Mittwoch, 27. Januar 2016

Der Fall Valentin - Beginn des Strafprozesses gegen mehrere antifaschistische Ultras in Bremen

26.01.16
valentin2Am 28.01.2016 wird am Landgericht Bremen ein Verfahren gegen mehrere antifaschistische Ultras eröffnet. Einer der Angeklagten ist Valentin, der seit seiner Verhaftung am 1. Juli 2015, abgesehen von einer kurzen Unterbrechung, in Untersuchungshaft sitzt und dessen Fall auch infolgedessen in Medien und sozialen Netzwerken besonders populär wurde. Vorgeworfen werden ihm diverse Gewaltdelikte im Zusammenhang von Auseinandersetzungen mit Neonazis.
Anlass der Untersuchungshaft war ein Vorfall im Rahmen des „Nordderbys“ zwischen dem SV Werder Bremen und dem HSV am 19. April 2015. Kurz vor Ende des Spiels sollen Ultras und Antifaschisten in der Nähe der Kneipe „Verdener Eck“ von diversen Neonazis angegriffen worden sein. Kurze Zeit später, so die Darstellung von Polizei und Staatsanwaltschaft, sollen eben jene Neonazis von Ultras angegriffen worden sein. Valentin wird vorgeworfen, maßgeblich an der Auseinandersetzung mit einem Neonazi beteiligt gewesen und auf einem entsprechendem Video zu sehen zu sein.

Der Angriff auf den Ostkurvensaal
Um zu verstehen, wie es dazu kommen kann, dass Ultras und Hooligans, die ja zumindest nach außen hin dem gleichen Verein anhängen, einander angreifen, reicht es nicht, nur die Geschehnisse am 19. April zu betrachten.

Im Januar 2007 feierte die Ultragruppe „Racaille Verte“ ihr einjähriges Bestehen im „Ostkurvensaal“ des Weserstadions. Zu dieser Zeit entwickelte sich innerhalb der damals noch jungen Ultraszene eine steigende Ablehnung gegenüber rassistischen, homophoben und sexistischen Einstellungen und Äußerungen, die bis dahin auch im Weserstadion noch oft zu hören waren und von vielen Teilen der Fanszene gebilligt wurden. Damit gerieten sie in Konflikt mit den bis dato im Stadion dominierten Hooligans. Diese definierten sich und tun dies noch heute hauptsächlich über Gewalt, die sich neben Anhängern anderer Vereine, oftmals auch gegen Linke, „Ausländer“, Homosexuelle oder andere Personen richtet, die den zum größten Teil faschistisch eingestellten Hools nicht ins völkische Weltbild passen. Die Hools, die sich von den jungen, progressiv-antifaschistisch eingestellten Ultras in ihrer Kurven-Dominanz bedroht fühlten,überfielen deswegen die Geburtstagsfeier und verletzten 2 Menschen so stark, dass diese im Krankenhaus behandelt werden mussten. Obwohl der Staatsanwaltschaft diverse Aussagen von anwesenden Zeug_innen vorlagen und die Täter bekannt waren, wurde der Prozess erst 4 Jahre später eröffnet. Im Gerichtssaal waren neben den 7 Angeklagten auch etwa 15 weitere Neonazis im Zuschauerraum. Diese begannen sofort damit, anwesende Beobachter_innen zu fotografieren und zu bedrohen. Selbst nach lautstarken Protest gegen dieses Vorgehen griffen damals weder Beamt_innen der Justiz noch das Gericht ein. Unter den Tätern von damals finden sich auch Personen, die nun bei der Auseinandersetzung am Verdener Eck ‚Opfer‘ gewesen sein sollen.

Die Opfer

 Hannes O.

Eine herausragende Rolle innerhalb der Bremer Nazi- und Hooliganszene spielt Hannes O. Er ist nicht nur Sänger der Band ‚Kategorie C‘, sondern auch bei der Organisation des rechtsradikalen „HoGeSa“-Bündnisses involviert. Verurteilt wurde er unter anderem wegen diverser Körperverletzungsgedelikte, Drogendelikten und versuchter schwerer Brandstiftung zusammen mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz, weil er Anfang der 90er Jahre versuchte, einen Molotow Cocktail in ein von Migranten bewohntes Haus zu werfen. Noch während des Prozesses wegen des Angriffs auf den Ostkurvensaal wurde er zudem wegen der sexistischen Beleidigung einer Anwältin angezeigt.

André S.

Eine weitere Figur, die seit langem in der Bremer Szene auffällt ist André S der ebenfalls bereits wegen diverser Körperverletzungsdelikte verurteilt wurde. Im Jahre 2012 sollen im Rahmen einer Hausdurchsuchung 81 Patronen für groß- und kleinkalibrige Waffen bei ihm gefunden worden sein.
Beide, Hannes O. und André S., gehörten viele Jahre zur mittlerweile zumindest offiziell aufgelösten Nazihooligangruppe „Standarte Bremen“ und tauchten nach dem Prozess immer wieder im Zusammenhang mit Gewalttaten auf. So sollen Mitglieder der Standarte bei einem Angriff auf das linksalternative Kulturzentrum „Wohnwelt„ in Wunstorf im Jahre 2012 beteiligt gewesen sein.
Als am 5. Mai 2012 ein Schalke Fan vom Hooligan Rene W. fast tot getreten wurde, war André S. mutmaßlich ebenfalls anwesend und soll zusammen mit dem Täter geflohen sein.
Bis heute treten beide öffentlich in Erscheinung, ob, wie Hannes O., als Organisator und „Einheizer“ bei Nazi-Aufmärschen oder wie André S. als rechtsradikaler Hooligan, der vermeintliche Linke bedroht und angreift.
Am 23.05.2012 griff der Neonazis Sascha S. einen weiteren Gast in der Kneipe ‚Klause 38‘ mit einer abgebrochenen Flasche an. Es wurde im Prozess vermutet, er habe persönlichen Kontakt zu Hannes O. gehabt. Zudem fanden sich in seinem Haus nicht nur diverse Nazidevotionalien sondern auch ein ‚Standarte Bremen‘ Aufkleber an seinem Auto, als auch ein ‚Standarte‘ Schlüsselband.
Die Situation am ‚Verdener Eck‘
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht dieser Protagonisten sind die Berichte von Zeugen, dass der erste Angriff am ‚Verdener Eck‘ von den Hooligans ausging glaubhaft. Nach diesem ersten Angriff sollen die angegriffenen Ultras zum Stadion hin ausgewichen sein. Dort soll die Polizei repressiv gegen sie vorgegangen sein. Schon hier stellt sich uns die Frage, wieso die Polizei die Polizei die für ihre extreme Gewaltbereitschaft bekannten Hooligans so nah ans Stadion und das Viertel heran lies. Selbst ohne die Tatsache, dass die Bremer Hooliganszene fast geschlossen faschistisch ist, definieren sich Hooligans im Gegensatz zu den Ultras fast ausschließlich über Gewalt und Auseinandersetzungen mit Fans anderer Mannschaften. Wie es dann dazu kommen kann, dass eine größere Gruppe aus bekannten und gewalttätigen Nazis und Hooligans so nah an der Stadion und damit andere Fans kommen kann, ist für uns völlig unverständlich.
Nachdem die Polizei ihre Maßnahmen abgeschlossen hatte, sollen die Ultras als mehr oder wenig geschlossene Gruppe unterwegs gewesen sein. Gemäß mehreren Berichten, die auch durch die Darstellung der Polizei bestätigt werden, wurde die Gruppe der Ultras sodann mit einer so genannten Sprinträumung in Richtung des ‚Verdener Ecks‘ getrieben. Dort hielt sich noch immer die Gruppe von rechtsextemen Hooligans auf, die durch den vorherigen Angriff schon deutlich gemacht hatte, weswegen sie eigentlich dort war.
Trotz des Angriffes der Hooligans kurz zuvor, waren zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung keine Polizeikräfte vor Ort, auch gab es, soweit wir wissen, keine repressiven Maßnahmen gegen die Hooligans.
Hätte die Gruppe der Ultras den Konflikt mit den Neonazis am ‚Verdener Eck‘ gesucht, hätten sie dies direkt dann tun können, als sie als geschlossene Gruppe agieren konnten. Stattdessen war es wohl vielmehr so, dass sie von den Polizeikräften gegen ihren entschlossenen Widerstand vom Stadion in Richtung ‚Verdener Eck‘ regelrecht getrieben wurden.
Während nun zahlreiche Ultras wegen der Auseinandersetzungen am „Verdener Eck“ angeklagt sind, lassen die Anklagen gegen die beteiligten Neonazi-Hooligans auf sich warten. Selbst wenn keiner der zunächst angegriffenen Ultras, in Anbetracht eines in der Szene vorherrschenden, unter anderem durch den „Ostkurvensaal-Prozess“ entstandenen, massiven Vertrauensverlusts in die Justiz, Anzeige erstattet hätte, so hat die Polizei beim Verdacht von Gewaltdelikten solchen Ausmaßes die Pflicht, gegen alle Beteiligten Ermittlungen anzustellen. Auf der Anklagebank sitzen jedoch ausschließlich linke Ultras.
Das Ermittlungsverfahren
Statt einer neutralen Sachverhaltsaufklärung ermittelte die Polizei also massiv gegen Ultras. Eine Vielzahl von Hausdurchsuchungen waren die Folge. Im Rahmen dieser Durchsuchungen kam es auch zur Inhaftierung Valentins.
Während Valentin und sein Anwalt, Horst Wesemann, sich bemühten, unter anderem durch die Durchführung von „Anti-Gewalt“-Trainings, die Voraussetzungen für eine Haftentlassung zu schaffen, argumentierten Staatsanwaltschaft und Gericht am Thema vorbei. In Untersuchungshaft sei Valentin, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft, damit er keine weiteren Straftaten begehen könne. Die Möglichkeiten, die von Wesemann und Valentin vorgeschlagen wurden, dies zu versichern, z.B. durch eine, bei Heimspielen von Werder Bremen bestehende, Meldepflicht Valentins, wurden abgelehnt. Stattdessen wurde sich darauf berufen, dass Valentin keine „Haftbeeindruckung“ zeige.
Der Grund der Untersuchungshaft war aber nie und darf es juristisch auch niemals sein, den Inhaftierten charakterlich zu ändern oder zu „beeindrucken“.
Untersuchungshaft darf lediglich unter bestimmten Voraussetzungen verhängt werden. Sie dient jedenfalls niemals der Bestrafung des Angeklagten, denn dann wäre der Grundsatz, dass es ohne Urteil keine Strafe gibt, ein fundamentales rechtstaatliches Prinzip, auch offiziell ad absurdum geführt.
In diesem Fall wurde auf eine angebliche „Wiederholungsgefahr“ bei Valentin abgestellt.
So soll die Inhaftierung Valentins die Öffentlichkeit lediglich vor angeblichen neuen Straftaten schützen. Wieso plötzlich eine „Haftbeeindruckung“ Voraussetzung für die Entlassung sein soll, ist nicht ersichtlich. Vor allem vor dem Hintergrund, dass er bis zur Verurteilung als unschuldig gelten muss und sich somit von nichts distanzieren muss.
Schlussendlich wurde Valentin aus der Untersuchungshaft entlassen. Er hatte Auflagen zu erfüllen, die er erfüllte, dazu gehörte das regelmäßige Melden bei der Polizei. Kurze Zeit später wurde er im Rahmen einer dieser Meldungen auf dem Polizeirevier von einem Einsatzkommando überfallartig festgenommen. Das Oberlandesgericht hatte die Entscheidung zur Aufhebung der Untersuchungshaft kassiert (hier links zur entscheidung). Wieso Valentin nicht einfach eröffnet wurde, dass er wieder in Haft käme, sondern er stattdessen direkt von einem Einsatzkommando festgenommen wurde, erschließt sich uns ebenfalls nicht. Vor allem vor dem Hintergrund, dass er seinen sonstigen Auflagen verantwortungsvoll nachkam.
Doch die Reihe der Merkwürdigkeiten erstreckt sich noch weiter. Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen wurde Valentin in ein Gefängnis in Mecklenburg-Vorpommern verlegt. Dieses Gefängnis ist bekannt für die hohe Anzahl der rechtsradikalen Inhaftierten. Die Lage ist dort so prekär, dass ein anderer inhaftierter Antifaschist extra aus diesem Gefängnis verlegt wurde, um den „Anstaltsfrieden“ zu sichern. Wir können nicht beurteilen, ob dies einfach unbedacht war. Wir halten aber auch eine gewollte Eskalation durch Justiz und Staatsanwaltschaft für denkbar, in deren Folge die Haftbegründung von Valentin nachträglich verfestigt hätte werden können.
Neben der hohen Anzahl der Neonazis ist diese Verlegung auch vor dem Hintergrund der kommenden Feiertage unverständlich. So wurde es Valentin noch weitererschwert, an den Feiertagen seine Familie zu sehen. Als Begründung wurde lediglich angeführt, Valentin müsste vor „Solidaritätsbekundungen geschützt“ werden. Warum er vor diesen geschützt werden musste und wie ihn diese in einem Gefängnis mit meterhohen Zäunen und Betonwänden überhaupt hätten gefährden können, erschließt sich uns ebenfalls nicht.
Doch auch juristisch ist diese Entscheidung äußerst fragwürdig. So ist Valentin nun etwa 300km von seinem Verteidiger entfernt. In Anbetracht der Tatsache, dass der Prozess gegen ihn bald beginnt und die Vorbereitung mit seinem Verteidiger nur persönlich geschehen kann und besonders kurz vor dem Prozess besonders wichtig ist, wird hier das Recht auf effektive Verteidigung stark und unserer Meinung nach auch rechtswidrig eingeschränkt.
Die Polizei und die Ultras
Doch nicht nur die Staatsanwaltschaft hat sich unserer Ansicht nach fragwürdig verhalten. Auch die Polizei und ihre Gewerkschaften. Während das Verhältnis zwischen Ultras und Polizei noch nie gut war, sollte die Polizei doch zumindest die Errungenschaften der Ultras würdigen.
So äußerte sich selbst Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Präsident und Geschäftsführer des SV Werder Bremen folgendermaßen: „Ebenso unumstritten ist, dass der SV Werder Bremen stolz auf seine Fans ist, die in den vergangenen Jahren Rassismus und Diskriminierung durch sensiblen und engagierten Einsatz aus unserem Stadion verbannen konnten.“ Es ist für uns offensichtlich, dass damit die Ultras gemeint sind, die seit Jahren auf Rassismus, Sexismus und andere Menschenfeindlichkeit im Stadion aufmerksam machen, mit kreativen und aufwändigen Choreografien gegen eben jene Diskriminierungsideologien angehen und versuchen, eine Atmosphäre zu schaffen, in der dies eben keinen Platz hat.
Vor den dargestellten Hintergründen, besonders im Bezug darauf, dass Ultras und Hooligans sich eben völlig unterschiedlich definieren, ist es besorgniserregend,wie sich die Polizei und ihre Gewerkschaften verhalten.
„Die Erfolge der Ermittlungsgruppe sorgen dafür, dass ein deutliches Zeichen in die Szene der Gewalttäter gesendet wird“ so Jochen Kopelke, Vorsitzender GdP.
Als Szene der Gewalttäter definiert Jochen Kopelke hier die Ultras. Während überall in Deutschland, auch in und um Bremen, Asylunterkünfte brennen und Hooliganaufmärsche regelmäßig in Gewalt eskalieren, wird hier verdreht, welche eigentlich die Szene der Gewalttäter ist.
Zudem lässt sich die Tendenz erkennen, dass viele Delikte gegen die Polizei, sei es der Angriff auf eine Wache an Silvester oder die Brandstiftung gegen Einsatzwagen in Horn, einer diffusen, aus vielen unterschiedlichen Gruppen bestehenden, linken Ultraszene zugerechnet werden, ohne, dass die Polizei diese Zurechnung hinreichend belegen kann.
Die Ultras bilden ein wichtiges Gegengewicht zu den Neonazis und anderen Menschenfeinden im Stadion. Es ist ihr Verdienst, dass offen zur Schau gestellter Rassismus oder andere rechtsradikalen und faschistischen Gesinnungen im Stadion nicht mehr problemlos möglich sind. Die öffentliche Diskreditierung und das repressive Vorgehen gegen die gesamte Szene führt zu einer Schwächung der Ultras und kann in einem Wiedererstarken der Neonazis münden.
Und am Ende
Die wegen des Angriffs auf den Ostkurvensaal angeklagten Nazi-Hooligans bekamen am Ende maximal Geldstrafen. Die Justiz hat sich ein schnelles Ende des unrühmlichen Prozesses durch einen Deal erkauft, in Rahmen dessen die Angeklagten durch simple Schuldeingeständnisse mit lächerlich geringen Strafen davon kamen. Von Reue oder Prozessbeeindruckung war keine Spur. Im Gegenteil, wie unter anderem die sexistische Beleidigung einer Anwältin durch den angeklagten Hannes O. zeigt.
Ob und inwiefern dieses überaus milde Urteil die Hooligans zu weiteren Angriffen motiviert hat, lässt sich nicht ausmachen, aber vermuten.
In Anbetracht der Art und Weise wie Valentin und die antifaschistische Ultraszene schon mit Beginn des Ermittlungsverfahrens von den Medien diffamiert und von der Justiz schikaniert wurde, bleibt nur zu hoffen dass Valentin und seinen Mitangeklagten ein fairer Prozess ermöglicht wird

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