Donnerstag, 28. Mai 2015
Mussolinis Ende
von Gerhard Feldbauer
Quelle: Arbeit-Zukunft vom 12.Mai 2015
Am 28. April 1945 vollstreckte ein Kommando der Partisanenarmee unter Oberst Walter Audisio das vom Befreiungskomitee Norditaliens über ihn verhängte Todesurteil.
Am 25. April 1945 hatte das Nationale Befreiungskomitee für Norditalien (CLNAI) in Mailand als Organ der Nationalen Einheitsregierung der Macht übernommen und auf der Grundlage erlassener Justizdekrete gegen führende Faschisten, darunter Mussolini, Todesurteile verhängt und alle Faschisten aufgefordert bedingungslos zu kapitulieren. Die Grundlage dafür bildeten die bereits im August 1944 ergangenen Dekrete für die Regierungstätigkeit des CLNAI, darunter über die Bildung von Justizkommissionen und Gerichtshöfen.
Artikel 1 des Justizdekrets vom 25. April 1945 lautete:
„Die Mitglieder der faschistischen Regierung und die Inhaber höchster Parteiämter des Faschismus, schuldig befunden, zur Unterdrückung der verfassungsmäßigen Garantien das faschistische Regime geschaffen, das Land in Schande gebracht, seine Geschicke verraten und es in die gegenwärtige Katastrophe geführt zu haben, werden mit dem Tode, und in weniger schweren Fällen mit Zuchthaus bestraft.“
Artikel 7 legte fest, dass für die nach dem 8. September 1943 (Tag des Waffenstillstands mit den Alliierten und des Austritts Italiens aus der faschistischen Achse) in Kollaboration mit den hitlerfaschistischen Okkupanten gegen den italienischen Staat und die Sache der nationalen Befreiung begangenen Verbrechen die danach gültigen Militärgesetze anzuwenden sind.
Das Dekret hielt fest:
„Aus einsichtigen Gründen der Würde muss es das italienische Volk selbst sein, das gegenüber den Verantwortlichen des faschistischen Regimes und des imperialistischen Abenteuers die erforderlichen Strafen anwendet.“
Die Dekrete bildeten die gesetzliche Grundlage für die Erschießung von insgesamt 1.732 Faschisten, die der Aufforderung, die Waffen niederzulegen und sich zu ergeben, nicht nachkamen. Darunter fiel auch die Hinrichtung Mussolinis. Das widerlegt eindeutig die von bestimmten Historikern noch immer verbreiteten Geschichtsfälschungen, welche die Vollstreckung der Urteile als Morde zu diskriminieren suchen.
Mussolini, der sich in Mailand aufhielt, lehnte es ab, bedingungslos zu kapitulieren. Er drohte, die noch umkämpfte Stadt zum „Stalingrad Italiens“ zu machen.
Trotzdem empfingen Vertreter des CLNAI den Diktator zu einem von dem Mailänder Kardinal Schuster arrangierten Treffen, schilderten ihm seine aussichtslose Lage und forderten ihn erneut auf, sich bedingungslos zu ergeben. Am Ende des Gesprächs bat Mussolini um eine Frist von einigen Stunden, um, wie er erklärte, die deutschen Verbündeten zu informieren, dass er sich von allen Verpflichtungen entbunden betrachte.
Stattdessen nahm er den staatlichen Goldschatz (Laut Le Monde diplomatique vom 10. März 2006 bestand er aus Goldbarren, Juwelen, Schweizer Franken, britischen Pfund und US-Dollar, dessen gegenwärtiger Wert auf umgerechnet etwa zwei Milliarden Dollar beziffert wurde) an sich und floh mit mehreren faschistischen Größen, unter ihnen sein Kriegsminister Marschall Rodolfo Graziani, begleitet von einer deutschen SS-Einheit in Richtung Schweiz. Graziani verließ ihn bei Como und stellte sich den Amerikanern. In der Frühe des 27. April wurde die Autokolonne hinter Como bei der Ortschaft Dongo von einer Partisanen-Einheit gestoppt. Gegen die Gewährung der Weiterfahrt übergab der SS-Kommandeur Mussolini, der sich einen deutschen Militärmantel übergezogen und einen Stahlhelm aufgesetzt hatte, und seine Begleitung den Partisanen. Das CLNAI entsandte aus Mailand ein Exekutionskommando unter Oberst Walter Audisio (Kampfmname Valerio), Befehlshaber der Garibaldi-Brigaden der PCI und Mitglied des Generalkommandos der Partisanenarmee, das am 28. April an Mussolini und seiner Begleitung die Todesurteile vollstreckte. In der Situation des Ausnahmezustandes wurde auch die Geliebte Mussolinis, Clara Petacci, gegen die kein Urteil vorlag, erschossen.
In seiner Autobiographie „In nome del popolo italiano“ , die 1975, zwei Jahre nach seinem Tod, bei Teti editore in Mailand erschien, hat Audisio geschildert, dass er Mussolini , nachdem er ihm das Todesurteil verlesen hatte, mit einer MPi „LMAS, Modell 1938, Nr. F. 20830, Kaliber 7,65“ selbst mit fünf Patronen erschossen hat.
Der „Duce del fascismo“, der Hunderttausende Italiener in den Tod getrieben hatte, unter dessen Marionettenregime der Salo-Republik von SS, Gestapo, Wehrmacht und Sicherheitspolizei der Besatzungsmacht und seiner Erfüllungsgehilfen im statistischen Mittel – ohne die gefallenen Partisanen und regulären Soldaten einzubeziehen – täglich 165 Kinder, Frauen und Männer jeden Alters umgebracht wurden, reagierte, wie Audisio darlegte, angstvoll zitternd und stotternd und bot im Angesicht des eigenen Todes ein erbärmliches Bild. Er leistete gegen seine Festnahme keinerlei Widerstand und nutzte auch die gegebene Möglichkeit einer Flucht nicht.
Die Leichen Mussolinis und seiner Begleitung wurden nach Mailand gebracht und auf der Piazzale Loreto mit den Köpfen nach unten aufgehängt. Am selben Ort hatten die Mussolinifaschisten am 12. August 1944 fünfzehn ermordete Geiseln so zur Schau gestellt. Das Alliierten Oberkommando, das vorher eine Überstellung Mussolinis gefordert hatte, machte danach keine Einwände geltend. Das Mitglied der alliierten Militärregierung, Oberst Charles Poletti, erklärte auf einem Empfang, den er in der Präfektur von Mailand für das CLNAI und eine Partisanenabordnung gab: „Wir haben in Mailand alles in ausgezeichneter Disziplin vorgefunden. Wir sind auch auf der Piazzale Loreto gewesen und haben dem CLN und den Partisanen unsere vollste Anerkennung für ihre bewundernswerte Operation ausgedrückt.“
Da gegen die Petacci kein Todesurteil vorlag, versuchten faschistische Kräfte nach 1945 Audisio deswegen vor Gericht zu stellen. Die Verteidigung machte geltend, dass das in der Situation des Ausnahmezustandes geschah, die Petacci mit den führenden faschistischen Größen sich auf der Flucht befand, sie eine aktive Politik betrieben, eng mit der Gestapo u. a. Organen des Besatzungsregimes kollaboriert und sich geweigert hatte, den Verurteilten zu verlassen. Schließlich kam ein Prozess auch nicht zustande, weil Audisio Abgeordneter war und das Parlament seine Immunität nicht aufhob.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen