Mittwoch, 27. Januar 2016

Automobilkonzern Daimler-AG (Berlin) will mit Strafanträgen freie Meinungsäußerung kriminalisieren



Im Namen des Volkes? Amtsgericht Tiergarten fällt Skandalurteil gegen
Meinungs- und Pressefreiheit für den Automobilkonzern Daimler

"Wegen Flugblattverteilens bei Daimler wurde Klaus G. am 15. Januar
2016 wegen Hausfriedensbruch und zu einer Geldstrafe von 750€
verurteilt, was sogar über die ursprünglich von der Staatsanwaltschaft
beantragten 450€ hinaus geht. (...) Der Prozess, auf den die Richterin
politisch gründlich vorbereitet war, war sozusagen eine Lehrstunde
darüber, wo die Grenze der Meinungs- und Pressefreiheit liegt.
Sinngemäß vertrat die Richterin: „Die Meinungs- und Pressefreiheit ist
in Deutschland – auch angesichts der weltweiten Situation – ein hohes
Gut. Aber sie hat eine Grenze und die ist das Eigentum.“ Klaus deckte
auf, dass sich dies gegen kritische und linke Kräfte richtet, in
erster Linie aber eine Zensurmaßnahme gegen die Daimler-Arbeiter ist.
Diese sollen selbst entscheiden können, was sie lesen und welche
Konsequenzen sie ziehen. Er zog den Zusammenhang dazu, dass Daimler
die Kollegen weltweit 1/4-jährlich geheimdienstlich bespitzeln lässt
und dass der Daimler-Chef Zetsche massiv für TTIP eintritt, weil sich
der Konzern davon eine starke Profitmaximierung verspricht. Ein
Daimler-Kollege sagte als Zeuge aus, dass auf dem Parkplatz auch
andere verteilen wie die IGMetall, Unterstützer der alternativen
Betriebsratsliste und andere politische Gruppen und es hier bisher zu
keinem Prozess gekommen ist. (...) Gegen dieses skandalöse Urteil wird
Klaus in Berufung gehen und kann sich dabei der Solidarität Zuhörer
und des Solidaritätskreises sicher sein. Denn kommt dieses Urteil
durch, dann kann bald jede Chefetage von Betrieben, aber auch von
Einkaufszentren ungestraft Flugblattverteiler vertreiben und
verfolgen. Wir bitten dringend um Spenden, um die Prozesskosten zu
finanzieren. Kontakt: Solikreis.FreieMeinung@gmx.de" Aus der
Presseerklärung des Solidaritätskreis vom 25.1.2016 zum 2.
Daimler-Strafverfahren

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