Montag, 25. Januar 2016

Arbeitgeber: Tarifeinheitsgesetz war der Auftakt - jetzt muss der Gesetzgeber das Arbeitskampfrecht "nachdrücklich regeln" (BDA-Geschäftsbericht 2015)





Es ist eigentlich keine Neuigkeit, wir und viele andere haben davor 
gewarnt, aber doch ist es sehr bemerkenswert, wie klar die 
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) das 
Arbeitskampfrecht ins Visier nimmt. In ihrem gerade veröffentlichten 
Geschäftsbericht (S. 24-26) macht die BDA deutlich, dass das 
Tarifeinheitsgesetz nur der Auftakt gewesen sein soll zu weiteren 
Einschränkungen von Arbeitnehmerrechten. Im Grunde wird eine neue 
politische Agenda aufgemacht: „Das Tarifverhandlungsrecht, das Recht 
des Arbeitskampfs sowie das Recht von Streik und Aussperrung bedürfen 
einer gesetzlichen Regelung. (…) Dies bedarf umfassender Vorarbeiten, 
an denen sich die BDA auch künftig intensiv beteiligen wird“, heißt es 
im Geschäftsbericht der BDA. Es sei richtig gewesen, „die 
grundsätzliche Frage, wie Tarifverhandlungen geführt und unter welchen 
Bedingungen Tarifverhandlungen durch Arbeitskampfmaßnahmen begleitet 
werden können, nicht mit dem Tarifeinheitsgesetz zu verbinden, um das 
Gesetzgebungsverfahren nicht zu belasten“. Jetzt sei der Gesetzgeber 
aber „in der Pflicht, das Arbeitskampfrecht in Deutschland 
nachdrücklich zu regeln“. Ob die Gewerkschaften (z.B. die IG Metall 
und der DGB) auch dieses Mal "mitgestalten" wollen? Siehe dazu

den BDA-Geschäftsbericht 2015 (pdf)
http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/de_geschaeftsbericht-2015

Und den entsprechenden Auszug aus dem Geschäftsbericht (S. 24-26) in 
unserem Beitrag
http://www.labournet.de/?p=92134

Sowie zum Hintergrund unsere Dossiers:

a) Koalition hat ihre »Tarifeinheit« - bis zum BVG oder Generalstreik?
http://www.labournet.de/?p=80810

b) und bis zur Niederlage: Gemeinsame Interessen: Koalition will 
»Tarifeinheit«
http://www.labournet.de/?p=48473

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