Donnerstag, 28. Januar 2016

Verfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht



"Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag aus einer
Verfassungsbeschwerde abgelehnt, wonach die neue Speicherpflicht für
elektronische Nutzerspuren zunächst gar nicht greifen sollte. In der
Sache ist damit aber noch nichts entschieden. Das
Bundesverfassungsgericht hält es nicht für erforderlich, den
Kernparagrafen zur neuen Vorratsdatenspeicherung zunächst auf Eis zu
legen. Einer der ersten Beschwerdeführer gegen das Gesetz hatte
beantragt, dass die Provider vorläufig von der eigentlichen Pflicht
zum Protokollieren von Verbindungs- und Standortdaten befreit werden
sollten. Dies lehnte die 3. Kammer des Ersten Senats des Gerichts mit
einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss von 12. Januar ab (Az.: 1
BvQ 55/15)…" Beitrag von Andreas Wilkens bei heise online vom 26.01.2016
http://heise.de/-3084879

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