiharbeit
ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Dies sei ein wichtiger Schritt in
Richtung einer besseren Ordnung am Arbeitsmarkt. Gleichzeitig bleibe
der Spielraum für tarifliche Lösungen erhalten. "Die IG Metall hat in
diesem Bereich über 40.000 Mitglieder und ist für deren
Interessenswahrung verantwortlich. Wir sehen in dem Gesetzentwurf eine
gute Basis, diese Beschäftigten auch in Zukunft tarifpolitisch wirksam
zu vertreten", sagte Hofmann. Die bisherigen Handlungsmöglichkeiten
der Tarifvertragsparteien seien durch das Gesetz nun enger gefasst:
Nach spätestens 15 Monaten müsse ein im Vergleich zu
Stammbeschäftigten gleichwertiges Arbeitsentgelt gezahlt werden.
Außerdem sei die Festlegung einer Höchstüberlassungsdauer zwingend.
"Das Gesetz gibt den Tarifvertragsparteien dabei den Spielraum,
branchenbezogene Lösungen zu finden. (...) Die IG Metall strebt nun
nach Verabschiedung des Gesetzes an, auf Basis vorangegangener
Sondierungen und Diskussionen in den Bezirken mit den
Arbeitgeberverbänden der Entleihunternehmen und der Leiharbeitsbranche
notwendige Anpassungen der Tarifverträge zu vereinbaren. "
Pressemitteilung vom 21.10.2016
https://www.igmetall.de/pressemitteilungen-2016-23952.htm
d) Komentar des Tages
"Mit der Leiharbeitspest wird's immer schlimmer. Erst kündigen die
Gewerkschaften an, die Leiharbeit fair zu gestalten, heute heißt die
Parole: den Mißbrauch verhindern. Die vom DGB gerühmte Reform der
Leiharbeit von Andrea Nahles besagt: Es darf ein Leiharbeiter maximal
18 Monate lang an den selben Betrieb ausgeliehen werden. Danach muss
er entweder die Einsatzstelle wechseln oder von dem Unternehmen, bei
dem er bisher tätig war, übernommen werden. In der Praxis heißt es,
bei Leiharbeitern wird nicht erst auf den Ablauf der 18 Monatsfrist
gewartet, sie werden meist bereits vor Ablauf von 9 Monaten woanders
eingesetzt, bzw. gefeuert, um eine
Lohnerhöhung (gleicher Lohn) zu vermeiden. Für Leiharbeiter ist es
Normalität, bei immer neuen Verleihern bei einem überschaubaren Kreis
leihender Unternehmen arbeiten zu müssen. Je mehr der DGB die
Leiharbeit "bekämpft", desto mehr breitet sich diese Form der
Ausbeutung aus. 961.000 Leiharbeiter gab es im vergangenen Jahr - so
viele wie nie zuvor." Kommentar von Karsten Weber (chefduzen.de) am
23.10.2016. Siehe dazu:
Leihkeule TV: Erfahrungen mit Sklavenhändlern
"Bei den beschriebenen Geschichten handelt es sich um keine
skandalösen Einzelfälle, es ist der stinknormale Alltag in dieser
Branche. Gegen jegliches Schönreden der Leiharbeit." Interviews mit
Leiharbeitern im Video von Leihkeule TV vom September 2016 bei youtube
https://www.youtube.com/watch?v=lOD3equWhPs
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen