Donnerstag, 1. März 2018

Regierung spart bei der Krankenversorgung von Hartz IV-Beziehern


Der Bund zahlt deutlich weniger Geld für die Versorgung von Arbeitslosengeld 2-Beziehern an die gesetzlichen Krankenkassen als nötig. Die einbehaltenen Mittel belaufen sich auf 10 Milliarden Euro jährlich. Momentan stehen lediglich 38 % des für eine gute Krankenversorgung notwendigen Geldes zur Verfügung.

ALG 2-Bezieher bei der Krankenversorgung benachteiligt

Ein Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums bestätigt nun das, was viele Leistungsbezieher schon länger vermutet haben. Bei der Krankenversorgung werden sie stark benachteiligt. Im Schnitt überweist der Bund pro Leistungsbezieher 100 EUR. Für eine gute Krankenversorgung wären aber 290 EUR notwendig. Die nicht bezahlten Leistungen belaufen sich jährlich auf stolze 10 Milliarden Euro.

Krankenkassen fühlen sich bestätigt

Die Krankenkassen fühlen sich indes bestätigt, dass die überwiesenen Mittel für die Leistungsbezieher zu wenig sind und nehmen die zukünftige Bundesregierung in die Pflicht sich dem Thema anzunehmen. Hier wird die Gesundheit vieler Bürger leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Eine ähnliche Diskussion zur Belastung der gesetzlichen Krankenkassen flammte bereits im Zuge der Flüchtlingskrise auf. Damals wurde befürchtet, dass anerkannte Flüchtlinge, die nach 15 Monaten Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben, ebenfalls über die gesetzlichen Krankenkassen versichert werden, was zu einer Überlastung des Systems führen könne.

Keine Lösung des Problems in Sicht

Eine Lösung des Problems ist nicht in Sicht. In der Politik scheint es bisher keine ernsthaften Bestrebungen zu geben, das Problem zu lösen, da man offenbar Wichtigeres zu tun hat als die Gesundheit von Millionen von Bürgern zu sichern. Grund dafür ist, dass die Leistungsbezieher keine Lobby im Bundestag haben und somit auf das Gnadenbrot der Mächtigen angewiesen sind. Bleibt nur zu hoffen, dass bald ein bisschen mehr Menschlichkeit in der neuen Regierung Einzug hält.
Auch das Jobcenter ist ganz vorne mit dabei, wenn es darum geht Gelder, die dir zustehen, zu kürzen. Das musst du dir aber nicht gefallen lassen. Es gibt Anwälte, die dich gegen dein Jobcenter unterstützen und deinen Hartz 4-Bescheid überprüfen.


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