Sonntag, 10. Mai 2015

Kampf um einen guten Rollstuhl für gelähmten Bergisch Gladbacher

Kai Brockenhoff, der seit seinen Kindertagen gelähmt ist, ist vom Pech verfolgt. Wegen einem minderwertigen Rollstuhl hatte er zwei Unfälle. Für die Reparaturen an den elektrischen Rollstühlen soll er selbst aufkommen. Von Birgit Eckes Rhein-Berg. Kai Brockerhoff ist vom Pech verfolgt. Im Dezember ist der seit Kindertagen gelähmte Bergisch Gladbacher mit seinem Elektrorollstuhl ein Transportband in der Rhein-Berg-Passage heruntergerast, weil die Motorbremse versagt hatte. Er rammte gegen eine Tür. Bei dem Unfall brach sich der 50-Jährige das Schienbein – eine Verletzung, die bis heute nicht komplett verheilt ist. Auch sein Rollstuhl ging zu Bruch. Es war der zweite Crash innerhalb weniger Monate. Das Vorgängermodell war im Sommer unter dem Gewicht des schwergewichtigen Mannes in der Mitte gebrochen. Einfach so, in der S-Bahn. Verfahren bestätigt Jahrelang hatte Brockerhoff ein hochwertiges Multifunktionsmodell gefahren, mit dem er ein selbstständiges, mobiles Leben führen konnte. Nach dem ersten Unfall bekam der Behinderte einen Ersatz-Rollstuhl von der Krankenkasse verordnet. „Ein gutes, gebrauchtes Modell“, wie Peter Hillebrand versichert. „Doch das hat man ihm gleich wieder abgenommen und durch einen Billig-Scooter ersetzt“, beklagt der ehemalige Behindertenbeauftragte des Rheinisch-Bergischen Kreises, der Brockerhoff unter seine Fittiche genommen hat. Mit diesem hatte er dann auch den Unfall im Einkaufszentrum. Für die Reparaturen soll der Hartz-IV-Empfänger selbst aufkommen – und genau das bringt Hillebrand auf die Palme: „Früher kaufte die Krankenkasse das Hilfsmittel vom Sanitätshaus und stellte es dem Hilfsbedürftigen zur Verfügung. Der Rollstuhl war also Eigentum der Kasse, die somit auch für die Reparaturen aufkommen muss.“ Doch um Geld zu sparen, gingen viele Krankenkassen dazu über, die Fallpauschale für das teure Hilfsmittel (2000 Euro für vier Jahre) an das Sanitätshaus abzutreten und das Gerät von diesem zu mieten, kritisiert Hillebrand, der Repräsentant einer Versicherungsgesellschaft in Odenthal ist: „Der Rollstuhl bleibt also Eigentum des Sanitätshauses, das eigentlich für die Wartung aufkommen muss.“ Ein Verfahren, das mehrere Versicherungsgesellschaften auf Anfrage bestätigen, allerdings darauf hinweisen, dass es in der Regel zu keiner finanziellen Belastung des Kunden bei der Wartung komme. 2500 Euro Reparatur-Forderungen an Brockenhoff Hillebrand widerspricht: „Leider wird oft versucht, sich im Fall einer Beschädigung beim Mieter schadlos zu halten.“ Im Falle Brockerhoffs habe die Versicherung ihren Kunden dazu genötigt, ein anderes Sanitätshaus aufzusuchen. Dieses habe dann ein billigeres, minderwertiges Modell als Ersatz zur Verfügung gestellt – was leichter kaputt gehe: „Das hat sich ja prompt gezeigt“, so Hillebrand. Mehr als 2500 Euro seien bei Kai Brockerhoff an Reparatur-Forderungen aufgelaufen, ausgestellt vom Sanitätshaus. „Hier werden gehandicapte Menschen systematisch über den Tisch gezogen“, schimpft der ehemalige Behindertenbeauftragte und nennt das „bundesweit praktizierte“ Verfahren einen Skandal. „Sie werden dazu genötigt, einen Vertrag abzuschließen, den sie in den meisten Fällen gar nicht verstehen“, kritisiert er. „Und dann haben sie die Schulden am Hals.“ Kai Brockerhoff muss wieder medizinisch und pflegerisch betreut werden. Er soll einen neuen, besseren Rollstuhl bekommen. „Wir arbeiten mit Hilfe der Versicherung daran“, sagt Hillebrand, der Einspruch gegen die Rechnungen des Sanitätshauses eingelegt hat. „Aber hier läuft prinzipiell etwas gewaltig schief.“

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