Dienstag, 25. Oktober 2016
Behörden dürfen Bürgern, die Informationen wollen, keine abschreckend hohen Gebühren mehr aufbrummen
"... Niemand braucht in Zukunft mehr hohe Gebühren zu fürchten, wenn
er bei einer Behörde Auskünfte beantragt. Das hat am Donnerstag das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Anlass war eine Klage
des Correctiv-Reporters Daniel Drepper und des freien Journalisten
Niklas Schenck gegen das Bundesinnenministerium. Das Ministerium hatte
den Reportern für eine Anfrage fast 15.000 Euro Gebühren berechnet.
(...) Die Behörde hatte die Anfrage nach dem
Informationsfreiheitsgesetz in mehr als 60 Einzelfälle zerteilt und
dafür statt der vorgesehenen höchstens 500 Euro insgesamt fast 15.000
Euro verlangt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass dieses
Vorgehen und die hohen Gebühren eine abschreckende Wirkung auf andere
Bürger habe. Diese abschreckende Wirkung darf es laut Gesetz jedoch
nicht geben. Deshalb habe das Innenministerium gegen das
Informationsfreiheitsgesetz verstoßen. In Zukunft dürfen Anfragen
maximal 500 Euro kosten..." Beitrag von Markus Grill vom 20. Oktober
2016 bei CORRECT!V
https://correctiv.org/blog/auskunftsrechte/artikel/2016/10/20/behoerden-duerfen-journalisten-die-informationen-erfragen-kuenftig-keine-abschreckend-hohen-gebuehren-mehr-aufbrummen/
Siehe dazu auch die BVerwG-Pressemitteilung Nr. 87/2016 zum Urteil
BVerwG 7 C 6.15 vom 20. Oktober 2016
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=87
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