Hier noch einmal ein paar Schreiben, die Sie bei Einreichung
von Unterlagen an den Mitarbeiter bzw. Leistungsbearbeitungsmitarbeiter
im Jobcenter abgeben.
1. Ein Deckblatt mit der Aufschrift "Eilige Unterlagen – bitte sofort bearbeiten", auch als Deckblatt, um den Datenschutz zu wahren.
2. "Es wurden folgende Unterlagen eingereicht" für den Mitarbeiter auch eine Kopie für den Transferbezieher als Nachweis, die Unterlagen mit dazu heften
3. Informationsschreiben für den Jobcenter-Sachbearbeiter, falls Unterlagen wieder im Haus verloren gehen.
4. Die Eingangsbestätigung als Nachweis eingereichter Unterlagen.
1. Ein Deckblatt mit der Aufschrift "Eilige Unterlagen – bitte sofort bearbeiten", auch als Deckblatt, um den Datenschutz zu wahren.
2. "Es wurden folgende Unterlagen eingereicht" für den Mitarbeiter auch eine Kopie für den Transferbezieher als Nachweis, die Unterlagen mit dazu heften
3. Informationsschreiben für den Jobcenter-Sachbearbeiter, falls Unterlagen wieder im Haus verloren gehen.
4. Die Eingangsbestätigung als Nachweis eingereichter Unterlagen.
Auch wenn es mehr Arbeit macht, diese Arbeit lohnt sich für
Hartz IV Beziehende, indem man von dem Jobcenter nicht mehr verdächtigt
werden kann, dass die Mitwirkungspflicht nicht erfüllt wurde. Denn jetzt sind
diese Sachbearbeiter in der Pflichtes nachzuweisen, dass die Unterlagen
sachgerecht weitergeleitet wurden.
Sollten Hartz IV Beziehende trotz dieser Vorkehrungen unter Verdacht stehen, die sogenannte Mitwirkungspflicht nicht erfüllt zu haben, wenden sie sich direkt an die Bundesagentur für Arbeit BA Nürnberg, Kundenreaktionsmanagment, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg oder an die für das Bundesland zuständige Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion. Dort reichen Sie eine Beschwerde gegen den Jobcenter oder den Mitarbeiter ein und schildern den Hergang. Von dort bekommt man von den entsprechenden Stellen nach 2-3 Wochen einen Bescheid. Es hilft nicht sehr viel, aber diese Leute müssen dann auf das Schreiben reagieren und es wird geprüft. Hier finden Sie alle Unterlagen als PDF-Dokument [45 KB] . (Luise Müller, Suhl, Erwerbslosenberatung)
Sollten Hartz IV Beziehende trotz dieser Vorkehrungen unter Verdacht stehen, die sogenannte Mitwirkungspflicht nicht erfüllt zu haben, wenden sie sich direkt an die Bundesagentur für Arbeit BA Nürnberg, Kundenreaktionsmanagment, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg oder an die für das Bundesland zuständige Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion. Dort reichen Sie eine Beschwerde gegen den Jobcenter oder den Mitarbeiter ein und schildern den Hergang. Von dort bekommt man von den entsprechenden Stellen nach 2-3 Wochen einen Bescheid. Es hilft nicht sehr viel, aber diese Leute müssen dann auf das Schreiben reagieren und es wird geprüft. Hier finden Sie alle Unterlagen als PDF-Dokument [45 KB] . (Luise Müller, Suhl, Erwerbslosenberatung)
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