Donnerstag, 28. Mai 2015

Drohnenopfer unterliegen vor Gericht

Die Angehörigen von US-Drohnenopfern im Jemen haben einen Prozess gegen die Bundesrepublik verloren. Sie wollten, dass Deutschland den USA verbietet, Ramstein für den Einsatz von Kampfdrohnen im Jemen zu nutzen. Die Bundesregierung muss den USA die Nutzung des US-Stützpunktes Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen nicht verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch entschieden. Geklagt hatten drei Jemeniten, die bei einem Drohnenangriff 2012 zwei Verwandte verloren hatten und sich selbst in Lebensgefahr sehen. Ihrer Überzeugung nach leiten die USA die Daten für die Steuerung von Kampfdrohnen über Ramstein weiter. Das Gericht wies die Klage ab. Die Kläger wollen nach Angaben ihres Anwalts in Berufung gehen. Zwar könnten sich die Kläger auf die Pflicht des Staates zum Schutz von Leib und Leben nach dem Grundgesetz berufen, erläuterte die Vorsitzende Richterin. Daraus leite sich aber nicht zwingend eine Handlungspflicht des Staates ab. Vielmehr stehe der Bundesregierung - gerade wenn es um außenpolitische Angelegenheiten gehe - ein weiter Ermessensspielraum zu. Dieser umfasse auch die völkerrechtliche Bewertung der Drohnenangriffe.

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