Sonntag, 15. Juli 2012

Militarisierung bis zum Mückenschutz – Amtshilfe um Heiligendamm

IMI-Analyse 2007/027 Eine Analyse der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage zum Einsatz der Bundeswehr anlässlich des G8-Gipfels von: Christoph Marischka | Veröffentlicht am: 24. Juli 2007 Zur Absicherung des G8 Gipfels 2007 wurden insgesamt 33 Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr gestellt, von denen gerade eines – hier ging es um die Bereitstellung von Krankenwägen in Schwerin – abgelehnt wurde. Nach Aussage der Bundeswehr wurden alle Anträge vom Bundesverteidigungsministerium auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft. Ob sie notwendig waren und also dem Prinzip der Subsidiarität entsprachen, dass, wenn möglich, zunächst zivile Behörden oder private Dienstleister zum Einsatz kommen sollen, wurde jedoch nicht geprüft sondern sei “Sache des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der polizeilichen Gefahrenprognose”. Dies bedeutet praktisch, wenn eine Behörde Unterstützung durch die Bundeswehr anfordert, so ist diese auch nötig und deshalb rechtens. Die Amtshilfeanträge wurden von Behörden auf Bundes- und Landesebene sowie durch die “Besondere Aufbauorganisation Kavala” (BAO), für deren Handeln die Bundesregierung jedoch keine Verantwortung übernimmt, obwohl ihr Beamte auf Bundesebene angehörten, gestellt. Die BAO selbst richtete vier Ersuchen an die Bundeswehr, zwölf erfolgten über das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns. Das Auswärtige Amt stellte drei Anträge, die vor allem den Transport von Delegierten aus Berlin zum Tagungsort betrafen, die Bundespresseagentur gewährleistete mit vier Anfragen den Transport von JournalistInnen durch die Armee zum Tagungsort und auf die nahe gelegene Burg Schlitz sowie einen Sanitätsdienst im Pressezentrum. Das Bundeskriminalamt sowie die Bundespolizei haben sich mit je zwei Anträgen Liegenschaften, Hubschrauberlandeplätze und flugbetrieblichen Brandschutz gesichert sowie den Einsatz von Pioniereinheiten zur temporären Befestigung von Straßen und Geländeabschnitten erwirkt. Weitere Ersuchen erfolgten durch die polizeiliche Katastrophenschutzbehörde des Landes (LPBK M-V) sowie das THW. Vorbereitung der Infrastruktur Bereits im Vorfeld des Gipfels war die Bundeswehr mit der Vorbereitung der Infrastruktur beschäftigt. So wurden Schnellbaustraßen bei Kühlungsborn verlegt, um einen Ausweichweg “Quellental” zu schaffen, vier Faltstrassengeräte kamen zum Einsatz, 1800 Rollen Stacheldraht wurden transportiert und dieser innerhalb von vier Tagen auf insgesamt 7km außerhalb des abgesperrten Bereichs um Heiligendamm verlegt. Außerdem wurden Hubschrauberlandeplätze hergerichtet und Betonplatten als Untergrund für Küchencontainer verlegt. Neben dem Krankenhaus Bad Doberan wurde ein mobiles Sanitätszentrum aufgebaut und in Hohenfelde eine Notdekontaminations-Einheit für Verletzte stationiert. Im Marinestützpunkt Hohe Düne wurde eine gemeinsame Flugeinsatzzentrale eingerichtet. Zwar wurden vom Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns insgesamt nur zwei Aufklärungsflüge angefordert um Veränderungen der Erdoberflächenbeschaffenheit zu registrieren, insgesamt fanden aber bereits im Mai fünf Missionen mit bis zu drei Tornados statt, bei denen ein umfassendes Lagebild erhoben und der BAO zur Verfügung gestellt wurde. Logistische Unterstützung während des Gipfels Die Bundeswehr unterhielt in den Pressezentren in Rostock und Heiligendamm sowie im Krankenhaus Bad Doberan Sanitätspersonal zur Verfügung, das auch Delegierte begleitete. Neben der genannten Notdekontaminations-Einheit standen außerdem zwei ABC-Abwehrpanzer und Rettungshubschrauber bereit, drei LKW mit je 10.000l Trinkwasser wurden in Malchow stationiert. Ein Großraumrettungshubschrauber der Bundeswehr kam am 6. Juni zum Einsatz, um sechs leicht verletzte Polizisten nach Bad Doberan zu fliegen. Die BAO hatte zudem um die Bereitstellung von C-160 Militärflugzeugen zur schnellen Verlegung von Einsatzkräften der Polizei gebeten. Beamte der Bundespolizei und des BKA wurden während des Gipfels mit insgesamt sieben Hubschraubereinsätzen innerhalb der Region Rostock und 1020 JournalistInnen mit 82 Fahrten der Marine transportiert. Doch selbst die banalsten Dienstleistungen wurden von der Bundeswehr übernommen: 6.336 Polizeibeamte wurden in Liegenschaften der Bundeswehr untergebracht, ein Übersetzer, 218 Nachtsichtbrillen, 98 Ferngläser, 12 Zelte und je 1000 Decken und Isomatten von der Bundeswehr angefordert. Am absurdesten scheint die “Versorgung der Einsatzkräfte mit 1000 Flaschen Mückenschutzmittel” durch die Bundeswehrapotheke Warnemünde. Die Militarisierung des Krankenhauses Bad Doberan Basierend auf der Annahme, das Kreiskrankenhaus Bad Doberan verfüge nicht über die nötigen Kapazitäten, wurden in dessen Umfeld Container mit Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr aufgestellt, zu denen allerdings laut Bundesregierung nur Bundeswehrangehörige Zutritt hatten. Durch Vereinbarung mit dem privaten Träger des Krankenhauses wurde der Bundeswehr in Teilen der Liegenschaft das Hausrecht übertragen, jedoch nicht nur um die außerhalb gelegenen Container herum, sondern auch in einzelnen Bereichen des Gebäudes selbst und zwar aufgrund so genannter “Beobachtungspunkte”, welche die Feldjäger dort eingerichtet hatten. Das Sanitätspersonal wurde nicht, wie sonst, in Kasernen untergebracht, sondern auf einem 800 Meter entfernt gelegenen Sportplatz, der hierfür in ein Feldlager umgewandelt und mit Stacheldraht gesichert wurde. Vermeintlich um mögliche Straftaten oder Störungen gegen das Bundeswehrpersonal zu verhindern, wurden im Krankenhaus und dessen Umgebung 83 Feldjäger eingesetzt. Diese befragten zivile Besucher des Krankenhauses nach dem Zweck ihres Aufenthaltes, fotografierten und eskortierten sie vereinzelt auf dem Weg in die Krankenzimmer. Nach Angabe der Bundesregierung haben sie dabei lediglich von ihrem partiellen Hausrecht Gebrauch gemacht, es sei jedoch kein militärischer Sicherheitsbereich eingerichtet worden. Die Hausrechtsbereiche der Bundeswehr wurden jedoch nicht näher bezeichnet und deshalb scheint sie de facto jedenfalls ein sporadisches Hausrecht im ganzen Krankenhaus ausgeübt zu haben. Bei den Fotos handle es sich nach Ansicht der Bundesregierung um “typische ´Feldlagerszenen´” und “Schnappschussbilder”, über deren Weitergabe an zivile Stellen sei nichts bekannt, im Übrigen würde vom Einverständnis der abgelichteten Personen ausgegangen. Lediglich durch Soldaten aufgenommene Bilder von verletzten Polizisten seien der Polizei übergeben worden. Aufklärung Aus den zwei Aufklärungsmissionen durch Tornados, welche vom Verteidigungsministerium zur Entdeckung möglicher Straßenmanipulationen oder Erddepots genehmigt worden waren, wurden bekanntlich sieben mit insgesamt 14 Flügen. Die erste zusätzliche Mission erfolgte bereits am 3. Mai auf Betreiben der Bundeswehr – angeblich zu Demonstrationszwecken. Zielobjekte waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgelegt worden und es wurden der Polizei auch keine Bilder übergeben, das Rohmaterial sei vernichtet worden. Das bei den übrigen Flügen gewonnene Material wurde jeweils nach dem Einsatz mit einer Vertreterin der BAO gesichtet und insgesamt 82 vorausgewertete Bilder per Mail an die Polizei weitergegeben. Die anfängliche Argumentation, die zusätzlichen Flüge wären Wiederholungsflüge aufgrund schlechten Wetters gewesen, ist nicht haltbar, denn Strecken und Zielvorgaben wurden zwischenzeitlich geändert. Die zusätzlichen Flüge kamen auf Anforderung der BAO unter Zustimmung des Jagdgeschwaders Immelmann zu Stande, wurden also direkt zwischen einer Polizeibehörde und militärischen Stellen unter Umgehung aller politischen Verantwortlichen verabredet. Vorrangiges Ziel der letzten Flüge war offensichtlich die Ausspähung der Camps Wichmannsdorf und Reddelich. Die Überflüge vor Beginn des Gipfels fanden in einer Höhe von 1000-1500 Fuß statt, dies ist auch die übliche Mindestflughöhe. Es gibt nur ein begrenztes Kontingent für Übungsflüge bis auf 500 Fuß, dieses wurde genutzt für die letzten Flüge, als die Camps schon bewohnt waren. Ausgerechnet über dem Camp Reddelich sei es dann aufgrund des Wetters nötig gewesen, auch diese Flughöhe zu unterschreiten. Dies ist hochgradig unglaubwürdig. Es ging aller Wahrscheinlichkeit nach um die militärische Einschüchterung der Camp-Bewohner. Ob und durch wen diese angeordnet wurde, ist noch unklar. Eine ähnlich enge Kooperation zwischen Polizei und Militär ergab sich beim Einsatz der Fennek-Spähpanzer. Neun waren durch das Innenministerium des Landes angefordert, drei für den Einsatz unmittelbar um Heiligendamm, drei weitere um den Flughafen Rostock-Laage und drei zur allgemeinen Raumüberwachung. Ungefragt lieferte die Bundeswehr einen zehnten Spähpanzer zur technischen Koordination des Aufklärungseinsatzes. Vorgesehen waren die Fenneks vor allem für die wichtigsten Autobahnen um Rostock, hierfür wurden sie auf Autobahnbrücken positioniert, bedient von Soldaten aber bewacht von Polizisten. Auch den Fenneks wurde auf kurzem Dienstweg eine weitere Aufgabe zugeteilt, nämlich die Überwachung der landwirtschaftlichen Versuchsanstalt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wo auch genmanipulierte Pflanzen angebaut werden, die Ziel von Protesten hätten werden können. Nach Ansicht der Bundesregierung sei es den Soldaten untersagt worden, eigenständig auf Wahrnehmungen zu reagieren. Dies ist schlicht unmöglich, denn der Fennek kann keine Bilder aufzeichnen und die konkrete Aufgabenstellung der Soldaten bestand darin, verdächtige Beobachtungen an die Polizei vor Ort oder per Funk weiterzugeben. Zusammenarbeit zwischen Militär und Polizei Die Bereitstellung militärischer Liegenschaften – u.a. auf dem Flughafen Rostock-Laage – ermöglichte einen engen Austausch zwischen Militär und Polizei, Beamte und Soldaten lernten sich kennen – nicht nur auf der Ebene der höheren Dienstgrade – und erhielten Einblick in Ausrüstung, Möglichkeiten und Organisationslogik der je anderen Behörde. Die Polizisten wurden mit Bundeswehrfahrzeugen transportiert und in Kasernen untergebracht, es gab direkten Funkkontakt. Dies war keineswegs ein zufällige Entwicklung. Zunächst einmal forciert die Bundeswehr gegenwärtig im Rahmen der “territorialen Neuordnung” den Aufbau eines flächendeckenden Netzes der zivil-militärischen Zusammenarbeit durch Verbindungsbeamte, die nun allen zivilen Verwaltungsebenen beigestellt werden und somit die Bundeswehr von Anfang an in die Planung des Katastrophenschutzes einbinden. Auch der BAO Kavala wurde ein Spezialist der Bundeswehr für die ABC-Abwehr sowie zwei Stabsoffiziere der Luftwaffe beigestellt. Die Luftwaffe stellte der Polizei ein “identifiziertes Lagebild” zur Verfügung. Während des Gipfels wurde auch das militärische Lagebild der Marine an die Polizeikräfte übermittelt. Auf den Schiffen der Bundeswehr befanden sich darüber hinaus Verbindungsbeamte der Wasserschutzpolizei, im Flottenkommando hingegen einer der Bundespolizei. Es gab regelmäßige Besprechungen zwischen dem Flottenkommando und dem Lagezentrum der Wasserschutzpolizei, bei dem ebenfalls ein Angehöriger der Marine eingesetzt wurde. Die Bundesregierung sieht durch solche Kooperationen den Grundsatz der Trennung von Polizei und Militär jedoch nicht verletzt, da alles Genannte sich im Rahmen der verfassungsrechtlich zulässigen technischen Amtshilfe zugetragen hätte. Kriegerische Amtshilfe Neben den Einsätzen, bei denen das Militär zur Unterstützung der Polizei, als Ersatz für private Dienstleister oder fehlende zivile Kapazitäten für den Bevölkerungsschutz auftrat agierte sie im Rahmen des G8-Gipfels jedoch auch mit originär kriegerischen Mitteln, wenn auch weniger sichtbar auf dem Wasser und in der Luft. Neben den Tornados, Späh- und Abwehrpanzern waren auch vier Eurofighter und acht Kampfflugzeuge vom Typ F-4F Phantom, ein militärischer Transall-Transporter, eine Fregatte, drei Minenjagdboote, Minentaucher und ein Luftraumüberwachungsgerät im Einsatz. Die Abfangjäger flogen in so genannten Kernzeiten, insgesamt sechs Stunden und 15 Minuten, um gegebenenfalls Angriffe aus der Luft abwehren oder nicht zugelassene Flugzeuge aus dem Luftraum über Heiligendamm abdrängen zu können. Auch bei Minenjagdbooten ist offensichtlich, dass es um die Abwehr kriegerischer Angriffe und damit auch selbst um einen kriegerischen Einsatz ging. Dieser Punkt spielt in der Debatte über den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen des G8-Gipfels kaum eine Rolle. Schließlich erscheint es sinnvoll oder gar logisch, dass man die Delegierten Krieg-führender Staaten bei solch einem Treffen vor quasi-militärischen Angriffen schützen muss und also auch einen quasi-Verteidigungsfall ausruft. Es gibt diesbezüglich auch klare Bedingungen etwa für das Erscheinen des US-Präsidenten. Der Einsatz der Minenjagdboote sowie der Verbindungsboote der Marine geschah noch auf Amtshilfeersuchen durch das Innenministerium des Landes. Bezüglich der Abfangjäger bestand ein solches Ersuchen jedoch nicht. Die Grundlage des Einsatzes wird von der Bundesregierung nicht genannt, offensichtlich wurde hier Schäubles quasi-Verteidigungsfall bereits umgesetzt. Eine kurze Bewertung Auch wenn fast alle Amtshilfeersuchen auf Betreiben der BAO Kavala zurückgehen, wurden sie von unterschiedlichen zivilen Stellen und in unterschiedlichen Verfahren gestellt. Dies befördert den Eindruck, dass es hier zugleich um die Herstellung einer behördlichen Routine der zivil-militärischen Zusammenarbeit ging. Das Verteidigungsministerium hat nach eigenen Angaben alle Ersuchen geprüft und für rechtmäßig befunden, jedoch keine Überprüfung unternommen, ob sie notwendig waren, insofern signalisierte die Bundesregierung, dass sie das Prinzip der Subsidiarität für obsolet hält. Eine düstere Prognose ergibt sich aus Heiligendamm für den zivilen Bevölkerungs- bzw. Katastrophenschutz. Er droht schlicht überflüssig zu werden. Wenn keine zivilen Gerätschaften gegen ABC-Gefahren bestehen und selbst für die Trinkwasserversorgung die Bundeswehr vom THW angefragt wird, so wird sich der Einsatz des Militärs im Inneren normalisieren. Die Militarisierung der Katastrophenhilfe wird auch im Ausland fatale Effekte haben, erfolgt parallel zur Militarisierung der Entwicklungshilfe und wird dazu führen, dass Hilfsmaßnahmen im Ausland mittelfristig nur noch unter militärischer Kontrolle ablaufen können. Die Bundesregierung beziffert die Gesamtkosten für den Bundeswehreinsatz auf unglaubwürdige 10 Mio. Euro, die sie den Antragsstellern nicht in Rechnung stellen wird. Sie dient sich, ihr Material und ihre Soldaten somit als Billiganbieter in Konkurrenz zu zivilen privaten oder staatlichen Dienstleistern an. Auch dies wird dazu führen, dass Amtshilfeersuchen künftig auch da zunehmen werden, wo zivile Alternativen bestehen oder bestanden. Bleibt die Frage der Verfassungsmäßigkeit, die gegenwärtig heftig diskutiert wird. Das Trennungsgebot von Polizei und Militär und eine strikte Begrenzung der Einsatzfähigkeit von Militär im Inneren sind nicht mehr gängige Rechtsauffassung. Die Formulierungen im Grundgesetz lassen hier die nötige Eindeutigkeit vermissen und mit der zunehmenden Relativierung des Faschismus in der deutschen Geschichte unterliegen sie gegenwärtig einer Neuinterpretation. Die technische Amtshilfe ist quasi nicht definiert, während andere Voraussetzungen für den Einsatz der Streitkräfte im Inneren sehr strikt und restriktiv formuliert sind. Noch im Februar 2007 schrieb der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, dass technische Amtshilfe auf Grund des Art. 87 a Abs. 2 auf “verteidigungsfremde Hilfeleistungen” beschränkt sei.(1) Die Bundesregierung hält den Einsatz von Tornados, Spähpanzern und Feldjägern für “verteidigungsfremde Hilfeleistungen”, während Teile der Opposition der Auffassung sind, nur Mittel, die auch der Polizei zur Verfügung stünden, könnten im Rahmen der Amtshilfe von der Bundeswehr angefordert werden. Eine Anrufung des Verfassungsgerichts würde vermutlich tatsächlich dazu führen, dass ein Teil der genannten Maßnahmen für verfassungswidrig erklärt, andererseits aber der Rest legalisiert würde, was gegenwärtig nicht der Fall ist. Das jüngste schockierende Urteil des Verfassungsgerichts zur NATO-Strategie und dem Einsatz in Afghanistan, welches der Bundesregierung quasi freie Hand für ihre Militärpolitik lässt, deutet darauf hin, dass diese Verschiebung der Legalitätsgrenze weit über das hinaus ginge, was bislang von der Bevölkerung als legitimer Armeeeinsatz im Inneren angesehen wurde und was angesichts der deutschen Geschichte legitim ist. Vom Ziel ausgehend, Demokratie und Menschenrechte zu verteidigen, sollte also weniger die Frage der Legalität als die der Legitimität im Vordergrund stehen. Denn nicht alle staatlichen Maßnahmen, die sich die Regierungen in den letzten Jahren legalisiert haben sind damit auch legitim – im Gegenteil. Anmerkungen: Als Quelle dient die Bundestag-Drucksache 16/6046 http://dip.bundestag.de/btd/16/060/1606046.pdf (1) Deutscher Bundestag/ Wissenschaftliche Dienste: Aktueller Begriff: Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren, http://www.bundestag.de/bic/analysen/2007/Der_Einsatz_der_Bundeswehr_im_Inneren.pdf Den Artikel finden Sie im AUSDRUCK-Layout als pdf hier: http://www.imi-online.de/download/CM-Aug07-G8.pdf

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