Montag, 25. Januar 2016
Arbeitgeber: Tarifeinheitsgesetz war der Auftakt - jetzt muss der Gesetzgeber das Arbeitskampfrecht "nachdrücklich regeln" (BDA-Geschäftsbericht 2015)
Es ist eigentlich keine Neuigkeit, wir und viele andere haben davor
gewarnt, aber doch ist es sehr bemerkenswert, wie klar die
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) das
Arbeitskampfrecht ins Visier nimmt. In ihrem gerade veröffentlichten
Geschäftsbericht (S. 24-26) macht die BDA deutlich, dass das
Tarifeinheitsgesetz nur der Auftakt gewesen sein soll zu weiteren
Einschränkungen von Arbeitnehmerrechten. Im Grunde wird eine neue
politische Agenda aufgemacht: „Das Tarifverhandlungsrecht, das Recht
des Arbeitskampfs sowie das Recht von Streik und Aussperrung bedürfen
einer gesetzlichen Regelung. (…) Dies bedarf umfassender Vorarbeiten,
an denen sich die BDA auch künftig intensiv beteiligen wird“, heißt es
im Geschäftsbericht der BDA. Es sei richtig gewesen, „die
grundsätzliche Frage, wie Tarifverhandlungen geführt und unter welchen
Bedingungen Tarifverhandlungen durch Arbeitskampfmaßnahmen begleitet
werden können, nicht mit dem Tarifeinheitsgesetz zu verbinden, um das
Gesetzgebungsverfahren nicht zu belasten“. Jetzt sei der Gesetzgeber
aber „in der Pflicht, das Arbeitskampfrecht in Deutschland
nachdrücklich zu regeln“. Ob die Gewerkschaften (z.B. die IG Metall
und der DGB) auch dieses Mal "mitgestalten" wollen? Siehe dazu
den BDA-Geschäftsbericht 2015 (pdf)
http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/de_geschaeftsbericht-2015
Und den entsprechenden Auszug aus dem Geschäftsbericht (S. 24-26) in
unserem Beitrag
http://www.labournet.de/?p=92134
Sowie zum Hintergrund unsere Dossiers:
a) Koalition hat ihre »Tarifeinheit« - bis zum BVG oder Generalstreik?
http://www.labournet.de/?p=80810
b) und bis zur Niederlage: Gemeinsame Interessen: Koalition will
»Tarifeinheit«
http://www.labournet.de/?p=48473
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen